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Brücken

L 371 Infoveranstaltung zum Ersatzneubau der Brücke über den Neckar und Kanal bei Tübingen-Hirschau

Regierungspräsidium Tübingen beschleunigt die Planung und ergreift weitere Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Brückensicherheit

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Das Bild zeigt mehrere Menschen in einem großen Raum mit Blick auf eine Leinwand

Das Regierungspräsidium Tübingen plant derzeit den Ersatzneubau der Brücke über den Neckar und Neckarkanal im Zuge der L 371 bei Tübingen- Hirschau. Am Mittwoch, 22. Oktober 2025, informierte das Regierungspräsidium im Rahmen einer Informationsveranstaltung über den geplanten Ersatzneubau, in welcher über den Planungsstand, die aktuellen Entwicklungen und über die bevorstehende Sperrung für den Schwerverkehr berichtet wurde. 

Die Informationsveranstaltung zur L 371 fand großen Anklang. Herr Regierungspräsident Klaus Tappeser und Vertreterinnen und Vertreter der Fachabteilung des Regierungspräsidiums Tübingen stellten gemeinsam mit dem Verkehrsgutachter den aktuellen Stand der Planungen vor und gaben einen Ausblick auf die weiteren Schritte. Neben der technischen Straßenplanung, der Vorstellung des Brückenentwurfs sowie den Fragen zur Landschaftsplanung und der verkehrlichen Auswirkungen während der Durchführung der Baumaßnahme, wurden auch die Thematik der Spannungsrisskorrosionsgefährdung und vor allem die aktuellen Entwicklungen erläutert. In der anschließenden Fragerunde nutzten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit sich einzubringen und ihre Fragen direkt an die Fachleute zu richten.

Eine aktuelle Prüfung der Brücke zeigte, dass sich der Zustand des Bauwerks verschlechtert hat und Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Sicherheit der Brücke bis zum geplanten Ersatzneubau zu gewährleisten. Die Brücke muss deshalb ab Freitag, 24. Oktober 2025, für den Schwerverkehr, über 7,5 Tonnen, gesperrt werden. Der PKW-Verkehr, der ÖPNV-Linienverkehr und Sonderfahrzeuge im Einsatz, wie beispielsweise Rettungswagen oder Fahrzeuge der Feuerwehr, sind von der Sperrung nicht betroffen. 

Aufgrund der neuen Erkenntnisse strebt das Regierungspräsidium außerdem an, den Ersatzneubau der Brücke auf das Jahr 2027 vorzuziehen.

Die Brücke über den Neckar und den Neckarkanal ist eine von neun Brücken im Regierungsbezirk, bei denen Spannstähle mit Spannungsrisskorrosionsgefahr verbaut wurden. Im Dezember 2024 hat das Regierungspräsidium Tübingen deshalb bereits eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h und ein Abstandsgebot von 50 Metern für LKW angeordnet. Zusätzlich wurde der Prüfzyklus der Bauwerksprüfung angepasst. Im Zuge der letzten Bauwerksprüfung wurde im September 2025 festgestellt, dass sich der Bauwerkszustand verschlechtert hat, so dass in Kombination mit der Spannungsrisskorrosionsgefährdung eine Neubewertung erforderlich wurde. Aufgrund dieser Verschlechterung sind weitere Kompensationsmaßnahmen unumgänglich.

In einer ersten Stufe muss die Brücke im Verlauf der L 371 über den Neckar und Kanal bei Tübingen-Hirschau für den Schwerverkehr über 7,5 Tonnen zwingend gesperrt werden. Der PKW-Verkehr und der Verkehr bis 7,5 Tonnen sowie der ÖPNV-Linienverkehr sind aktuell von dieser Sperrung nicht betroffen. Ebenfalls nicht betroffen sind Sonderfahrzeuge im Einsatz, wie beispielsweise Rettungswagen oder Fahrzeuge der Feuerwehr. Das Regierungspräsidium steht für Detailuntersuchungen und Abstimmungen zu den im ÖPNV eingesetzten Fahrzeugen mit dem Linienbetreiber in Kontakt.

Ergänzend dazu wird eine Fahrspur der Brücke gesperrt. Der Verkehr wird mit einer Ampelanlage gesteuert, um den PKW- und ÖPNV-Linienverkehr in beide Fahrtrichtungen zu ermöglichen. 

In einer zweiten Stufe werden weitere Sicherungsmaßnahmen am Bauwerk ausgeführt. Es ist vorgesehen, am Bauwerk zusätzlich ein Stahltragwerk zur Unterstützung des Überbaus anzubringen. Diese Stahlkonstruktion wird unter der Brücke angebracht und stellt eine weitere zusätzliche Sicherheit dar.

Als wichtigste Maßnahme strebt das Regierungspräsidium an, den Ersatzneubau um ein Jahr vorzuziehen. Die Planung des Ersatzneubaus ist nahezu abgeschlossen. Vorgesehen war bisher, die Baumaßnahme unter Vollsperrung in 2028/2029 umzusetzen. Der Baubeginn soll - vorbehaltlich der noch umfangreichen Abstimmungen und Genehmigungsläufe - auf das Jahr 2027 vorgezogen werden. Hierfür werden bereits in den nächsten Wochen vorbereitende Maßnahmen durchgeführt, wie beispielsweise Baumfällarbeiten innerhalb des zukünftigen Baufeldes. Dafür ist aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen eine temporäre Vollsperrung des gesamten Verkehrs erforderlich, über die gesondert per Pressemitteilung informiert wird.

Das Regierungspräsidium steht zur Umsetzung der Maßnahmen in engem Austausch mit den Städten Tübingen und Rottenburg a. N., sowie dem Landratsamt Tübingen. Die Maßnahmen werden fortlaufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Sollte die Sperrung für den Schwerverkehr nicht eingehalten werden oder sich weitere Veränderungen am Bauwerkszustand ergeben, kann eine Komplettsperrung des Bauwerks nötig werden.

Das Regierungspräsidium weist ausdrücklich darauf hin, dass die weiteren Kompensationsmaßnahmen für den Erhalt der Brückensicherheit bis zum geplanten Ersatzneubau zwingend erforderlich sind. Die Reduzierung des Schwerverkehrsanteils und Einengung auf einen Fahrstreifen schont die noch vorhandenen Traglastreserven und damit das Bauwerk. Das Regierungspräsidium wird das Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen eng überwachen lassen. Die Hinweisschilder zur Umleitung sind zu befolgen.

Verkehrsführung:

Angestrebt wird, dass die Sperrung und Umleitung für den Schwerverkehr ab Freitag, den 24. Oktober 2025 im Laufe des Vormittags eingerichtet werden soll. Die Umleitung für den Schwerverkehr führt von Tübingen nach Hirschau über die B28 nach Rottenburg, von dort über die L371 nach Wurmlingen und anschließend über die L 371 nach Hirschau. In der Gegenrichtung gilt entsprechend dieselbe Streckenführung.

Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die mit der Maßnahme zusammenhängenden Beeinträchtigungen. 

Hintergrundinformationen: 

Die Brücke im Zuge der L 371 zwischen Tübingen und dem Ortsteil Hirschau über den Neckar und Neckarkanal wurde 1957 in Spannbetonbauweise hergestellt und überführt mit einer Länge von knapp 80 m den Neckar und Neckarkanal. Am 22. Oktober 2025 fand in Tübingen-Hirschau eine Informationsveranstaltung über den geplanten Ersatzneubau statt, in welcher über den Planungsstand, die aktuellen Entwicklungen und über die bevorstehende Sperrung für den Schwerverkehr berichtet wurde. Eingeladen waren neben Vertretern der Presse und der Raumschaft auch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger. Das Regierungspräsidium Tübingen wird über aktuelle Änderungen sowie den weiteren Projektfortschritt der Maßnahme informieren.

Das Regierungspräsidium Tübingen ist für über 1.600 Brücken im Zuge von Bundes- und Landesstraßen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig. An neun Brücken an Bundes- und Landesstraßen im Regierungsbezirk wurden Spannstähle mit Spannungsrisskorrosionsgefährdung verbaut. Mit der Pressemitteilung vom 19.12.2024 hat das Regierungspräsidium Tübingen über die Maßnahmen, welche an den neun genannten Brücken umgesetzt wurden, berichtet. Weitere Informationen zur Maßnahme können auf der Projektwebsite des Regierungspräsidiums Tübingen abgerufen werden:

L 371 Brücke über den Neckar und Neckarkanal bei Tübingen (Ersatzneubau)

Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter https://www.verkehrsinfo-bw.de/ abrufen. Verkehrsinfo-BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter https://www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app .

Anlage:

Umleitungsplan für den Schwerverkehr

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