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Medienmitteilung

Marktüberwachung: Quecksilber in Elektrowecker

Seit 2005 ist die Verwendung von Quecksilber in Elektro- und Elektronikgeräten nur noch in Ausnahmefällen erlaubt

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Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen fand Quecksilber in einem Elektrowecker mit Flip-Funktion, der insbesondere über den Online-Handel vertrieben wurde. Entsprechende Verkaufsanzeigen wurden mittlerweile gelöscht.

Seit 2005 ist die Verwendung von Quecksilber in Elektro- und Elektronikgeräten nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Umso überraschender war die Beschwerde eines Verbrauchers beim Regierungspräsidium Tübingen Ende 2016, dass der Neigungsschalter in einem sogenannten Flip-Wecker quecksilberhaltig sei. Um den Alarm des Weckers auszuschalten, wird dieser lediglich umgedreht. Dabei dreht sich der Schriftzug mit der Uhrzeit auf dem Display des Weckers gleichzeitig mit.

 

Der Verdacht bestätigte sich im Labor der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW): der Neigungsschalter ist mit ca. 135 mg metallisch glänzendem und flüssigem Quecksilber befüllt. Im Vergleich zu einer handelsüblichen Energiesparlampe, ist in diesem Wecker somit mehr als die 50-fache Menge an Quecksilber enthalten. Der Wecker hätte daher nicht verkauft werden dürfen.

 

Auf Hinweis des Regierungspräsidiums Tübingen stellten die betroffenen Händler das Inverkehrbringen des mit Quecksilber belasteten Weckers auch unverzüglich und bereitwillig ein. Der betroffene Importeur hat ebenfalls schnell reagiert und sein Produkt zwischenzeitlich mit einem quecksilberfreien Schalter ausgestattet. Um sicher zu gehen, sollten Käufer bei ihrem Händler vor dem Kauf nachfragen, ob es sich um die quecksilberfreie Version des Flip-Weckers handelt.

 

Aufgrund der für Mensch und Umwelt gefährlichen Auswirkungen bei Freisetzung des Quecksilbers wurde das Produkt in das Schnellwarnsystem RAPEX der Europäischen Union (Rapid Exchange of Information System) eingestellt, auf das sowohl die Öffentlichkeit als auch alle EU-Behörden Zugriff haben.

Bei Recherchen im Internet fand das Regierungspräsidium Tübingen zudem bei einem weiteren Flip-Wecker Quecksilber. Auch hier wurde das Produkt an das Schnellwarnsystem RAPEX der EU gemeldet und das Inverkehrbringen des in China hergestellten Produktes unmittelbar durch Löschung des Angebots im Internet unterbunden.


Hintergrundinformationen:
Quecksilber ist ein für Mensch und Umwelt sehr giftiges Schwermetall, so dass die betroffenen Wecker als Sondermüll zu entsorgen sind. Zerbricht der Neigungsschalter, werden unmittelbar Dämpfe an die Raumluft abgegeben.

 

Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, die Produkt- und Chemikaliensicherheit bei Verbraucherprodukten, Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen, Chemieerzeugnissen und Bauprodukten zu überwachen und die Hersteller und Händler in Fragen der Produkt- und Chemikaliensicherheit zu beraten. Ziel ist es dabei, die Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei Wirtschaft und Industrie entgegen zu wirken.

 

Verbraucher, die ein unsicheres Produkt melden möchten, können sich direkt an die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen wenden (marktueberwachung@rpt.bwl.de). 

 

Bildunterschrift:
Elektrowecker mit Quecksilber-Kugel; Foto: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Simon Kistner, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3080, gerne zur Verfügung.

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