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Medienmitteilung

Gewässerschau an der Starzel

Ein zuverlässiger Hochwasserschutz erfordert eine regelmäßige Überprüfung.

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​Ein zuverlässiger Hochwasserschutz erfordert eine regelmäßige Überprüfung. Nur so können mögliche Problem- oder Gefahrenstellen in und an der Starzel frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Der beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Landesbetrieb Gewässer führt daher am 14. November 2017 zusammen mit dem Landratsamt Zollernalbkreis auf Hechinger Gemeindegebiet eine Gewässerschau durch.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Gewässer werden am Vormittag des 14. November das Starzelufer in Hechingen und am Nachmittag das Ufer in Stein begehen. Sie dokumentieren und veranlassen die Beseitigung möglicher Gefahrenquellen wie Ablagerungen von Holz, Kompost oder anderem losen Material, das bei Hochwasser mitgerissen werden könnte. Daneben liegt ihr Fokus auch auf wassergefährdenden Stoffen, welche die ökologische Funktion der Starzel beeinträchtigen könnten.  Außerdem werden Anlagen erfasst, die im Überschwemmungsgebiet illegal errichtet wurden.

 

Zur ordnungsgemäßen Durchführung kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Anwohner bzw. Anlieger daher um Verständnis.

 

Alle Betroffenen, insbesondere die Anlieger, sind dazu eingeladen, an der Besichtigung teilzunehmen. Der Ablauf ist wie folgt geplant:


In Hechingen ist Beginn um 9.00 Uhr in der Staig an der Johannisbrücke über die Starzel, Ende um ca. 12.00 Uhr am Ortsausgang Hechingen.

 

In Stein ist Beginn um 13.00 Uhr bei der Eisenbahnbrücke an der Kläranlage in Stein, Ende um ca. 16.00 Uhr am Ortsausgang Stein.

 

Hintergrundinformation:
Der Landesbetrieb Gewässer ist als Träger der Unterhaltungslast gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an der Starzel durchzuführen (§ 32 Absatz 6 Wassergesetz Baden-Württemberg).

 

Gemäß § 101 Wasserhaushaltsgesetz ist der Träger der Unterhaltungslast auch dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie  Anlagen am Gewässer zu betreten.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Abel, Pressesprecher des Regierungspräsidiums Tübingen, Tel.: 07071/757-3005, gerne zur Verfügung.

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