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Medienmitteilung

Natura 2000 gemeinsam umsetzen

RP Tübingen informiert über den Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet "Albvorland bei Mössingen und Reutlingen

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​Das Regierungspräsidium Tübingen informiert in einer öffentlichen Veranstaltung über den Natura 2000-Managementplan für das FFH-Gebiet „Albvorland bei Mössingen und Reutlingen“ und lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Landnutzer und Eigentümer, dazu ein. Von der Planung berührte Behörden, Kommunen und Verbände sind ebenfalls eingeladen.

Die Veranstaltung findet statt

 

am Montag, den 25. April 2016, von 15:00 bis 17:00 Uhr

im Regierungspräsidium Tübingen, Großer Sitzungssaal (Raum W 101),

Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen.

 

 

Die für das Gebiet zuständigen Ansprechpersonen im Regierungspräsidium stellen sich vor und geben einen Überblick über das Verfahren zur Erstellung des Natura 2000-Managementplans sowie über die für das europäische Schutzgebietsnetz wertvollen Lebensraumtypen und Arten im Gebiet.

 

Zum Verfahren der Managementplanerstellung:
Die Informationsveranstaltung ist der Auftakt zu dem Beteiligungsverfahren, in dem alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind, sich in die Planerstellung einzubringen. Voraussichtlich im Frühjahr 2017 wird ein örtlicher Beirat am Entwurf der Ziel- und Maßnahmenplanung beteiligt. Dieser Beirat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, anerkannten Naturschutzverbänden, privaten Waldeigentümern, landwirtschaftlichen Berufsvertretungen und der unteren Naturschutzbehörde sowie der Forst- und der Landwirtschaftsverwaltung zusammen. Im nächsten Schritt wird der Planentwurf öffentlich ausgelegt und  alle interessierten Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen. Im Frühjahr 2018 soll der Plan fertiggestellt werden.

 

Zum FFH-Gebiet 7520-311 „Albvorland bei Mössingen und Reutlingen“:
Das FFH-Gebiet „Albvorland bei Mössingen und Reutlingen“ ist ein Zusammenschluss der beiden bisherigen FFH-Gebiete 7520-341 „Albvorland bei Mössingen“ und 7521-342 „Mittleres Albvorland bei Reutlingen“. Es umfasst eine Fläche von 3.170 ha und erstreckt sich in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen sowie im Zollernalbkreis.

 

Die sanft modellierte Landschaft des Albvorlandes ist außerhalb der zahlreichen Siedlungskerne durch Wälder und Streuobstwiesen geprägt. Charakteristisch für das FFH-Gebiet sind dabei Buchenwälder und magere Flachland-Mähwiesen. Für Natura 2000 von Bedeutung sind außerdem die Kalk-Magerrasen und Wacholderheiden, die zum Beispiel an der Achalm vorhanden sind, sowie Vorkommen von Arten wie Hirschkäfer, Alpenbock und Gelbbauchunke. Die ausgedehnten Waldbereiche bieten weiterhin Lebensraum für Fledermäuse, so das Große Mausohr und die Bechsteinfledermaus. Fließgewässer wie Wiesaz, Buchbach und Scheuerlesbach werden im Hinblick auf Wasservegetation, begleitende Auwaldgehölze und Tierarten wie beispielsweise Groppe und Steinkrebs untersucht.

 

Hintergrundinformationen zu Natura 2000:
Natura 2000 ist ein europaweites Schutzgebietsnetz zur Sicherung der biologischen Vielfalt in Europa. Es umfasst europaweit bedeutende Vorkommen gefährdeter Arten und Lebensräume. Rechtliche Grundlagen sind die Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie von 1992 (Fauna = Tiere, Flora = Pflanzen, Habitat = Lebensraum).

 

Für jedes Natura 2000-Gebiet wird in Baden-Württemberg ein Managementplan erstellt. Auf der Grundlage einer aktuellen Erhebung und Bewertung der Arten- und Lebensraumvorkommen des Gebiets formuliert der Managementplan die Ziele, die anzustreben sind, um die Arten und Lebensräume hier langfristig zu erhalten und empfiehlt hierzu geeignete Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

 

Das Besondere an Natura 2000: Lokale Behörden, Landnutzer, Eigentümer und Bevölkerung werden in jeder Phase von der Planerstellung bis zur Umsetzung eingebunden. Zu Beginn jeder Planerstellung findet eine Informationsveranstaltung statt, die in die ökologische Bedeutung der Gebiete sowie in das Natura 2000-Verfahren einführt. Alle betroffenen und
interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der Informationsveranstaltung sowie später durch Stellungnahmen zum Planentwurf in das Verfahren einbringen. Für die Planerstellung wird ein Beirat einberufen, dem Vertreterinnen und Vertreter der im Gebiet tätigen Institutionen, Fachverbände und Behörden angehören. Die Ziele und  Maßnahmenempfehlungen des Planentwurfs werden mit diesem Beirat abgestimmt.

 

Bei der Umsetzung sind Eigner und Landbewirtschafter als Partner gefragt. Sie sollen ihre Flächen weiterhin wirtschaftlich nutzen können. Dazu stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung wie beispielsweise das „Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl“ des Landes Baden-Württemberg (FAKT), die „Landschaftspflegerichtlinie 2015“ des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, „Nachhaltige Waldwirtschaft“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie die „Umweltzulage Wald“.

 

 

 

Näheres zum FFH-Gebiet „Albvorland bei Mössingen und Reutlingen“ entnehmen Sie bitte der Anlage.

 

Infoblatt Managementplan FFH-Gebiet Albvorland

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Simon Kistner, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3080, gerne zur Verfügung.

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