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Medienmitteilung

Furioser Start des Interreg-Programms „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“

Furiosen Start bescheinigte der Tübinger RP Dr. Jörg Schmidt dem Interreg-Programm „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein

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​International besetzter Begleitausschuss tagte am 03.05. in Bregenz.

Einen furiosen Start bescheinigte der Tübinger Regierungspräsident Dr. Jörg Schmidt dem Interreg-Programm „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ auf der Sitzung des international besetzten Begleitausschusses des Programms am 3. Mai 2016 in Bregenz. Als amtierender Vorsitzender des Begleitausschusses zeigte sich Dr. Schmidt beeindruckt von der großen Resonanz des am 15. Dezember 2014 von der EU-Kommission genehmigten Programms und der starken Inanspruchnahme der Fördermittel. „Dies ist ein eindrucksvoller Beleg für das große Potenzial an grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Programmgebiet und für die guten nachbarschaftlichen Beziehungen im Bodenseeraum“, so der Tübinger Regierungspräsident. Besonders hob er in diesem Zusammenhang den hohen Vernetzungsgrad innerhalb des Programms hervor, an dessen Projekten sich im Durchschnitt mehr als sechs internationale Partner beteiligen.

Rund ein Jahr nach der Konstituierung des Programms wurden für bislang 35 Projekte für die Projektträger auf der EU-Seite (Deutschland und Österreich) bereits über 22 Mio. Euro an Fördermitteln (56 Prozent), auf Schweizer Seite bisher rund 4,2 Mio. Euro (36 Prozent) bewilligt. Das Fürstentum Liechtenstein steuert rund eine halbe Million Euro bei. Rechnet man noch die sich bereits im Antragsstadium befindenden Projekte hinzu, erhöht sich die Auslastung auf EU-Seite auf 75 und auf Schweizer Seite auf 55 Prozent. Die EU-Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, während die Schweizer Interreg-Fördermittel vom Schweizer Bund und den am Programm beteiligten Schweizer Kantonen zur Verfügung gestellt werden. EU-seitig werden Projekte mehrheitlich mit 60 Prozent bezuschusst, auf Schweizer Seite in der Regel mit 30 bis 50 Prozent.

 

Regierungspräsident Dr. Schmidt hob besonders auch die Bandbreite der geförderten Projekte hervor, die von der Zusammenarbeit der Bodenseehochschulen, der Forschung- und Innovationsförderung, der Bekämpfung der Kirschessigfliege, der Energieeffizienz, dem Umweltschutz, dem Tourismus, dem demographischen Wandel bis hin zur Förderung von Kleinprojekten reicht.

 

Das Förderprogramm zwischen Deutschland, Österreich, der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein steht unter dem Motto „Wir fördern Europa“. Durch grenzüberschreitende Projekte sollen das Zusammen¬wachsen Europas gefördert und grenzbedingte Nachteile überwunden werden.

 

Das Interreg-Programm „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ stellt drei Förderprioritäten in den Mittelpunkt: Den ersten Schwerpunkt bilden die Bereiche „Regionale Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Beschäftigung und Bildung“, als zweites folgen die Bereiche „Umwelt, Energie und Verkehr“ sowie als dritter Schwerpunkt die Bereiche „Verwaltungszusammenarbeit und bürgerschaftliches Engagement“. Allein für den die Länder Baden-Württemberg und Bayern sowie das Land Vorarlberg betreffenden Gebietsteil stellt die EU-Kommission aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bis 2022 rund 40 Millionen Euro zur Verfügung. Zusammen mit den Fördermitteln der am Programm beteiligten Schweizer Kantone sowie des Schweizer Bundes in Höhe von rund 12 Mio. Euro ergeben sich Gesamtfördermittel in Höhe von über 51 Mio. Euro. Rechnet man noch die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein sowie die Eigenbeteiligung der öffentlichen und privaten Projektträger hinzu, stehen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Bodensee rund 80 Mio. Euro zur Verfügung.

 

Eine Liste mit beispielhaft geförderten Projekten ist als Anlage beigefügt.


Weitere Informationen zum Interreg-Programm „Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein“ finden sich im Internet unter www.interreg.org.


Hintergrundinformation:
Interreg ist ein Regionalprogramm der Europäischen Union zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, an dem sich auch Nicht-EU-Staaten beteiligen können.

Zum Interreg-Fördergebiet gehören auf deutscher Seite der Bodenseekreis, die kreisfreien Städte Kempten und Memmingen, die Landkreise Konstanz, Lindau, Oberallgäu, Unterallgäu und Ravensburg, der Schwarzwald-Baar-Kreis sowie die Landkreise Sigmaringen, Tuttlingen und Waldshut. In der fünften Förderperiode neu hinzugekommen sind die Landkreise Lörrach und Ostallgäu sowie die kreisfreie Stadt Kaufbeuren. Österreich ist durch das Land Vorarlberg beteiligt. Zum Programmgebiet gehören ferner das Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich.

 

Förderanträge können sowohl von privaten und juristischen Personen, sonstigen Institutionen als auch von öffentlichen Trägern gestellt werden, soweit sich an dem Projekt Partner aus mindestens zwei verschiedenen Ländern beteiligen und wenigstens ein Projektpartner seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat hat.

 

Ansprechpartner für das Interreg V-Programm ist in Baden-Württemberg die Netzwerkstelle beim Regierungspräsidium Tübingen, Christoph Dudenbostel, Konrad-Adenauer-Str. 20, D-72072 Tübingen, Telefon 07071/757-3240, Telefax 07071/757-93240, E-Mail: christoph.dudenbostel@rpt.bwl.de.

 

Hinweis für die Redaktionen

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Steffen Fink, Pressereferent, Tel.: 07071/757-3076 zur Verfügung.

 

Anlage:

 

Kurzbeschreibung ausgewählter Projekte

 

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