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Medienmitteilung

Luftqualität in Reutlingen hat sich deutlich verbessert

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Die Deutsche Umwelthilfe strebt mit einer Klage die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen an. Dazu fand am Montag, 18.03.2019, die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim statt. Es sind deutliche Verbesserungen eingetreten, das Gericht sieht aber weiteren Fortschreibungsbedarf für den Luftreinhalteplan Reutlingen.

Das Gericht hat betont, dass die Anstrengungen, die das Land und die Stadt Reutlingen zur Luftreinhaltung unternommen haben, die Situation bereits deutlich verbessern. Gleichwohl sieht das Mannheimer Gericht einen Fortschreibungsbedarf für den Luftreinhalteplan Reutlingen. Es gibt dem Land auf, den „für die Stadt Reutlingen geltenden Luftreinhalteplan unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwerts für NO2 in Höhe von 40 Mikrogramm/Kubikmeter im Stadtgebiet Reutlingen enthält.“

Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts arbeiten die Stadt Reutlingen und das Regierungspräsidium Tübingen intensiv an Maßnahmen, die zu einer schnellen Verbesserung der Stickstoffdioxid-Belastung führen. Viele Maßnahmen wie beispielsweise das Stadtbuskonzept mit neuem Stadtbusnetz, die Umrüstung der städtischen Busflotte, die Einführung des Umwelt-Ticket-Pakets, Radschnellwege und Fahrradstraßen sind bereits auf den Weg gebracht. Diese werden bereits in absehbarer Zeit Wirkungen entfalten. Das Land und der Bund haben für diese Maßnahmen Fördermittel zur Verfügung gestellt.

Auch die übrigen Maßnahmen der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans werden kontinuierlich weiter umgesetzt. Dies gilt insbesondere für die Maßnahmen Iterative Verkehrsreduzierung, Parkraumbewirtschaftung/
-management, Förderung Elektromobilität, Carsharing und multimodale Mobilitätspunkte sowie für das betriebliche Mobilitätsmanagement. Um die Wirkung des LKW-Durchfahrtsverbots zu verbessern, werden sich Stadt und Regierungspräsidium weiterhin für wirksame Kontrollen einsetzen.

Welche weiteren Maßnahmen in die nun vom Verwaltungsgerichtshof eingeforderte 5. Fortschreibung des Reutlinger Luftreinhalteplans aufgenommen werden, muss nach Vorlage der Urteilsbegründung geprüft werden. Dies gilt ebenso für die ausdrücklich zugelassene Revision beim Bundesverwaltungsgericht.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3005, gerne zur Verfügung.​

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