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Medienmitteilung

Natura 2000 gemeinsam umsetzen

Die Bearbeitung der Managementpläne erfolgt im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen und beginnt im Frühjahr 2018.

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​Das Regierungspräsidium Tübingen informiert in einer öffentlichen Veranstaltung über vier Natura 2000-Managementpläne für folgende Gebiete:

 

• „Feuchtgebiete um Altshausen/ Blitzenreuter Seenplatte“ (FFH-Gebiet 8023-341/Vogelschutzgebiet 8124-441) 
• „Altdorfer Wald“ (FFH-Gebiet 8124-341)
• „Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute“ (FFH-Gebiet 8223-311)
• „Feuchtgebiete bei Waldburg und Kißlegg“ (FFH-Gebiet 8224-311)

 

Die Gebiete liegen im Kreis Ravensburg und zum Teil auch im Bodenseekreis und im Kreis Sigmaringen.

 

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Landnutzer und Eigentümer und die von der Planung berührten Behörden, Kommunen und Verbände sind herzlich zur Auftaktveranstaltung eingeladen. Die Veranstaltung findet statt

 

 

am Mittwoch, den 28. Februar 2018, von 15:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr

im Landratsamt Ravensburg, Außenstelle Weingarten

(Erdgeschoss Zimmer 009, Sauterleutestraße 34, 88250 Weingarten).

 

 

Die für die Gebiete zuständigen Ansprechpersonen im Regierungspräsidium Tübingen informieren im Rahmen der Veranstaltung über Natura 2000, insbesondere in Bezug auf die Bearbeitungsgebiete und das Verfahren der Managementplanerstellung. Experten der vom Regierungspräsidium beauftragten Gutachterbüros erläutern die Bedeutung der Gebiete für das Schutzgebietsnetz Natura 2000 und stellen für den Naturraum typische, geschützte Lebensräume und Arten vor. Hierzu zählen zum Beispiel Pfeifengraswiesen, Kalkreiche Niedermoore, Auwälder mit Erle, Esche und Weide sowie Sumpf-Glanzkraut, Kleine Bachmuschel, Kammmolch und Frauenschuh.

 

Die Bearbeitung der Managementpläne erfolgt im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen und beginnt im Frühjahr 2018. In der ersten Bearbeitungsphase werden die Vorkommen der Lebensraumtypen und Arten im Gelände erfasst und ihr Zustand bewertet. Die Erhebungen erfolgen von März 2018 bis voraussichtlich Oktober 2018. Die Kartier- und Bewertungsergebnisse sind Grundlage für die Formulierung von Zielen und Maßnahmen im Managementplan.

 

Die Veranstaltung am 28.02.2018 ist der Auftakt zu den begleitenden Beteiligungsverfahren, in denen alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind, sich in die Planungen einzubringen. Für die einzelnen Managementpläne wird voraussichtlich im Herbst 2019 jeweils ein Beirat gebildet, um den Entwurf der Ziel- und Maßnahmenplanung abzustimmen. Der Beirat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, anerkannten Naturschutzverbänden, Verbänden privater Waldeigentümer, landwirtschaftlichen Berufsvertretungen, Sportverbänden, den unteren Naturschutz-, Forst- und Landwirtschaftsbehörden, der Wasserwirtschafts-verwaltung und ggf. weiteren, durch die Planung berührten Behörden und Verbänden.

 

Im Anschluss werden die überarbeiteten Planentwürfe öffentlich ausgelegt und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Im Frühjahr 2020 sollen die Pläne fertiggestellt werden.

 

Hintergrundinformationen:
Natura 2000 ist ein europaweites Netz aus Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Vogelschutzgebieten mit dem Ziel, Lebensräume und Artenvorkommen von europäischer Bedeutung zu erhalten und damit die biologische Vielfalt und das Naturerbe zu bewahren. Rechtliche Grundlagen sind die Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die FFH-Richtlinie von 1992 (Fauna = Tiere, Flora = Pflanzen, Habitat = Lebensraum).

 

Für jedes Natura 2000-Gebiet wird in Baden-Württemberg ein Managementplan erstellt. Auf der Grundlage einer aktuellen Erhebung und Bewertung der Lebensraum- und Artenvorkommen im Gebiet formuliert der Managementplan Maßnahmen, die geeignet sind, diese Lebensräume und Arten langfristig zu erhalten und zu fördern. Damit werden die Aufgaben erfüllt, die sich aus den europäischen Naturschutzrichtlinien für jeden Mitgliedsstaat ergeben.


Weitere Informationen zum Thema finden Sie in der Anlage und im Internet unter: 
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/europaeische-naturschutzrichtlinien


Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Telefon: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.

 

Anlage

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