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Medienmitteilung

L 259, Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Ortsumgehung von Rißtissen

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Auf Antrag der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg führt das Regierungspräsidium Tübingen zum Neubau der Ortsumfahrung Rißtissen ein Planfeststellungsverfahren durch. Im November 2018 wurde das Anhörungsverfahren eingeleitet. Bis einschließlich Donnerstag, 27. Dezember 2018 lagen die Pläne in Ehingen zur Einsicht aus und bis zum 28. Januar 2019 konnten Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden.

Am Mittwoch, 10. April 2019, ab 15 Uhr werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erörtert. Die Veranstaltung findet in der Ortsverwaltung Rißtissen, Parkweg 1, 89584 Ehingen-Rißtissen statt. Es wird gebeten, auf die ortsüblichen Bekanntmachungen zu achten. Die Erörterung beginnt mit der Darstellung des bisherigen Verfahrens und des Antrags sowie der Vorstellung des Vorhabens durch den Vorhabenträger. Danach schließt die Erörterung der öffentlichen Belange an. Anschließend werden private Belange, insbesondere die Grundstücksbetroffenheiten, erörtert.

Zum Vorhaben:

Für den Neubau der Ortsumfahrung Rißtissen wurde bereits im Jahr 2008 ein Planfeststellungsverfahren begonnen. Aufgrund der im Laufe des Verfahrens durchlaufenen Planänderungen und des zeitlichen Ablaufs wurde dieses Verfahren auf Antrag des Vorhabenträgers im Jahr 2018 eingestellt und ein Neuantrag gestellt.

Der Bauanfang der Trasse liegt auf der L 259 von Ehingen herkommend rund 600 Meter westlich vor dem Ortsanfang Rißtissen. Hier schwenkt die neue Trasse in Richtung Süden ab und läuft auf einer Länge von rund 750 Meter im Abstand von rund 200 Meter parallel zum Ortsrand bis zur K 7362. Der neue Knotenpunkt wird als Kreisverkehrsplatz ausgebaut. Die L 259 neu läuft vom Kreisverkehrsplatz weiter Richtung Südosten, überquert mit einem Brückenbauwerk die Riß und schwenkt dann rund 800 Meter südlich von Rißtissen wieder auf die bestehende L 259 nach Laupheim. Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt etwa 2,46 Kilometer.

Im Vergleich zur ursprünglichen Planung sieht der Neuantrag unter anderem geringfügige Änderungen der Straßenbreite innerhalb des Wasserschutzgebietes und des Trassenverlaufs vor. Aus artenschutzrechtlichen Gründen wurden zudem die Brücke über die Riß um einen Meter erhöht und Irritationsschutzwände für Fledermäuse eingeplant. Des Weiteren verringert sich die Zahl der Versickerungsbecken. Für die Maßnahme einschließlich der landschaftspflegerischen Begleitplanung werden neben Grundstücken, welche sich in öffentlicher Hand befinden, auch solche von Privatpersonen in Anspruch genommen.
Die Bauzeit beträgt einschließlich der Brückenbauwerke etwa 2,5 Jahre.

Hinweis für die Redaktionen
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Telefon: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.
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