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Medienmitteilung

Luftreinhaltung – Projekt „Modellstadt Reutlingen“

Am 3. Mai 2017 um 18:00 Uhr findet im RP Tübingen der 4. Workshop der projektbegleitenden Spurgruppe statt.

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Am 3. Mai 2017 um 18:00 Uhr findet im Regierungspräsidium Tübingen (Raum W 101) der 4. Workshop der projektbegleitenden Spurgruppe statt. Hier werden mögliche Maßnahmen für die 4. Fortschreibung des Reutlinger Luftreinhalteplans diskutiert. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, als Gäste an der Veranstaltung teilzunehmen.

Reutlingen hat im Gegensatz zu Stuttgart kein Feinstaubproblem. Die Grenzwerte für Feinstaub PM10 werden in Reutlingen seit 2014 eingehalten. Auch bei der Stickstoffdioxidbelastung geht der Trend in die richtige Richtung: an der straßennahen Messstation in der Reutlinger Lederstraße wurde (nach 70 μg/m³ in 2015) in 2016 mit 66 µg/m³ als Jahresmittelwert eine geringere Belastung gemessen. Allerdings liegt auch dieser Wert noch deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert  zum Schutz der menschlichen Gesundheit von 40 μg/m³. Das Regierungspräsidium Tübingen ist daher verpflichtet, den bisherigen Luftreinhalteplan für Reutlingen ein viertes Mal fortzuschreiben. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sind in Reutlingen aber nach aktuellem Diskussionsstand nicht erforderlich.

 

Grundlage für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans ist ein umfangreiches Fachgutachten, das in verschiedenen Szenarien aufzeigt, mit welchen Maßnahmenpaketen die Grenzwerteinhaltung schnellstmöglich erreicht werden kann. Thema des 4. Workshops der Spurgruppe ist nun die Auswahl der Maßnahmen für den Entwurf der 4. Fortschreibung. In dieser Gruppe sitzen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Gruppen aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik, die das Projekt seit ca. einem Jahr begleiten. Als Entscheidungsgrundlage werden die Bewertungsergebnisse dreier unterschiedlicher Szenarien vorgestellt und der Schritt von den Szenarien zu konkreten Maßnahmen veranschaulicht. Zusätzlich sollen Hinweise seitens der Spurgruppe für das weitere Vorgehen im Fachgutachten und in der Luftreinhalteplanung aufgenommen werden. In keinem der drei Szenarien sind allerdings Fahrverbote für Dieselfahrzeuge vorgesehen, wie sie derzeit in Stuttgart diskutiert werden.

 

Die Bürgerinnen und Bürger sind dazu eingeladen, als zuhörende Gäste an der Veranstaltung teilzunehmen, um sich zu informieren und nach dem Workshop mit den Projektverantwortlichen in Kontakt zu kommen.

 

Am 31. Mai 2017 findet eine weitere öffentliche Informationsveranstaltung statt, in der der Entwurf des Luftreinhalteplans vorgestellt und diskutiert wird.


Hintergrundinformation:
Mit dem Projekt „Modellstadt Reutlingen“ kommt das Regierungspräsidium Tübingen dem Auftrag des Verwaltungsgerichts Sigmaringen aus dessen Urteil vom 22. Oktober 2014 nach. In enger Zusammenarbeit mit den Projektpartnern – dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und der Stadt Reutlingen – wird erarbeitet, was getan werden muss, um die Immissionsgrenzwerte in ganz Reutlingen schnellstmöglich einzuhalten.

 

Weitere Informationen zum Projekt „Modellstadt Reutlingen“ und zur Luftreinhaltung in Reutlingen sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter Luftreinhaltung Reutlingen eingestellt.


Hinweis für die Redaktionen
Gerne laden wir auch Sie als Pressevertreter/in herzlich dazu ein, am Workshop teilzunehmen. Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Simon Kistner, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3080, gerne zur Verfügung.

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