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Medienmitteilung

Luftreinhaltung Tübingen: Ergebnisse des Fachgutachtens liegen vor

Die Ergebnisse des überarbeiteten Fachgutachtens für die Luftreinhalteplanung der Universitätsstadt Tübingen liegen vor.

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​Die Ergebnisse des überarbeiteten Fachgutachtens für die Luftreinhalteplanung der Universitätsstadt Tübingen liegen vor. Moderne Busflotten führen demnach zur Einhaltung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes 2018 in der Mühlstraße. Für andere Streckenabschnitte werden weiterhin Belastungen prognostiziert.

Aufgrund der großen Anstrengungen der Stadtwerke Tübingen GmbH zur Modernisierung ihrer Busflotte wird der Grenzwert für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid in der Mühlstraße und an vielen anderen Streckenabschnitten laut aktuellem Gutachten in 2018 eingehalten. Für andere, stark verkehrsbelastete Streckenabschnitte mit enger Randbebauung werden im Fachgutachten jedoch weiterhin hohe Stickstoffdioxid-Belastungen prognostiziert. Dies betrifft insbesondere Abschnitte der Westbahnhofstraße, der Rümelinstraße, der Wilhelmstraße, der Stuttgarter/Reutlinger Straße und Am Stadtgraben. Das Regierungspräsidium Tübingen und die Stadtverwaltung prüfen derzeit, ob die Luftqualität an diesen Strecken mit lokalen, verkehrlichen Maßnahmen verbessert werden kann.


Als wirksamste Maßnahme, um im gesamten Stadtgebiet die Luftqualität deutlich zu verbessern, nennt das Fachgutachten die sogenannte „blaue Umweltzone“, die jedoch nur mit der unter anderem vom Deutschen Städtetag geforderten „Blauen Plakette“ eine Wirksamkeit entfalten könnte.

 

Die konkreten Ergebnisse des überarbeiteten Fachgutachtens sollen Ende Februar  im Verwaltungsausschuss der Universitätsstadt Tübingen vorgestellt und das weitere Vorgehen beraten werden. Die erste Version des Fachgutachtens von Mai 2017 musste fortgeschrieben werden, da Ende April 2017 höhere Emissionsfaktoren für einige Dieselfahrzeuge veröffentlicht wurden. Des Weiteren hatten sich die Daten für die Busflotten zwischenzeitlich geändert.

 

Hintergrundinformationen:
Der Luftreinhalteplan für Tübingen von 2005 und die Fortschreibungen von 2012 und 2014 enthalten verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Tübingen. Anders als beim Luftschadstoff Stickstoffdioxid wurde der Grenzwert für Feinstaub PM10 auch in 2016 und 2017 erneut eingehalten.


Aufgrund der aktuellen Stickstoffdioxid-Belastung in Tübingen müssen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität umgesetzt werden.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3005, gerne zur Verfügung.

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