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Pressemitteilung

L 211, Hangrutsch zwischen Bad Urach und Grabenstetten

Vollsperrung von Montag, 11. bis Samstag, 16. März 2024

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Das Foto zeigt die sanierungsbedürftige Böschung am Hangrutsch zwischen Bad Urach und Grabenstetten
Hangrutsch zwischen Bad Urach und Grabenstetten
Hangrutsch zwischen Bad Urach und Grabenstetten

Mitte Dezember 2023 ereignete sich im Verlauf der L 211 zwischen Bad Urach und Grabenstetten in Höhe des Parkplatzes Falkensteiner Höhle ein Hangrutsch. Aus Sicherheitsgründen wurde als Sofortmaßnahme der Fahrstreifen in Richtung Bad Urach im Bereich der Rutschung gesperrt. Der Verkehr wird derzeit mithilfe einer Betonschutzwand und einer Baustellenampel an der Gefahrenstelle vorbeigeleitet.

 

Ab Montag, 11. März.2024, lässt das Regierungspräsidium Tübingen den akut gefährdeten Hangrutschbereich durch den Einbau eines Schutznetzes aus Stahldrahtgeflecht und Mikropfählen sichern. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Freitag, 22. März 2024. Nach Abschluss der Böschungssanierung kann die Fahrbahn wieder in beide Fahrtrichtungen für den Verkehr freigegeben werden.

 

Verkehrsführung von Montag, 11. März bis Samstag, 16. März 2024

Aufgrund arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben ist die L 211 zwischen Bad Urach und Grabenstetten von Montag, 11. März bis einschließlich Samstag, 16. März 2024, voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt von Bad Urach kommend nach Grabenstetten über die L 250 nach Hülben und weiter über die K 6759 nach Grabenstetten. Die Gegenrichtung ist in umgekehrter Reihenfolge ausgeschildert.

 

Verkehrsführung von Sonntag, 17. März 2024 bis Freitag, 22. März 2024

Von Montag, 18. März 2024 bis Freitag, 22. März 2024 werden die Sicherungsnetze eingebaut. Für diese Arbeiten ist die L 211 ab Sonntag, 17. März 2024, halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird mit einer Ampel geregelt.

 

Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteilnehmenden für die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Behinderungen um Verständnis.

 

Kosten

Die Kosten für die Sicherungsarbeiten belaufen sich insgesamt auf rund 55.000 Euro und werden vom  Land Baden-Württemberg getragen.

 

Hintergrundinformationen

Aufgrund naturschutzrechtlich bestehender Randbedingungen müssen die lärmintensiven Bohrarbeiten, die für die Hangsicherungsarbeiten erforderlich sind, bis Mitte März 2024 abgeschlossen sein. Sollte dies nicht gelingen, steht erst wieder im Herbst dieses Jahres das nächste Zeitfenster zur Verfügung.

 

Informationen zu den Sperrungen und zur Umleitung können im Internet unter www.Verkehrsinfo-BW.de/Baustellen abgerufen werden.

 

Hinweis für die Redaktionen

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3008, gerne zur Verfügung.

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