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Medienmitteilung

Gut geschützt über die Piste? Das Regierungspräsidium Tübingen überprüfte im laufenden Jahr 25 Ski- und Snowboardhelme.

RP Tübingen entnahm 25 Ski- und Snowboardhelme für Kinder und Erwachsene aus dem Einzelhandel und überprüfte diese

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Das für die Marktüberwachung in Baden-Württemberg zuständige Regierungspräsidium Tübingen entnahm 25 Ski- und Snowboardhelme für Kinder und Erwachsene aus dem Einzelhandel und überprüfte diese in Hinblick auf sicherheitstechnische und chemikalienrechtliche Anforderungen. Die Prüfungen wurden von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) und teilweise in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA) durchgeführt. Die Verkaufspreise der Helme bewegten sich zwischen 20 und 320 Euro.

Alle Helme bestanden die technische Prüfung in Anlehnung an die Norm, bei der die Stoßdämpfungseigenschaften der Helme, die Festigkeit und Wirksamkeit der Trageeinrichtungen sowie die Durchdringungsfestigkeit geprüft wurden. Bei rund 60 Prozent der Helme wurden formale Mängel festgestellt, beispielsweise fehlende Kontaktanschriften und Informationsbroschüren.


In acht Helmen war das Verfallsdatum bzw. die maximale Nutzungsdauer nicht deklariert. Für die Verbraucher ist diese Information notwendig, denn durch Materialalterung ist die Schutzwirkung der Helme nicht auf unbestimmte Zeit gewährleistet.

 

Im Fokus der chemischen Analyse standen die kurzkettigen Chlorparaffine (SCCP), Schwermetalle wie Cadmium und besonders besorgniserregende Substanzen (SVHC), etwa bestimmte Weichmacher. Es wurden keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt. In der Lieferkette gab es allerdings Verstöße gegen die Informationspflicht (siehe Art. 33 REACH). Der Gesetzgeber verlangt, dass Wirtschaftsakteure Informationen zu SVHC unaufgefordert weitergeben müssen, sofern diese in einem Erzeugnis über den Schwellenwert von 0,1 Gewichtprozent enthalten sind. Händler müssen diese Information auf Anfrage an den Verbraucher weitergeben.

 

Das Ergebnis der Arbeit der Marktüberwachung zeigt: Alle überprüften Helme bieten die nötige Sicherheit – auch die Grenzwerte verbotener Chemikalien wurden eingehalten. Nach wie vor gibt es jedoch Schwierigkeiten bei der Weitergabe der Informationen zu SVHC innerhalb der Lieferkette. Ein Wermutstropfen bleibt: das fehlende Bewusstsein, dass Formalien wie das Verfallsdatum sicherheitsrelevant sein können.


Bildunterschriften:
Geprüfte Ski- und Snowboardhelme; In Einzelteile zerlegter Skihelm; Fotos: Regierungspräsidium Tübingen.


Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Simon Kistner, Pressereferent, Regierungspräsidium Tübingen, Telefon 07071/757-3080, gerne zur Verfügung.

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