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Medienmitteilung

Kinderbetten im Sicherheitscheck

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Die landesweit tätige Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat in einer Schwerpunktaktion mehrere Kinderbetten überprüft und dabei verschiedene Mängel festgestellt. Die betroffenen Produzenten haben bereits reagiert und die Mängel beseitigt.

Speziell für Babys und Kleinkinder hergestellte Produkte wie zum Beispiel Spielzeug, Schnullerketten oder Kinderbetten müssen besondere Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dass diese Anforderungen nicht bei jedem Kinderbett eingehalten wurden, zeigten in den vergangenen Jahren Presseberichte von Verbrauchermagazinen und Einzelprüfungen verschiedener Marktüberwachungsbehörden in Europa. Wiederkehrend stellten die Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure sicherheitstechnische sowie formale Mängel nach dem Produktsicherheitsgesetz fest.

Um das Unfallrisiko für Babys und Kleinkinder weiter zu minimieren, führte die für ganz Baden-Württemberg zuständige Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen in den vergangenen Monaten eine Überprüfungsaktion bei Kinderbetten durch. Dabei wurden verschiedene Kinderbetten im Preissegment zwischen 30 bis 370 Euro in den Fokus genommen. Die ausgewählten Betten wurden sowohl im Fach- und Einzelhandel als auch im Online-Handel bezogen und untersucht.

Die vom Regierungspräsidium Tübingen beauftragte Geräteuntersuchungsstelle der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) fand bei einer Reihe von Kinderbetten verschiedene sicherheitstechnische Mängel. So traten bei einigen Betten unzureichende Festigkeit und Steifheit der Gitterstäbe, Fingerfangstellen und ablösbare Kleinteile in Form von Klebeetiketten oder Kunststoffkappen auf. Mit diesen Mängeln waren zwar keine ernsten Risiken verbunden, aber das Regierungspräsidium Tübingen konnte dennoch bei allen betroffenen Händlern einen sofortigen Verkaufsstopp dieser unsicheren Babybetten erwirken. Die jeweiligen Hersteller erarbeiteten für die Produkte, wo möglich und notwendig, Konstruktionsänderungen und passten die Modelle entsprechend an.

Die Marktüberwachungsbehörde rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, möglichst schon beim Kauf von Produkten für Babys und Kleinkinder aufmerksam zu sein: Kleinteile, scharfe Kanten oder spitze Ecken lassen ebenso wie nicht speichelfester Lack oder frei zugängliche Batteriefächer auf ein unsicheres Produkt schließen. Außerdem sollten der Name und die Kontaktanschrift des Herstellers bzw. Importeurs auf dem Produkt angebracht sein.

Hintergrundinformationen:
Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, die Produkt- und Chemikaliensicherheit bei Verbraucherprodukten, Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen, Chemieerzeugnissen und Bauprodukten zu überwachen. Ziel ist es dabei, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei Wirtschaft und Industrie entgegen zu wirken.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.​

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