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Öffentlichkeitsbeteiligung

B 30 Enzisreute-Gaisbeuren, Umweltfachliches Scoping-Verfahren hat begonnen

Bürgerbeteiligung und Website starten 2026

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Das Foto zeigt Gaisbeuren von oben. Man sieht die Kirche, eine Gaststätte, weitere Gebäude und die B 30 die durch die Ortschaft führt.

Im Rahmen der Planungen für die Ortsumfahrungen Enzisreute und Gaisbeuren im Zuge der Bundesstraße B 30 hat das umweltfachliche Scoping-Verfahren begonnen. Es ist bei Infrastrukturprojekten ein gesetzlich geregelter Schritt zu Beginn der Umweltverträglichkeitsprüfung. Im Falle der Ortsumfahrungen Enzisreute und Gaisbeuren werden bei den beteiligten Interessensvertretern Hinweise zum Umgang mit den betroffenen Umweltgütern angefragt. Dadurch haben die betroffenen Gemeinden, anerkannten Fachstellen und Behörden noch vor Beginn der konkreten Trassenplanungen die Möglichkeit, ihre Expertise einzubringen. Diese Vorgehensweise soll sicherstellen, dass alle relevanten Umweltauswirkungen frühzeitig und umfassend berücksichtigt werden. 

2026: Beginn der Bürgerbeteiligung und Start der offiziellen Website

Zum Jahresbeginn 2026 startet die informelle Bürgerbeteiligung. Hierfür bildet die Projektwebsite die zentrale Plattform und bündelt alle Informationen sowie die Möglichkeiten zur Mitwirkung. Ziel ist es, Anregungen und Ideen aus der Bevölkerung frühzeitig in die weitere Planung einzubeziehen.

Bis zum 30. Mai 2026 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Planungsprozess für das Projekt B 30 Enzisreute-Gaisbeuren aktiv zu begleiten: Über ein Dialogfeld auf der Website können Vorschläge, Hinweise und eigene Perspektiven in den Planungs- und Beteiligungsprozess eingebracht werden.

Die offizielle Projektwebsite geht im Januar 2026 online und wird unter www.b30-enzisreute-gaisbeuren.de abrufbar sein. 

„Der Projektstart durch meine Abteilung ‚Mobilität, Verkehr, Straßen‘ und den Generalunternehmer ist gut gelungen – ein Meilenstein, auf den die Region seit Langem gewartet hat. Die Planungen sind angelaufen, es wurden bereits Vermessungsarbeiten durchgeführt und die einzelnen Planungsgewerke greifen gut ineinander“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser, „Ab 2026 werden wir den für uns wichtigen Schritt der Beteiligung der Öffentlichkeit angehen und auf einer gesonderten Projektwebsite regelmäßig über aktuelle Themen informieren.“

„Wir sind erleichtert, dass die konkreten Planungen für die Auflösung dieses Nadelöhrs an der B 30 jetzt endlich beginnen und hoffen auf einen raschen Projektfortschritt“, so der Oberbürgermeister der Stadt Bad Waldsee Matthias Henne, „Von der Planung werden nicht nur die beiden Gemeinden selbst, sondern die gesamte Region Bad Waldsee und natürlich alle Nutzer der B 30 als wichtige Verkehrsachse zwischen Ulm und Friedrichshafen profitieren.“

Hintergrundinformationen

Projektziele des Baus der Ortsumfahrungen von Enzisreute und Gaisbeuren im Zuge der B 30 sind insbesondere die Entlastung der Ortsdurchfahrten, die Schaffung einer leistungsfähigen überregionalen Verbindung sowie die Minderung von Unfallrisiken und Umweltbelastungen.

Die Projekte befinden sich aktuell in der Vorplanung. Diese stellt die erste konkrete Phase im Planungsprozess einer Bundesstraße dar. Weitere Phasen sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die jeweils auf den vorhergehenden Phasen aufbauen.

In der Vorplanung werden zunächst im Rahmen der Grundlagenermittlung bestehende Daten zum Verkehrsaufkommen, zur bestehenden Infrastruktur sowie zu Umwelt- und Raumstrukturen gesammelt und ausgewertet. Ein zentrales Element der Vorplanung ist die Variantenuntersuchung. Dabei werden zunächst erste Grobvarianten und Planfälle aus den bereits vorliegenden Informationen abgeleitet, untersucht und weiterentwickelt.

Darauf aufbauend wird ein Verkehrsgutachten erstellt, um den konkreten zukünftigen Verkehrsbedarf zu ermitteln und Engpässe zu identifizieren. Parallel dazu erfolgt eine erste Umweltabschätzung, insbesondere mit Blick auf mögliche Konflikte mit Schutzgebieten und bestehenden Planungen im Raum. Auch eine grobe Kostenschätzung und eine erste Beteiligung von Behörden und Gemeinden gehören zur Vorplanung.

Die damit vorliegenden Daten fließen in die Bewertung der Trassenvarianten ein. Kriterien für die Bewertung sind u.a. die Verkehrswirkung, die Umweltverträglichkeit, die technische Machbarkeit und die Kosten. Die Nullvariante, also die Ausgangssituation ohne geplante Maßnahmen, wird ebenfalls in den Variantenvergleich mit einbezogen.

Am Ende der Vorplanung steht die Auswahl einer Vorzugsvariante, der auch das Bundesministerium für Verkehr zustimmen muss. Mit der abgestimmten Vorzugsvariante kann das Projekt in die nächste Planungsstufe, die Entwurfsplanung überführt werden.

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