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L 205 Sicherung von Wasserschutzgebieten bei Salem mittels passiver Schutzreinrichtungen - Tiefbrunnen Hardtwald und Neufrach
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Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 17.11.2025, bis voraussichtlich 28.11.2025 passive Schutzeinrichtungen entlang der L 205 in Bereichen der Wasserschutzzonen II zwischen Stefansfeld und Neufrach errichten. Die Maßnahme dient dazu, Gefahrenstellen für das Grundwasser in den Wasserschutzzonen II an bestehenden Bundes- und Landesstraßen sukzessive zu beseitigen bzw. zu entschärfen. Das Grundwasser soll so vor Verunreinigungen geschützt werden.
Die Ausführung erfolgt unter halbseitiger Sperrung der Fahrbahn. Der Verkehr wird mittels Ampeln an den Maßnahmen vorbeigeführt. Dabei werden die passiven Schutzeinrichtungen an den beiden Tiefbrunnen nacheinander eingebracht.
Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die mit der Maßnahme zusammenhängenden Beeinträchtigungen.
Kosten:
Die Kosten für die Gesamtbaumaßnahme belaufen sich auf rund 100.000 Euro. Diese werden vom Land Baden-Württemberg getragen.
Hintergrundinformationen:
Aktuelle Informationen über Straßenbaustellen im Land können Interessierte auf der Internetseite der Straßenverkehrszentrale des Landes Baden-Württemberg unter https://www.verkehrsinfo-bw.de/ abrufen. Verkehrsinfo-BW gibt es auch als App (kostenlos und ohne Werbung) – Infos unter https://www.verkehrsinfo-bw.de/verkehrsinfo_app .