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Medienmitteilung

Geschwindigkeitsmessgeräte im Check

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​„Messwerte müssen verlässlich sein“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Die Abteilung Eich- und Beschusswesen des Regierungspräsidiums Tübingen stellt bei einem Vor-Ort-Termin in der Prüfhalle des Eichamtes Fellbach in einer realen, nicht konstruierten Prüfsituation die Eichung zweier Geschwindigkeitsmessgeräte vor.

Geschwindigkeitsmessgeräte zur amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs müssen entsprechend den eichrechtlichen Vorschriften zugelassen sein und regelmäßig geeicht werden. In Baden-Württemberg wurden 2018 mehr als 2.000 Messgeräte zur Verkehrsüberwachung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eich- und Beschusswesens geprüft.

In jüngster Zeit wurde häufig über die Frage nach möglichen Fehlmessungen diskutiert. Im Rahmen der Eichungen im Jahr 2018 durch die für ganz Baden-Württemberg zuständige Abteilung Eich- und Beschusswesen am Regierungspräsidium Tübingen traten keine signifikanten Auffälligkeiten im Bereich der Messtechnik auf. „Die Rückgabequote ist vernachlässigbar klein. Wenn im Rahmen der Eichung Mängel festgestellt werden, dann sind diese eher formaler Art, wie beispielsweise die Unvollständigkeit geforderter Unterlagen“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser. Der Leiter des Eich-und Beschusswesen Uwe Alle ergänzt: „Selbstverständlich müssen auch diese formalen Mängel abgestellt werden, bevor ein solches Messgerät geeicht und verwendet werden darf.“

Um ein Messgerät in den Verkehr zu bringen, muss unter der Verantwortung des Herstellers ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden. In der ersten Stufe des Konformitätsbewertungsverfahrens wird ein Baumuster durch die Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig untersucht und erhält nach positiver Prüfung eine Baumusterprüfbescheinigung. In der zweiten Stufe des Konformitätsbewertungsverfahrens erfolgt an jedem einzelnen Geschwindigkeitsmessgerät eine messtechnische Konformitätsprüfung durch ein Eichamt.
Geschwindigkeitsmessgeräte zur amtlichen Überwachung des öffentlichen Verkehrs, die ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden, erhalten eine Eichfrist von einem Jahr. Die jährlichen Eichungen werden in Baden-Württemberg schwerpunktmäßig durch das Eichamt Fellbach durchgeführt.

Hintergrundinformation:
Als Abteilung 10 gehört der Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg zum Regierungspräsidium Tübingen. Der Landesbetrieb sorgt in den Dienststellen Albstadt, Donaueschingen, Dornstadt, Fellbach, Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Ravensburg und Schwäbisch Hall durch die Eichung, Prüfung und Überwachung von Messgeräten für das richtige Maß, für richtiges Messen und die Einhaltung der Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes. Damit leistet er einen aktiven Beitrag zum fairen Wettbewerb im Handel und stärkt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Unternehmen und der Behörden, so dass in Baden-Württemberg Maße und Gewichte stimmen und Messgeräte korrekt arbeiten.

Bildunterschrift:
Regierungspräsident Klaus Tappeser bei der Eichung einer Geschwindigkeitsmessanlage in der Prüfhalle des Eichamtes Fellbach.
Quelle: RP Tübingen

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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