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Gewässerschau in Brochenzell an der Schussen
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In Brochenzell überprüft das Regierungspräsidium Tübingen am Mittwoch, 8. April 2026, den Gewässerzustand der Schussen. Diese Gewässerschau umfasst den Streckenabschnitt zwischen dem Riedwiesengraben und dem Meckenbeurer Bach.
Ein zuverlässiger Gewässerschutz erfordert eine regelmäßige Überprüfung. Nur so können der Zustand und die Funktionsfähigkeit der Schussen frühzeitig erkannt und sichergestellt werden. Der beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Landesbetrieb Gewässer führt die Gewässerschau zusammen mit dem Landratsamt Bodenseekreis durch.
Die Schussen stellt eine wertvolle Ressource für Mensch und Natur dar. Regelmäßige Gewässerschauen sind notwendig, um die Funktionalität der Gewässer als Lebensraum, Hochwasserschutz und Wasserressource zu gewährleisten. Sie dienen dazu, potenzielle Beeinträchtigungen wie Verschmutzungen, Abflusshindernisse oder unerlaubte bauliche Veränderungen frühzeitig zu erkennen und notwendige Maßnahmen einzuleiten.
Die Gewässerschau wird ganztägig durchgeführt und umfasst den Bereich der öffentlichen und angrenzenden privaten Flächen entlang der Schussen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger, deren Grundstücke an die Schussen angrenzen, können die Begehung begleiten oder sich vorab über mögliche Maßnahmen und Zuständigkeiten informieren.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Dies ist erforderlich, um die Kontrolle und Pflege des Gewässers sicherzustellen. Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten, den Zugang zu erleichtern und auf etwaige Besonderheiten aufmerksam zu machen.
Der Schutz und die Pflege der Gewässer sind eine gemeinsame Aufgabe. Während die Behörden für öffentliche Gewässer zuständig sind, tragen private Eigentümer Verantwortung für die ordnungsgemäße Unterhaltung ihrer angrenzenden Grundstücke. Die Gewässerschau bietet eine Gelegenheit, Fragen zu klären und Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten oder notwendige Maßnahmen zu erhalten.
Das Regierungspräsidium Tübingen bittet alle Betroffenen um Verständnis für die Durchführung der Gewässerschau.
Hintergrundinformationen:
Der Landesbetrieb Gewässer ist als Träger der Unterhaltungslast gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau am Bodensee durchzuführen (§ 32 Abs. 6 Wassergesetz Baden-Württemberg).
Gemäß § 101 Wasserhaushaltsgesetz ist der Träger der Unterhaltungslast auch dazu berechtigt, private Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten.
Für weitere Informationen zur Gewässerschau und den Aufgaben der Behörden steht der Leitfaden der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg „Gewässerschau – mehr als eine Pflichtaufgabe“ zur Verfügung. Dieser erläutert umfassend die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf der Gewässerschau.
Ansprechperson beim Regierungspräsidium Tübingen für die Gewässerschau bei Meckenbeuren-Brochenzell ist Murat Aydin, murat.aydin@rpt.bwl.de.