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Pressemitteilung

Matthias Fritz leitet ab 1. Dezember das Referat „Naturschutz, Recht“ des Regierungspräsidiums Tübingen

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Abteilungsleiter Dietmar Enkel, Matthias Fritz und Regierungspräsident Klaus Tappeser sitzen am Tisch
v. l. n. r. Abteilungsleiter Dietmar Enkel, Matthias Fritz und Regierungspräsident Klaus Tappeser
v. l. n. r. Abteilungsleiter Dietmar Enkel, Matthias Fritz und Regierungspräsident Klaus Tappeser

Matthias Fritz wurde heute mit Wirkung zum 1. Dezember 2021 von Regierungspräsident Klaus Tappeser zum neuen Leiter des Referats „Naturschutz, Recht“ bestellt. Für die neue Aufgabe bringt Matthias Fritz langjährige Berufserfahrungen im Regierungspräsidium Tübingen, dem Landratsamt Waldshut-Tiengen und dem baden-württembergischen Innenministerium mit.

 

Der Jurist Matthias Fritz ist seit September 2012 in der Abteilung „Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen“ des Regierungspräsidiums Tübingen tätig, zuletzt als stellvertretender Referats- und Sachgebietsleiter des Referats „Recht und Verwaltung, Bildung“. Der 42-Jährige tritt nun die Nachfolge von Frank Maier an, der im Juli 2021 die Leitung des Referats „Flüchtlingsaufnahme“ übernommen hat.

 

„Es ist gut, dass wir das Referat schnell wieder mit hoher fachlicher Kompetenz besetzen können. Matthias Fritz ist für die neue Aufgabe bestens geeignet, da er vielfältige Erfahrungen aus unterschiedlichen Stationen in der öffentlichen Verwaltung und das notwendige Fingerspitzengefühl für naturschutzrechtliche Fragestellungen mitbringt“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser bei der Amtseinsetzung am Dienstag, 30. November 2021.

 

Nach dem Abitur studierte Matthias Fritz Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen, sein Rechtsreferendariat absolvierte er ebenfalls in Tübingen. Bei seiner mehrmonatigen Wahlstation im Sekretariat des Rechtsausschusses des Bundestages in Berlin konnte der Jurist wertvolle Einblicke in die Arbeit der Bundesgesetzgebung erhalten. Anschließend war er für drei Jahre als Justiziar am Landratsamt Waldshut-Tiengen. Vor seiner Tätigkeit beim Regierungspräsidium Tübingen schloss sich eine dreijährige Beschäftigung als Referent und später stellvertretender Referatsleiter bei der Abteilung „IT, E-Government, Verwaltungsmodernisierung“ des Innenministeriums Baden-Württemberg an.

 

Hintergrundinformation:

Das Referat „Naturschutz, Recht“ des Regierungspräsidiums Tübingen ist Ansprechpartner für alle Rechts- und Verfahrensfragen, die im Zusammenhang mit den Aufgaben und Zuständigkeiten der höheren Naturschutzbehörde anfallen. Bei Großvorhaben sorgen sie dafür, dass die naturschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

 

Die Themen reichen von Flächenschutz über Artenschutz bis zu Fördermaßnahmen im Bereich der Landschaftspflege. Beim Flächenschutz werden beispielsweise Rechtsverfahren bei der Ausweisung neuer oder Änderung bestehender Naturschutzgebiete durchgeführt oder Befreiungen für die Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen erteilt. Auch für rechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb oder den Naturparken Schönbuch und Obere Donau ist das Referat zuständig. Gleichzeitig sorgt es für die Durchführung des Washingtoner Artenschutzabkommens und ist „Meldebehörde“ für die Haltung von geschützten Tieren und beaufsichtigt den Handel mit Tieren und Pflanzen, die unter die Artenschutzbestimmungen fallen. Das Referat koordiniert aber auch die Förderung der Landschaftspflege in den Landkreisen und wickelt die Finanzierung und Förderung großer Naturschutzprojekte und Naturschutzzentren ab.

 

Bild:

V. l. n. r.: Abteilungsleiter Dietmar Enkel, Matthias Fritz und Regierungspräsident Klaus Tappeser; Fotografie: Benedikt Matt, Regierungspräsidium Tübingen.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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