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Medienmitteilung

Knapp 200.000 Euro Fördermittel für Projekte im Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Über das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ werden jährlich nachhaltige Projekte finanziell unterstützt.

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​Über das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ werden jährlich nachhaltige Projekte finanziell unterstützt. Für die Förderrunde 2017 hat der Beirat gestern (21.03.2017) „grünes Licht“ für 16 Projekte gegeben. Die Fördermittel in Höhe von rund 197.000 Euro stoßen damit Investitionen von mehr als 370.000 Euro in der Region an.

Seit 2008 können Kommunen, Vereine und Verbände, Interessensgemeinschaften oder auch Privatpersonen Anträge zur finanziellen Unterstützung einer innovativen und pfiffigen Idee beim Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ stellen. Die Entscheidung, ob ein Projekt gefördert wird, trifft der Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb e.V.“ unter Vorsitz von Landrat Thomas Reumann. Das 32-köpfige Gremium wurde vergangenen Herbst bei der Mitgliederversammlung neu gewählt und setzt sich aus Vertretern der Kommunen, Vereine und Verbände zusammen. „Die kreativen Projekte sind ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass im Biosphärengebiet Schwäbische Alb die Idee von einer nachhaltigen Regionalentwicklung gelebt wird“, erklärte der Vorsitzende des Biosphärengebietsbeirats Thomas Reumann.

 

Am vergangenen Dienstag, 21. März 2017, trafen sich die Beiratsmitglieder in der Neuffener Kelter, um über 16 Projektanträge aus den Handlungsfeldern „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Nachhaltige Regionalentwicklung“, „Historisch-kulturelles Erbe“ und „Biodiversität und Forschung“ zu entscheiden. Das dort vom Beirat ausgesprochene „Ja“ zu allen vorliegenden Projektanträgen in der Förderrunde 2017 bedeutet eine Ausschüttung von über 197.000 Euro Fördermitteln. Somit konnten seit Bestehen des Förderprogramms Gesamtinvestitionen von mehr als 4,2 Millionen Euro angestoßen werden.

 

Von der Förderzusage profitieren beispielsweise das Projekt „Historische Wasserwirtschaft der Echaz in Pfullingen“ des Geschichtsvereins Pfullingen e.V. oder die Städte Metzingen, Münsingen und Reutlingen mit ihren Projekten zur exemplarischen Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen. Der NABU Baden-Württemberg setzt sich mit den Geldern für den Erhalt der Lebensräume für Tiere und Pflanzen auf Flächen rund um Kirchengebäude ein. Mehreren Landwirten und Unternehmern wird die Anschaffung einer Brennereianlage, einer Obstauflesemaschine oder eines Verkaufsautomaten ermöglicht.

 

Der Antragsschluss für die Förderrunde 2018 ist am 15. November 2017. Anders als in den Vorjahren wurden erstmals Förderschwerpunkte festgelegt. Das bedeutet, dass Projekte aus den vier Bereichen „Tourismus und Mobilität“, „Regionalvermarktung in Land- und Forstwirtschaft“, „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ sowie „Biologische Vielfalt“ bevorzugt gefördert werden.

Der Beirat hat in seiner Sitzung auch über die Vergabe der zweckgebundenen Spendengelder des Vereins entschieden. Vier Junior-Ranger-Projekte können mit knapp 1.500 Euro Mützen und Pullis im Junior-Ranger-Layout sowie Arbeitsmaterialien anschaffen und eine Exkursion rund um die Alblinse finanzieren. Im Anschluss an die Vergabe der Förder- und Spendengelder wurde der aktuelle Stand zum Projekt „Biosphärenprodukte unter einem Dach“ vorgestellt und diskutiert.


Bildunterschrift:
Beiratssitzung des Biosphärengebiet Schwäbische Alb e.V. am 21.03.2017 in der Neuffener Kelter; Foto: Biosphärengebiet Schwäbische Alb

 

Hintergrundinformationen
Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ erstreckt sich auf eine 85.300 ha große Gebietskulisse, bestehend aus den 29 Städten und Gemeinden im Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Jährlich stehen in der Regel 200.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Seit 2008 bis heute wurden insgesamt über 2,25 Millionen Euro Zuschüsse über das Programm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ vergeben.

 

Ehe die Projekte dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden, prüfen die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb sowie das Regierungspräsidium Tübingen und die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg die Anträge auf ihre inhaltliche und förderrechtliche Eignung. Die Landschaftspflegerichtlinie ist landesweit die rechtliche Grundlage für die Förderung von Naturschutzprojekten und somit auch Grundlage für das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung stehen Ihnen Frau Katrin Rochner von der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb, Telefon: 07381/932938-21, oder Herr Simon Kistner, Pressereferent, Regierungspräsidium Tübingen, Telefon 07071/757-3080, gerne zur Verfügung.

 

Projektliste aller vom Beirat empfohlenen Projekte

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