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Medienmitteilung

Grenzwerte für Schwermetalle in Fahrzeugteilen eingehalten

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Die Altfahrzeug-Verordnung verpflichtet Fahrzeughersteller und Produzenten von Fahrzeugteilen, den Einsatz von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertigem Chrom zu begrenzen. Die landesweit zuständige Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat in einer Schwerpunktaktion die Einhaltung der Grenzwerte überprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die Stoffverbote weitestgehend eingehalten werden.

Jährlich werden in Deutschland rund eine halbe Million Pkw und leichte Nutzfahrzeuge als Altfahrzeuge entsorgt. Bei der Entsorgung der bis zu 10.000 Einzelteile eines Pkws fallen mitunter auch für die Umwelt problematische Stoffe an. Die Altfahrzeug-Verordnung verbietet daher den Einsatz von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertigem Chrom, um die Belastung durch Schwermetalle so gering wie möglich zu halten.

Die landesweit zuständige Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen ist für die Überprüfung dieser Stoffverbote zuständig. Bei einer Schwerpunktaktion wurden nun fünf baden-württembergische Unternehmen, die Fahrzeugteile herstellen, importieren oder damit handeln, einer überschlägigen Systemprüfung unterzogen. Zusätzlich wurden ausgewählte Einzelteile im Labor auf Schwermetalle getestet.

Bei der Systemprüfung ging es um die Darlegung der Qualitätssicherungsmaßnahmen, durch welche die Einhaltung der Stoffverbote der Altfahrzeug-Verordnung gewährleistet werden sollen. Drei der Unternehmen konnten auf ein Qualitätsmanagementsystem nach der Normenreihe DIN EN ISO 9000 oder ein speziell in der Automobilbranche eingesetztes Programm zurückgreifen. Der Gesetzgeber gibt keine Vorgaben für die Qualitätssicherung vor.

In einem zweiten Schritt wurden 50 zufällig bei den Firmen ausgewählte Fahrzeugteile auf Schwermetalle untersucht. Dabei hat das vom Regierungspräsidium Tübingen beauftragte Labor für stofflichen Verbraucherschutz der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Erfreuliches nach Tübingen gemeldet. Die Grenzwerte von jeweils 0,1 Prozent bei Blei, Quecksilber und sechswertigem Chrom sowie 0,01 Prozent für Cadmium wurden bis auf zwei Ausnahmen in allen Fällen eingehalten. Lediglich bei einer Kabelummantelung eines Scheibenwischermotors und einer Kunststoffschiene eines Scheibenwischers wurde zu viel Blei im Werkstoff festgestellt.

Die betroffenen Wirtschaftsakteure wurden informiert und haben die beanstandeten Produkte zwischenzeitlich bereits vom Markt genommen.


Hintergrundinformationen:
Die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, die Produkt- und Chemikaliensicherheit bei Verbraucherprodukten, Investitionsgütern wie Maschinen und Anlagen, Chemikalien und Bauprodukten zu überwachen. Ziel ist es dabei, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten zu schützen und möglichen Wettbewerbsverzerrungen bei Wirtschaft und Industrie entgegen zu wirken.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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