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Aktuelle Meldung

Marktüberwachung überprüft Hochdruckreinigungsgeräte

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Ein Warnschild, das darauf hinweißt, dass entsprechend den Herstellerangaben keines der geprüften Hochdruckreinigungsgeräte direkt an die Trinkwasserversorgung angeschlossen werden darf
Warnschild - Hochdruckreinigungsgeräte dürfen nicht direkt an die Trinkwasserversorgung angeschlossen werden
Warnschild - Hochdruckreinigungsgeräte dürfen nicht direkt an die Trinkwasserversorgung angeschlossen werden

Müssen Mountainbikes, Gartenmöbel oder Betonsteinwege gereinigt werden, sind elektrisch betriebene Hochdruckreinigungsgeräte meist die erste Wahl, versprechen sie doch mit geringem Krafteinsatz und wenig Wasser eine gründliche Reinigung. Für die mittlerweile weit verbreitete Anwendung in Hobby, Heim und Garten ist eine gut durchdachte Produktgestaltung umso wichtiger. Insbesondere, da die Kombination aus netzbetriebenem elektrischem Gerät, Druckwasserstrahl mit 100 bis 150 bar und aufgewirbeltem Schmutz leicht zu unterschätzende Risiken birgt. So sind elektrische Installationen im Freien, wie Steckdosen, Schalter und Geräte in der Regel nur gegen Spritzwasser (IPX4), nicht jedoch strahlwassergeschützt (IPX5 oder IPX6) ausgeführt. Durch den hohen Arbeitsdruck an der Düse kann Wasser, welches in die Objekte eindringt zu Kurzschlüssen und im schlechtesten Fall zu Stromschlägen führen. Die gefahrlose Verwendung setzt deshalb zuverlässige Sicherheitskomponenten und eine leicht verständliche Gebrauchsanleitung voraus. Um sicherzustellen, dass derartige Geräte die Anforderungen an die Marktfähigkeit auch wirklich erfüllen, hat die Marktüberwachung diese Produktgruppe insbesondere im unteren Preissegment genauer untersucht.

Die Überprüfungen ergaben keine erheblichen Sicherheitsmängel. Mit einer Ausnahme waren die gefundenen technischen Mängel eher von qualitativer Bedeutung und nicht mit einem erheblichen sicherheitsrelevanten Risiko für die Benutzerin beziehungsweise den Benutzer verbunden.

Die Prüfer des Regierungspräsidiums Tübingen weisen darauf hin, dass entsprechend den Herstellerangaben keines der geprüften Hochdruckreinigungsgeräte direkt an die Trinkwasserversorgung angeschlossen werden darf. Dies dient zum Schutz des häuslichen Trinkwassers vor Verunreinigungen, indem der Rückfluss des gebrauchten und verunreinigten Wassers oder Reinigungsmittels in die häusliche Trinkwasser-Installation verhindert wird. In Übereinstimmung mit der Norm informieren die Hersteller über diesen Umstand in der Gebrauchsanweisung sowie durch ein Bildzeichen auf dem Gerät. Eine Außenentnahmestelle in Privathaushalten dient in der Regel der Gartenbewässerung und verfügt meist nicht über den für den Einsatz eines Hochdruckreinigers erforderlichen Systemtrenners.

Im Bedarfsfall sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Anschluss eines Hochdruckreinigers von einem Installateur beraten lassen oder beim Kauf direkt den Händler auf erforderliche Zubehörteile zum Anschluss an das Trinkwassernetz ansprechen.

Schauen Sie dazu auch in unseren multimedialen Jahresrückblick: #THEMEN21:  GATEKEEPER IN KRISENZEITEN: Marktüberwachung BW überprüft Masken, Schnelltests und Desinfektionsmittel und weitere Themen

 

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