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Pressemitteilung

Martin Weng ist neuer Leiter des Referates „Stadtsanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht, Preisrecht“ des Regierungspräsidiums Tübingen

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Regierungspräsident Klaus Tappeser, Referatsleiter Martin Weng und Abteilungspräsidentin Petra Stark im Foyer des RP Tübingen
Regierungspräsident Klaus Tappeser, Referatsleiter Martin Weng und Abteilungspräsidentin Petra Stark
Regierungspräsident Klaus Tappeser, Referatsleiter Martin Weng und Abteilungspräsidentin Petra Stark

Martin Weng wurde zum 1. Oktober 2020 von Regierungspräsident Klaus Tappeser zum neuen Leiter des Referats „Stadtsanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht, Preisrecht“ bestellt. Der Jurist ist seit April 2019 im Regierungspräsidium Tübingen und war zuletzt als Referent in diesem Referat sowie gleichzeitig als behördlicher Datenschutzbeauftragter tätig.

Regierungspräsident Klaus Tappeser hält Weng aufgrund seiner Erfahrung auf den unterschiedlichsten Verwaltungsebenen als besonders geeignet für die Leitung des Referats mit seinen umfangreichen und anspruchsvollen Aufgaben. Weng tritt die Nachfolge von Axel Bernhard an, der neuer Leiter des Referats „Raumordnung, Baurecht, Denkmalschutz“ im Regierungspräsidium Tübingen wird.

Der gebürtige Hechinger Weng absolvierte nach dem Abitur ein Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen. Nach dem Referendariat, das er in Rottweil ablegte, folgte 2006 der Einstieg in die baden-württembergische Landesverwaltung. Zunächst war er Stellvertretender Leiter der Abteilung Immobilienmanagement bei Vermögen und Bau in Stuttgart. Ab 2007 arbeitete der in Rottenburg am Neckar wohnende Weng im Finanzministerium. Zunächst als Referent in der Zentralstelle, ab 2011 dann im Referat Haushalt, Controlling, IuK und Kostenplanung der Abteilung Staatliches Vermögen und Hochbau. Ab 2016 erfolgte dann eine Tätigkeit als Stellvertretender Leiter der Zentralstelle beim Ministerium für Justiz und Europa, bevor er seine Tätigkeit im Regierungspräsidium Tübingen aufnahm: „Ich freue mich sehr auf die neue Herausforderung und die Arbeit mit den Kolleginnen und Kollegen an unseren vielfältigen Aufgaben“, so der fünfache Familienvater.

Hintergrundinformation:
Das Referat „Stadtsanierung, Wirtschaftsförderung, Gewerberecht, Preisrecht“ vereint Teile der Wirtschaftsförderung und des Wirtschaftsverwaltungsrechts. Als Förderreferat werden Gemeinden in ihrer baulichen und wirtschaftlichen Entwicklung unterstützt, wie zum Beispiel bei der Städtebauförderung. Im Referat angesiedelt ist auch der „Wirtschaftsbeauftragte des Regierungspräsidiums“. Er gibt den Gemeinden und Unternehmen Hilfestellung bei der Ansiedlung, Erweiterung und Verlagerung von Betrieben und bei der Erschließung von Gewerbe- und Industriegebieten. Außerdem wird der Ausbau der touristischen Infrastruktur gefördert. Im Bereich des Wirtschaftsverwaltungsrechts ist das Referat im Gewerbe- und Gaststättenrecht in erster Linie Fachaufsichts- und Widerspruchsbehörde. Hinzu kommt die Bestellung von Sachverständigen auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft. Auf dem Gebiet des Handwerksrechts werden die Meisterprüfungsausschüsse in den zulassungspflichtigen Handwerken errichtet und die Aufsicht darüber geführt. Bei der Preisüberwachung wird hauptsächlich die Vereinbarkeit bestimmter öffentlicher Aufträge mit dem Preisrecht geprüft.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3005, gerne zur Verfügung.

Bild: Regierungspräsident Klaus Tappeser, Martin Weng und Abteilungspräsidentin Petra Stark

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