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Medienmitteilung

Natura 2000 gemeinsam umsetzen

Das Regierungspräsidium Tübingen lädt Landnutzer, Eigentümer und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger dazu ein

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​Öffentliche Auslegung des Managementplans vom 4. April bis 2. Mai 2016

Das Regierungspräsidium Tübingen lädt Landnutzer, Eigentümer und alle interessierten Bürgerinnen und Bürger dazu ein, sich über die Ergebnisse des Managementplans für die Natura 2000-Gebiete 8021-311 „Riede und Gewässer bei Mengen und Pfullendorf“ und 7921-401 „Baggerseen Krauchenwies/ Zielfingen“ zu informieren. Dabei werden auch die Fördermöglichkeiten für eine extensive Bewirtschaftung im Rahmen der Agrarumweltprogramme angesprochen. Die Veranstaltung findet statt

am Mittwoch, 6. April 2016, ab 19:30 Uhr

im Foyer der Göge-Halle, Schulstraße 10, 88367 Hohentengen.

Zu den Gebieten „Riede und Gewässer bei Mengen und Pfullendorf“ und „Baggerseen Krauchenwies/Zielfingen“:

Die beiden Gebiete sind auf Grundlage der Vogelschutzrichtlinie (Vogelschutzgebiet, 750 ha) und aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH Gebiete, 546 ha) in das Natura 2000 Netz aufgenommen worden. Sie liegen im Landkreis Sigmaringen bei Krauchenwies, Hohentengen und Pfullendorf (zur Abgrenzung siehe Übersichtskarte in der Anlage). Ihre Bedeutung für das europaweite Schutzgebietsnetz liegt im Vorkommen von Resten der ehemaligen Moorlandschaft mit charakteristischer Vegetation wie Übergangs- und Schwingrasenmoore und vereinzelten kalkreichen Niedermooren und Pfeifengraswiesen, die durch Nutzung der Moorstandorte entstanden. Diese Lebensräume sind besonders artenreich und bieten Lebensraum für speziell angepasste Arten der Feuchtwiesen. Die Baggerseen Krauchenwies haben als Rastplatz für Zugvögel und als Brutplatz seltener Vogelarten europaweite Bedeutung. Regelmäßiger Gast ist bspw. die Große Rohrdommel, zu den gefährdeten Brutvögeln zählt die Flussseeschwalbe.

Zum Verfahren der Managementplanerstellung:

Seit Anfang 2014 wird im Auftrag des Regierungspräsidiums Tübingen der Natura 2000-Managementplan für die Natura 2000-Gebiete 8021-311 „Riede und Gewässer bei Mengen und Pfullendorf“ und 7921-401 „Baggerseen Krauchenwies/ Zielfingen“ erarbeitet.

In dem Managementplan werden für die relevanten Lebensraumtypen, FFH-Arten und Vogelarten die Bestände dargestellt und bewertet. Auf dieser Grundlage werden Erhaltungs- und Entwicklungsziele sowie Maßnahmen formuliert. Im November 2015 wurde der erste Entwurf in einem Beirat, dem Vertreterinnen und Vertreter verschiedener von der Planung berührter Institutionen angehören, diskutiert. Mit der öffentlichen Auslegung des Plans erhalten nun alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Stellungnahme. Nach der öffentlichen Auslegung und Bearbeitung der Stellungnahmen soll der Managementplan bis zum Sommer 2016 fertig gestellt werden.

Der Managementplan liegt vom 4. April bis zum 2. Mai 2016 öffentlich aus und kann beim Landratsamt Sigmaringen, der Gemeindeverwaltung Krauchenwies und der Stadt Pfullendorf eingesehen werden.
Zusätzlich kann der Plan im Internet unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/44495/ heruntergeladen werden.

Bis zum 17. Mai 2016 besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben. Diese sind an das Regierungspräsidium Tübingen, Referat 56 – Naturschutz und Landschaftspflege, z. Hd. Herrn Jürgen Jebram, Konrad-Adenauer-Str. 20, 72072 Tübingen oder per E-Mail an juergen.jebram@rpt.bwl.de zu richten.

Die Adressen zur Auslegung im Überblick:

Landratsamt Sigmaringen,
Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen, Raum 605, Sekretariat,
Fachbereich Landwirtschaft, Winterlinger Straße 9, 72488 Sigmaringen-Laiz, EG, Zimmer 003, Verwaltungssekretariat

Gemeinde Krauchenwies, Hausener Straße 1, 72505 Krauchenwies, I. Stock, Zimmer 15

Stadt Pfullendorf, Tiefbauamt, Kirchplatz 5, 88630 Pfullendorf, EG, Zimmer 01

Hintergrundinformation zu Natura 2000:
Natura 2000 ist ein europaweites Schutzgebietsnetz zur Sicherung der Biodiversität in Europa. Es umfasst europaweit bedeutende Vorkommen gefährdeter Arten und Lebensräume. Rechtliche Grundlagen sind die Vogelschutzrichtlinie von 1979 und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (Fauna = Tiere, Flora = Pflanzen, Habitat = Lebensraum) von 1992.

Für jedes Natura 2000-Gebiet wird in Baden-Württemberg ein Managementplan erstellt. Bei der Umsetzung dieser Pläne sind Eigentümer und Landbewirtschafter als Partner gefragt. Dazu stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Die Natura-2000 Managementpläne können hier eingesehen werden.

Näheres zu den Gebieten entnehmen Sie bitte der Karte in der Anlage.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Simon Kistner,
Pressereferent, Telefon: 07071/757-3080, gerne zur Verfügung

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