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Medienmitteilung

„Grünes Licht“ für 26 Förderprojekte im Biosphärengebiet

Im Rahmen des Förderprogramms „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ werden nachhaltige Projekte finanziell unterstützt.

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​Im Rahmen des Förderprogramms „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ werden jährlich nachhaltige Projekte finanziell unterstützt. Für die Förderrunde 2018 hat der Beirat am 14.03.2018 seine Zustimmung für 26 Projekte gegeben. Die Fördermittel in Höhe von rund 246.000 Euro stoßen damit Investitionen von knapp 400.000 Euro in der Region an.

Seit 2008 können Kommunen, Vereine und Verbände, Interessensgemeinschaften oder auch Privatpersonen einen Antrag zur finanziellen Unterstützung einer innovativen Idee beim Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ stellen. Die Entscheidung, ob ein Projekt gefördert wird, trifft der Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V.“. Das 32-köpfige Gremium setzt sich aus Vertretern der Kommunen, Vereine und Verbände zusammen – den Vorsitz der Beiratssitzung übernahm der stellvertretende Vereinsvorsitzende Mike Münzing. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden in der Förderrunde 2018 voll ausgeschöpft. Es gibt in diesem Jahr sogar eine höhere Nachfrage nach Fördergeldern, sodass die vier Projekte „Maßnahmen zur naturschutzfachlichen Aufwertung der Metzinger Weinberge im Biosphärengebiet Schwäbische Alb“, „Suche und Lokalisierung von Schwarzspechthöhlen - Ausdehnung auf neue Waldflächen der Pflegezonen“, „Schutz- und Entwicklungskonzept für Raubwürger-Winterreviere“ und „Konzept zur Habitatverbesserung der Kreuzotter im NSG Schopflocher Moor und im Oberen Filstal“ der aktuellen Förderrunde aus dem „Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg finanziert werden:

„Es freut uns, dass die Zahl der Förderanträge in diesem Jahr auf ein sehr hohes Niveau angestiegen ist. Dies zeigt, dass es im Biosphärengebiet Schwäbische Alb viele Akteure gibt, die mit innovativen und kreativen Projekten die Idee einer nachhaltigen Regionalentwicklung vorleben. Meinen herzlichen Dank ans Umweltministerium für die Förderung der zusätzlichen Projekte“, brachte es der stellvertretende Vereinsvorsitzende Münzing auf den Punkt.

 

Die Beiratsmitglieder trafen sich am 14.03.2018 im Sitzungssaal des Schelklinger Rathauses, um über 26 Projektanträge aus den Handlungsfeldern „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Nachhaltige Regionalentwicklung“, „Historisch-kulturelles Erbe“, „Biodiversität und Forschung“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit“ zu entscheiden. Das dort vom Beirat gegebene „Okay“ zu allen vorliegenden Projektanträgen in der Förderrunde 2018 bedeutet eine Ausschüttung von über 246.000 Euro Fördermitteln. Somit konnten seit Bestehen des Förderprogramms Gesamtinvestitionen von mehr als 4,6 Millionen Euro angestoßen werden.

 

Von der Förderzusage profitieren beispielsweise das Projekt „Archäologisch-topographische Untersuchung von Burgen im Bereich des Großen Lautertals“ vom Verein zur Förderung der Archäologie des Mittelalters Schloss Hohentübingen e. V. oder das Projekt „Umsetzungskonzeption Erlebnisplattformen ehemaliger Truppenübungsplatz Münsingen“ der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Heuberg. Der Streuobstverarbeitungsbetrieb von Cornelia Randecker in Dettingen an der Erms erhält eine Förderung bei der Anschaffung einer Obstwasch- und Mahlanlage.

Der Antragsschluss für die Förderrunde 2019 ist am 15. November 2018.

 

Auf Wunsch des Beirats wurden in diesem Jahr erstmals Projekte der letzten Förderrunde in der Beiratssitzung vorgestellt. Prof. Waltraud Pustal referierte über das Projekt „Historische Wasserwirtschaft der Echaz in Pfullingen: Wässerwiesen, Trinkwasser, Wasserkraft“ und Dr. Christoph Morrissey präsentierte die Ergebnisse des Förderprojekts „Modellprojekt historische Kulturlandschaft – Gebietsuntersuchung in Eningen unter Achalm.

 

Bildunterschrift:
Beiratssitzung des Biosphärengebiet Schwäbische Alb e. V. am 14.03.2018 im Sitzungssaal des Rathauses Schelklingen; Foto: Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb

 

Hintergrundinformationen:
Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ erstreckt sich auf eine 85.300 ha große Gebietskulisse, bestehend aus den 29 Städten und Gemeinden im Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Jährlich stehen in der Regel 200.000 Euro Fördermittel zur Verfügung. Seit 2008 bis heute wurden insgesamt über 2,45 Millionen Euro Zuschüsse über das Programm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ vergeben.

Ehe die Projekte dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden, prüfen die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb sowie das Regierungspräsidium Tübingen und die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die Anträge auf ihre inhaltliche und förderrechtliche Eignung. Die Landschaftspflegerichtlinie ist landesweit die rechtliche Grundlage für die Förderung von Naturschutzprojekten und somit auch Grundlage für das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“.

 

Hier finden Sie die Projektliste aller vom Beirat empfohlenen Projekte.

 

Die einzelnen Projektbeschreibungen sind unter http://biosphaerengebiet-alb.de/index.php/lebensraum-biosphaerengebiet/foerderung-projekte/foerderung-projekte einsehbar.


Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung stehen Ihnen Herr Roland Heidelberg von der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb, Telefon: 07381/932938-14, oder Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Regierungspräsidium Tübingen, Telefon 07071/757-3005, gerne zur Verfügung.

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