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Medienmitteilung

Hochwasserschutz für Ummendorf-Fischbach

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​Mit rund 800.000 Euro unterstützt das Regierungspräsidium Tübingen mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg den Hochwasserschutz am Tobelbach und Kesseltalgraben in Ummendorf-Fischbach.

„Mit den geplanten Maßnahmen kann der Schutzgrad auf einen 100-jährlichen Hochwasserschutz verbessert und damit die Gefährdungssituation im Ortsteil Fischbach deutlich reduziert werden“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Der Kesseltalgraben mündet oberhalb des Ortsteils Fischbach der Gemeinde Ummendorf in den Tobelbach. Beide Gewässer fließen teilweise durch enge Täler und Schluchten und sind abschnittsweise verrohrt. Zudem führt das zum Teil sehr steile Gelände bei Hochwasserabflüssen zu Materialverlagerungen, wodurch Kies und Sand bis in die Ortschaft abgelagert werden. In den letzten Jahren kam es mehrfach zu Überflutungen durch Hochwasser. Die extremen Überschwemmungen führten zu großen Schäden sowohl an der öffentlichen Infrastruktur als auch an privaten Gebäuden und Grundstücken.
 
Mit den nun geplanten Maßnahmen sollen, neben einem hochwassersicheren Gewässerausbau und der Öffnung von verdolten Abschnitten, auch Einlaufbauwerke und Grobrechen angepasst werden. Durch den Einbau von Schwellen und durch Geschieberückhaltemaßnahmen wie Kies- und Geröllfänge sowie einem standortgerechten Waldumbau am Tobelbach, soll die Sohleintiefung und Erosion künftig vermindert werden.

Die Gesamtkosten für die Hochwasserschutzmaßnahmen belaufen sich auf rund 1,1 Mio. Euro.

Hintergrundinformationen:
Gemäß der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2015 gewährt das Land Baden-Württemberg Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben von öffentlichem Interesse. Dabei können u.a. Maßnahmen des Hochwasserschutzes bis zu einem Hochwasserschutzgrad für ein 100-jährliches Hochwassers (HQ100) gefördert werden.

Ein HQ100 bezeichnet ein Hochwasserereignis, das mit der Wahrscheinlichkeit von einem Hundertstel jedes Jahr erreicht oder überschritten wird. Dies bedeutet nicht, dass ein HQ100 nur einmal alle 100 Jahre stattfindet, sondern, dass dieses statistisch gesehen 100 Mal in 10.000 Jahren eintritt.

Der Fördersatz bemisst sich nach den zuwendungsfähigen Ausgaben in Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner,
Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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