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Hochwasserschutzkonzept Schussen: Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt
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Im Juni 2024 kam es an der Schussen zu einem Hundertjährlichen Hochwasser, kurz HQ100, in Meckenbeuren und einem 50-jährlichen Hochwasser in Ravensburg, Baienfurt und Weingarten. Dieses Ereignis hat die Notwendigkeit für eine umfassende Überprüfung des Hochwasserschutzes im Schusseneinzugsgebiet verdeutlicht.
Als Reaktion auf dieses Ereignis haben sich die Städte und Gemeinden im Schusseneinzugsgebiet und das Regierungspräsidium Tübingen im Rahmen der Schussenkonferenz zu einer Solidargemeinschaft zusammengeschlossen. Auf Initiative von Regierungspräsident Klaus Tappeser fand im Januar 2025 ein erstes Auftakttreffen statt, in dem auch eine großräumige Untersuchung zum Hochwasserschutz vereinbart wurde. Ziel der Untersuchung war es, zu überprüfen, ob durch die Schaffung von Rückhalteräumen im Einzugsgebiet der Hochwasserspiegel in Ravensburg und in Meckenbeuren spürbar reduziert werden kann.
Die Ergebnisse der Untersuchung wurden am 5. November 2025 im Rathaus Meckenbeuren vorgestellt. Die Studie wurde von der Ingenieurgesellschaft ProAqua in Aachen durchgeführt. Aktuelle Niederschlagsdaten und Geländevermessungen wurden verwendet, um zu berechnen, wie sich insgesamt 18 mögliche Rückhalteräume an Zuflüssen auf die Überflutungen durch die Schussen in Ravensburg und Meckenbeuren auswirken. Grundlage war eine Untersuchung aus dem Jahr 2018. ProAqua arbeitet derzeit an der Aktualisierung der Hochwassergefahrenkarten und ist deshalb mit der Hochwasserthematik an der Schussen vertraut. Die Ergebnisse zeigen, dass Rückhaltungen in den Nebengewässern den HQ100-Abfluss in der Schussen nur wenig beeinflussen. Auch ein zusätzlich mit untersuchter Rückhalteraum zwischen Schussen und Wolfegger Aach hätte keine nachhaltige Wirkung in Ravensburg.
Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass der Hochwasserschutz im Schussental und insbesondere in Meckenbeuren nicht durch Rückhaltemaßnahmen zu realisieren ist. Sie zeigt aber auch, dass die Schaffung von Rückhalteräumen in kleineren Nebenflüssen durchaus einen Effekt auf die Minderung der Abflussspitze in Ortslagen haben kann.
Als nächster Schritt wird untersucht, ob mit technischen Maßnahmen, wie Erhöhung der Ufermauern oder Bau von Hochwasserdämmen, die Überflutung von bebauten Gebieten verhindert werden kann. An einigen Nebenflüssen laufen diese Untersuchungen bereits. Alle Anwesenden waren sich einig, dass die Gefahr durch solche Schutzmaßnahmen nicht auf die unterhalb des Flusses liegende Kommunen verlagert werden darf. Darum sollen im Rahmen der Solidargemeinschaft die Planungen der Städte und Gemeinden an den Nebengewässern und die Planungen des Landes an der Schussen in Ravensburg und Meckenbeuren eng miteinander abgestimmt und teilweise auch gemeinsam realisiert werden.
Ebenso wurde vereinbart, dass es auch bei anderen Themen, wie zum Beispiel Objektschutzmaßnahmen, eine enge Zusammenarbeit geben wird. „Es ist sehr positiv, dass die Idee der Schussenkonferenz und der Erstellung eines Hochwasserschutzkonzepts auf so fruchtbaren Boden gefallen sind. Mit der initiierten Untersuchung und den daraus ableitbaren Ergebnissen leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Hochwasserschutz“, betonte Regierungspräsident Klaus Tappeser und ist allen Bürgermeistern und Gemeindemitarbeitenden, den Vertretern der Landratsämter und des Landesbetriebs Gewässer für ihr Engagement dankbar.
Hintergrundinformationen:
Die Schussen entwässert ein Gebiet von rund 815 Quadratkilometern von Bad Schussenried im Norden über Ravensburg und Meckenbeuren bis zur Mündung in den Bodensee bei Eriskirch. Der größte Nebenfluss ist die Wolfegger Aach, die bei Kisslegg entspringt. Die Schussen hat in Meckenbeuren einen mittleren Abfluss von 11,3 Kubikmeter Wasser pro Sekunde. Beim Hochwasser 2024 waren dies bis zu 200 Kubikmeter Wasser pro Sekunde durch Meckenbeuren. Das sind über 1.100 volle Badewannen pro Sekunde.
Die Schussen ist ab dem Zufluss der Wolfegger Aach ein sogenanntes Gewässer I. Ordnung und liegt damit in der Unterhaltungslast des Landes. Die Schussen im Oberlauf, die Wolfegger Aach und die weiteren Nebenflüsse sind Gewässer II. Ordnung und werden von den Kommunen unterhalten. Die Städte und Gemeinden können für die Herstellung des Hochwasserschutzes an Gewässern II. Ordnung finanzielle Förderung durch das Land Baden-Württemberg erhalten.
Bild:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Kommunen, Landratsämter, Fachbüros sowie Regierungspräsidium Tübingen an der Schussenkonferenz; Fotografie: Murat Aydin, Regierungspräsidium Tübingen.