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Pressemitteilung

L 449 zwischen Bitz und Neuweiler

Fahrbahndeckenerneuerung ab Dienstag,02. Mai 2023.

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Man blickt auf die Landesstraße 449 zwischen Bitz und Neuweiler mit altem Belag
Landesstraße 449 zwischen Bitz und Neuweiler
Landesstraße 449 zwischen Bitz und Neuweiler

Ab Dienstag, 02. Mai 2023, lässt das Regierungspräsidium Tübingen die Fahrbahndecke der L 449 zwischen Bitz und Neuweiler erneuern. Auslöser für die Arbeiten sind aufgetretene Risse, Verdrückungen und Ausmagerungen auf dem rund 3,3 Kilometer langen Streckenabschnitt. Im Zuge der Belagsmaßnahme findet ein Austausch der Asphaltdeck- und Tragschicht statt. Im Bereich der Einmündung der K 7102 und der L 449 erfolgt eine Einfassung der Ränder mit Flachbordsteinen. Auf dem gesamten Bauabschnitt werden sämtliche Leitpfosten erneuert und Schachtabdeckungen in der Fahrbahn ausgewechselt.

 

Die Baumaßnahme ist in zwei Bauabschnitte untergliedert. Von der Ortsdurchfahrtsgrenze von Bitz bis zur K 7102, Verbindungsstraße Burladingen-Hermannsdorf, verläuft der erste Bauabschnitt. Der zweite Bauanschnitt erstreckt sich ab der K 7102 bis zur L 448 bei Neuweiler.

Gute Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, sind die Arbeiten im ersten Bauabschnitt am Mittwoch,15. Mai 2023 abgeschlossen. Die Verkehrsumstellung ist über den Brückentag am Freitag, 19. Mai 2023, geplant. Ziel ist es die Gesamtmaßnahme bis Freitag, 16. Juni 2023, fertigzustellen.

 

Verkehrsführung

Erster Bauabschnitt von der Ortsdurchfahrtsgrenze von Bitz bis zur K 7102

Von Bitz bis zur K 7102, Zufahrtstraße nach Burladingen-Hermannsdorf, wird der Abschnitt der L 449 für den Verkehr voll gesperrt. Der Verkehr wird ab der B 32 in Burladingen-Hausen im Killertal weiter über Burladingen (B 32), Neufra (B 32, L 448), Freudenweiler (L 448) nach Bitz umgeleitet. Die Gegenrichtung ist in umgekehrter Reihenfolge ausgeschildert.

 

Für den überörtlichen Verkehr wird ab dem Kreuzungsbereich L 448/L 449 in Bitz eine Umleitung nach Albstadt-Ebingen (L 448/L 360), Albstadt-Tailfingen (L 360, L 442) nach Neuweiler ausgewiesen. In Gegenrichtung wird die Umleitung in gegenläufiger Reihenfolge eingerichtet.

 

Im Bereich der L 449/K 7102, Zufahrtsstraße nach Burladingen-Hermannsdorf, und dem Flugplatz Degerfeld wird eine Ampel eingerichtet.

 

Zweiter Bauabschnitt ab der K 7102 bis zur L 448 bei Neuweiler

Im zweiten Bauabschnitt wird die Fahrbahn ab der K 7102, Zufahrtsstraße nach Burladingen-Hermannsdorf, bis zur L 442 voll gesperrt. Die Umleitung bleibt wie im ersten Bauabschnitt bestehen. Im Bereich der Einmündung der K 7102 in die L 449 wird die Ampel an die geänderte Verkehrsführung angepasst.

 

Verkehrsführung für ÖPNV, Radweg- und, Anliegerverkehr

Der Rad- und Anliegerverkehr wird im ersten Bauabschnitt ab Bitz über die Ortsstraßen Gairenweg/Lange Straße/Feldweg Guckenbühl um die Baustelle geleitet. Der Fuß- und Radweg ab dem Baubeginn in der Tailfinger Straße von Bitz wird ab dem Bauanfang bis zum Feldweg Guckenbühl voll gesperrt. Der Busverkehr ist im ersten Bauabschnitt nicht beeinträchtigt.

 

Im zweiten Bauabschnitt wird der Busverkehr von Burladingen nach Albstadt über die B 32/L 442 Hausen im Killertal umgeleitet. Der Radverkehr ist nicht beeinträchtigt.

 

Das Regierungspräsidium bittet die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Behinderungen um Verständnis.

 

Kosten

Die Kosten belaufen sich auf rund 947.000 Euro und werden vom Land getragen.

Hintergrundinformationen

Informationen zu den Sperrungen und zur Umleitung können im Internet unter www.Verkehrsinfo-BW.de/Baustellen abgerufen werden.

 

Hinweis für die Redaktionen

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Martina Bitzer,
Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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