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Medienmitteilung

L 249, Sirchinger Steige bei Bad Urach

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​Am Montag, 7. Oktober 2019 beginnt das Regierungspräsidium Tübingen mit der Sanierung der Hangrutschung an der L 249 im Bereich des Anschlusses der K 6708 (Hanner Steige).

Aufgrund von hohen Niederschlagsmengen im Mai 2019 im Bereich der Sirchinger Steige kam es zu mehreren Hangrutschungen unterhalb der Landesstraße. So rutschte die talseitige Straßenböschung auf Höhe des Anschlusses der K 6708, Hanner Steige auf einer Länge von ca. zehn Metern um ca. vier Meter senkrecht ab. Auch traten auf einer Länge von ca. 50 Metern starke Erosionsschäden an der talseitigen Böschung auf. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist die L 249 in diesem Bereich seit Mitte Mai 2019 halbseitig gesperrt. Die Verkehrsregelung erfolgt mit einer Lichtsignalanlage.

Zur Vermeidung von weiteren Schäden hat das Kreisstraßenbauamt Reutlingen Ende Mai 2019 Sofortmaßnahmen durchgeführt, beispielsweise die Herstellung von provisorischen Entwässerungseinrichtungen, um den weiteren Wasserzufluss zu verringern sowie die Verfüllung der ausgespülten Bankette mit Beton.
 
Zur Planung der anstehenden Sanierungsarbeiten in den abgerutschten Bereichen wurden im Juli diesen Jahres Erkundungsbohrungen durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen der Erkundungsbohrungen wurde ein Sanierungskonzept ausgearbeitet, um die Hangrutschung noch vor dem Winterbeginn abzusichern.

Das Sanierungskonzept sieht vor, dass im Bereich der Hangrutschung auf einer Länge von ca. 20 Metern eine Spritzbetonsicherung in Kombination mit einer Bodenvernagelung zur Ausführung kommt.

Für die nun folgenden Arbeiten aus dem Sanierungskonzepts ist wie bisher eine halbseitige Sperrung vorgesehen. Ergänzend hierzu ist es erforderlich die bestehende halbseitige Verkehrssicherung um ca. 60 Meter in Richtung Sirchingen zu verlängern. Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, kann die halbseitige Sperrung nach Abschluss der Arbeiten am 8. November 2019 aufgehoben werden, so dass ab diesem Zeitpunkt wieder beide Fahrbahnen befahrbar sind.

Die Kosten für die Hangsicherungsmaßnahmen belaufen sich auf rund 115.000 Euro und werden vom Land Baden-Württemberg als Baulastträger der Landestraße getragen.

Das Regierungspräsidium Tübingen bittet um Verständnis für die im Zusammenhang mit den Arbeiten entstehenden Behinderungen.

Hintergrundinformationen:
Informationen zu Verkehrsbeschränkungen, Sperrungen und Umleitungen können im Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter www.baustellen-bw.de abgerufen werden.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner Pressesprecherin, Tel.: 07071 757-3131, gerne zur Verfügung

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