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Medienmitteilung

„Geprüfte Sicherheit“ – GS-Zeichen im Fokus der Marktüberwachung Baden-Württemberg

Bei ca. 7 Prozent der geprüften Produkte lagen Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung vor

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​Kontrollen der Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen in 2016 ergaben, dass über 90 Prozent der überprüften Produkte tatsächlich von einer unabhängigen Prüfstelle auf ihre Sicherheit getestet wurden und damit berechtigt waren, das GS-Zeichen zu tragen. Bei ca. 7 Prozent der geprüften Produkte lagen allerdings Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung vor.

Das GS-Zeichen steht für „geprüfte Sicherheit“ und bestätigt, dass ein Produkt die strengen Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit des Benutzers erfüllt. Gleichzeitig soll es Vertrauen in die Verwendungssicherheit eines Produktes schaffen. Hersteller dürfen das GS-Zeichen auf ein Produkt anbringen und damit werben, wenn zuvor ein staatlich zugelassenes Prüfinstitut ein Produktmuster eingehend untersucht hat. Wenn das Muster diese Prüfung bestanden hat, überwacht das Prüfinstitut anschließend für einen Zeitraum von fünf Jahren die Serienproduktion. Dadurch wird sichergestellt, dass auch die tatsächlich hergestellten Serienprodukte mit dem durch die Prüfstelle geprüften Muster übereinstimmen.

 

Ob Verbraucherinnen und Verbraucher sich darauf auch tatsächlich verlassen können, kontrollierte die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen im vergangenen Jahr ca. 1.000 Produkte. Bei über 90 Prozent der überprüften Produkte lagen gültige Prüfzertifikate vor. Verbraucherinnen und Verbraucher können also in der Regel auf das GS-Zeichens vertrauen. In den ca. 7 Prozent der Fälle, in denen Anzeichen für eine missbräuchliche Verwendung vorlagen, müssen die verantwortlichen Hersteller und Importeure jedoch mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Dieses Ergebnis veranlasst die Abteilung Marktüberwachung, die GS-Zeichen auch in diesem Jahr weiter im Fokus zu behalten.

 

Für Verbraucher besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Gültigkeit eines GS-Zeichens über die im Internet verfügbaren Datenbanken der Prüfinstitute selbst zu kontrollieren. Welches Prüfinstitut das Produkt getestet hat, ergibt sich aus dem aufgedruckten GS-Zeichen. Dieses muss den Namen der Prüfstelle beinhalten, die das Zertifikat erteilt hat. Darüber hinaus können über das Produktsicherheitsportal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin noch weitere Informationen rund um das Thema „Geprüfte Sicherheit unter http://www.baua.de/de/Produktsicherheit/Produktinformationen/Produktinformationen.html abgerufen werden.


Hintergrundinformationen:
Die Überwachung der Verwendung des GS-Zeichens, ist in Deutschland Aufgabe der Marktüberwachungsbehörden. In Baden-Württemberg ist hierfür die Abteilung Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen zuständig.

 

Im Unterschied zum GS-Zeichen wird die CE-Kennzeichnung vom Hersteller selbst angebracht. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass die einschlägigen EU-Sicherheitsanforderungen am Produkt eingehalten werden. Das GS-Zeichen ist dagegen ein Zeichen, das Deutschland im Produktsicherheitsgesetz verankert hat und das seit den 70er Jahren nur von staatlich zugelassenen Prüfstellen vergeben wird. Es schließt zusätzlich mit ein, dass auch die Produktion des Produktes beim Hersteller durch die Prüfstelle überwacht wird.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Simon Kistner, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3080, gerne zur Verfügung.

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