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Medienmitteilung

L 320, Rad- und Gehweg zwischen Göttlishofen und Christazhofen

Die Gesamtkosten des Radweges betragen ca. 650.000 € und werden vom Land getragen.

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​Vertreter des Regierungspräsidiums Tübingen und der Gemeinde Argenbühl haben heute (17. Juni 2016) im Beisein der Landtagsabgeordneten Petra Krebs und Raimund Haser den neuen Rad- und Gehweg zwischen Göttlishofen und Christazhofen (Gemeinde Argenbühl) feierlich für den Verkehr freigegeben.

Zu der Eröffnung erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann MdL: „Im Rahmen unserer nachhaltigen Verkehrspolitik werden wir den Radverkehr auch im Ländlichen Raum weiter stärken. Der Ausbau des Radwegenetzes ist dabei von zentraler Bedeutung. Sichere und attraktive Radwege begeistern mehr Menschen für das Radfahren. Der neue Radweg zwischen Göttlishofen und Christazhofen ist dafür ein gutes Beispiel. Er steigert die Attraktivität der Region für den Radtourismus und den Freizeitwert in dieser schönen Landschaft. Von ihm profitieren auch die Argenbühler, darunter die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Christazhofen, die den Weg regelmäßig nutzen werden.“

 

Mit dem rund 1,7 km langen Wegstück entlang der L 320 entsteht eine durchgängige Rad- und Gehwegverbindung zwischen den beiden Teilorten der Gemeinde Argenbühl. Der Radweg ist im Allgemeinen 2,50 m breit und über weite Abschnitte durch einen Grünstreifen von der Landesstraße getrennt. Nur in Bereichen mit angrenzender Bebauung verläuft er bordsteingeführt mit einer Breite von 2,75 m. Im Bereich der Einmündung der K 8012 (Siggener Straße) wurde die Landesstraße auf einer Länge von rund 200 m verbreitert und eine Querungshilfe für die Radfahrer eingebaut. Der naturschutzrechtliche Ausgleich für die Maßnahme erfolgt über Neupflanzungen sowie über Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle.

 

Die Gesamtkosten des Radweges betragen ca. 650.000 € und werden vom Land getragen.


Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Steffen Fink, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3076, gerne zur Verfügung.

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