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Medienmitteilung

Landesweite Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen zeigt Wirkung

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​Seit mehr als vier Jahren überwacht die für ganz Baden-Württemberg zuständige Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen das Verbot für cadmiumhaltige Hartlote im Onlinehandel. Seitdem ist ein stetiger Rückgang der auf den Online-Plattformen angebotenen, verbotenen Hartlote mit Cadmiumanteilen zu verzeichnen. „Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher steht für uns an erster Stelle“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. „Dieses Beispiel zeigt, dass die Arbeit unserer Marktüberwachung Früchte trägt.“

Hartlotanwendungen findet man beispielsweise bei der Sanitärinstallation oder im Modellbau. Enthält das Hartlot Cadmium, entstehen durch das Löten bei hohen Temperaturen giftige, krebserregende Cadmiumdämpfe. Diese können beim Lötvorgang durch die Anwender eingeatmet werden, weshalb die Produktion und der Verkauf cadmiumhaltiger Hartlote verboten sind. Die Marktüberwachung am Regierungspräsidium Tübingen beobachtet den Online-Markt und lässt Angebote von cadmiumhaltigen Hartloten unverzüglich von den Online-Plattformen löschen. Durch die Information der Händler über die Gründe soll verhindert werden, dass die Hartlote erneut auf anderen Plattformen angeboten werden.

 

Im Verlauf der letzten Jahre konnte das Regierungspräsidium Tübingen eine deutliche Sensibilisierung der Onlinehändler mit Blick auf das Cadmiumverbot bewirken. Waren es zu Beginn der Überwachung im Jahr 2014 jährlich um die 50 Verstöße, wurden in 2018 bislang erst sieben auffällige Angebote gefunden. Erfreulicherweise weisen zahlreiche Händler mittlerweile explizit in ihren Angeboten darauf hin, dass die von ihnen verwendeten Hartlote kein Cadmium enthalten.

 

Bei den mangelhaften Angeboten handelt es sich meist um Altbestände, die aus Werkstattauflösungen oder Dachboden- bzw. Kellerentrümpelungen stammen. Seit geraumer Zeit produzieren die Lothersteller keine cadmiumhaltigen Hartlote mehr.

 

Cadmiumhaltiges Hartlot ist häufig bereits an seiner Kennzeichnung erkennbar. So verrät beispielsweise das Kürzel L-Ag40Cd auf der Verpackung, dass neben 40 % Silber auch etwa 20 % Cadmium im Hartlot enthalten ist.

 

Hintergrundinformationen:
Zur Löslichkeit von Cadmium aus den Lötstellen selbst (z. B. bei Hautkontakt) liegen uns leider keine Daten vor. Nach unserer Einschätzung dürfte dieser Aufnahmepfad aber im Vergleich zum Lötvorgang selbst vernachlässigbar sein.

 

Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, die Produkt- und Chemikaliensicherheit bei Verbraucherprodukten, Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen, Chemieerzeugnissen und Bauprodukten zu überwachen. Ziel ist es dabei, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei Wirtschaft und Industrie entgegen zu wirken.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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