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Medienmitteilung

Luftreinhalteplan Reutlingen ist fertiggestellt

RP Tübingen hat die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen fertiggestellt.

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​Das Regierungspräsidium Tübingen hat die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen fertiggestellt. Seit 27.11.2017 ist die Fortschreibung als Vorab-Onlineversion auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen zu finden. Über den ersten Entwurf der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Stadt Reutlingen hatte das zuständige Regierungspräsidium Tübingen bereits im Mai dieses Jahres informiert. Damit die 4. Fortschreibung öffentlich bekannt gemacht werden kann, müssen noch einige formale Verfahrensschritte abgeschlossen werden.

„Hinter uns liegt ein arbeits- und zeitintensiver Prozess, bei dem uns die konsensuale Zusammenarbeit mit der Stadt Reutlingen stets sehr wichtig war. Mit dem Projekt „Modellstadt Reutlingen“ und der zugehörigen Spurgruppe wurde die Bürgerschaft bereits bei der Erarbeitung der Maßnahmen aktiv beteiligt“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

 

Die Urteilsverkündung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts vom 28. Juli 2017, das „Nationale Forum Diesel“ Anfang August und das Treffen der Kommunen mit der höchsten Luftschadstoffbelastung im Bundeskanzleramt am 4. September 2017 haben die Debatte um die Förderung nachhaltiger Mobilität einerseits sowie Blaue Umweltzonen und Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge andererseits bundesweit intensiviert. Mit Blick auf diese Ereignisse hat das Regierungspräsidium Tübingen den Entwurf der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Reutlingen sowie die Möglichkeiten zur Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen zusammen mit der Stadt Reutlingen weiterentwickelt.


Infolgedessen wurden folgende Maßnahmen in die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen: Car Sharing und multimodale Mobilitätspunkte, betriebliches Mobilitätsmanagement und die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb, Teilstrecke Innenstrecke mit Gomaringer Spange.


Mit der Eröffnung des Scheibengipfeltunnels Ende Oktober 2017 verbessert sich durch weniger Fahrten in der Innenstadt auch die Luftqualität. Um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid einzuhalten, sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich. Zentrale Maßnahmen sind die Verkehrsreduzierung auf dem Streckenzug B 312 alt durch die Reutlinger Innenstadt und das Lkw-Durchfahrtsverbot mit einer Ausnahme für den Lieferverkehr in der Innenstadt.  Weitere Maßnahmen im Planentwurf umfassen u.a. die Förderung des Umweltverbundes und der Elektromobilität, eine Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 50 für einige Innenstadtstrecken der Stadt Reutlingen.

 

Kommt es trotz des umfangreichen Maßnahmenbündels im Jahr 2018 nicht zu einer Einhaltung des zulässigen Jahresmittelwerts für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter, ist eine weitere optionale Maßnahme im Luftreinhalteplanentwurf vorgesehen. In diesem Fall ist vorgesehen, dass ab 1. Januar 2020 die bestehende Umweltzonenregelung in Reutlingen verschärft wird. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine Fortschreibung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung durch den Bundesgesetzgeber.

 

Hintergrundinformation:
Mit dem Projekt „Modellstadt Reutlingen“ kommt das Regierungspräsidium Tübingen dem Auftrag des Verwaltungsgerichts Sigmaringen aus dessen Urteil vom 22. Oktober 2014 nach. In enger Zusammenarbeit mit den Projektpartnern – dem Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg und der Stadt Reutlingen – wird erarbeitet, was getan werden muss, um die Immissionsgrenzwerte in ganz Reutlingen schnellstmöglich einzuhalten.

 

Die Grenzwerte für Feinstaub PM10 werden in Reutlingen seit 2014 eingehalten. Auch bei der Stickstoffdioxidbelastung geht der Trend in die richtige Richtung: an der straßennahen Messstation in der Reutlinger Lederstraße wurden nach 70 μg/m³ in 2015 in 2016 mit 66 µg/m³ eine geringere Belastung (vorläufiger Messwert) gemessen. Allerdings liegt auch dieser Wert noch deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert von 40 μg/m³.

Weitere Informationen zum Projekt „Modellstadt Reutlingen“ und zur Luftreinhaltung in Reutlingen sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter Luftreinhaltung Reutlingen eingestellt.


Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk  Abel, Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3005, gerne zur Verfügung.

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