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Pressemitteilung

Frank Maier ist neuer Leiter des Referates „Flüchtlingsaufnahme“ des Regierungspräsidiums Tübingen

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Regierungspräsident Klaus Tappeser (rechts) mit Regierungsvizepräsident und Abteilungsleiter Dr. Utz Remlinger (links) bei der Ernennung von Frank Maier (Mitte) zum neuen Referatsleiter „Flüchtlingsaufnahme
Regierungspräsident Klaus Tappeser (rechts) mit Regierungsvizepräsident und Abteilungsleiter Dr. Utz Remlinger (links) bei der Ernennung von Frank Maier (Mitte) zum neuen Referatsleiter „Flüchtlingsaufnahme
Regierungspräsident Klaus Tappeser (rechts) mit Regierungsvizepräsident und Abteilungsleiter Dr. Utz Remlinger (links) bei der Ernennung von Frank Maier (Mitte) zum neuen Referatsleiter „Flüchtlingsaufnahme

Frank Maier wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2021 von Regierungspräsident Klaus Tappeser zum neuen Leiter des Referats 15.2 – Flüchtlingsaufnahme – bestellt. Für die neue Aufgabe bringt Frank Maier vielfältige Erfahrungen aus unterschiedlichen Stationen in der öffentlichen Verwaltung mit.

 

Der Jurist Frank Maier war seit Januar 2019 als Leiter des Referats 55 –Naturschutz, Recht – im Regierungspräsidium Tübingen tätig. Zuvor war er unter anderem Leiter der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung in Meßstetten und kann somit bereits Erfahrungen im Bereich der Flüchtlingsaufnahme vorweisen. Der 47-Jährige tritt die Nachfolge von Referatsleiterin Sandra Brendler an. Sie hat sechs Jahre sehr erfolgreich das Referat geleitet und wird zukünftig eine Führungsposition in der Landesverwaltung übernehmen.

 

Regierungspräsident Klaus Tappeser zeigte sich bei der Amtseinsetzung von Frank Maier am Donnerstag, 1. Juli 2021, überzeugt von der neuen Besetzung. „Für die Leitung dieses Referats haben wir mit Frank Maier einen qualifizierten Kollegen mit ausgewiesener fachlicher Expertise im Bereich der Flüchtlingsaufnahme gewinnen können.“

 

Nach dem Abitur absolvierte Frank Maier zunächst in Kehl ein Studium zum Diplom-Verwaltungswirt. Daran schloss er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Tübingen an und absolvierte das Rechtsreferendariat in Hechingen. Anschließend war er fünf Jahre als Rechtsanwalt in Balingen tätig. Es schlossen sich die Leitung des Rechts- und Ordnungsamts im Landratsamt Zollernalbkreis und der Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge in Meßstetten von Mitte 2014 bis in das Jahr 2016 an. Danach folgten Stationen als stellvertretender Referatsleiter im Referat 15.1 – Staatsangehörigkeit, Ausländerrecht – des Regierungspräsidiums Tübingen und im Innenministerium Baden-Württemberg im Bereich Kommunalwirtschaft/Kommunalfinanzen. Mitte 2018 dann wechselte er an das Regierungspräsidium Tübingen als stellvertretender Leiter des Referats 55 zurück, welches er seit dem 1. Januar 2019 leitete.

 

Hintergrundinformation:

Das Referat 15.2 des Regierungspräsidiums Tübingen ist für die Erstaufnahme von Flüchtlingen in den Erstaufnahmeeinrichtungen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig. Momentan sind die Landeserstaufnahmeeinrichtung in Sigmaringen und die Erstaufnahmeeinrichtung in Tübingen als Einrichtung für besonders Schutzbedürftige in Betrieb.

Die Asylsuchenden werden nach ihrer Ankunft in Deutschland zunächst im Ankunftszentrum in Heidelberg untergebracht. Dort findet neben der Registrierung und erkennungsdienstlichen Erfassung auch die Gesundheitsuntersuchung statt. Anschließend erfolgt die Verteilung auf die Erstaufnahmen des Landes.

Für die Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge werden Dienstleister im Rahmen von europaweiten Ausschreibungen wie Alltagsbetreuung, Sicherheitsdienst, Verpflegung und medizinische Versorgung beauftragt. Das Regierungspräsidium Tübingen ist für deren Auswahl im Rahmen der Vergabeverfahren, Steuerung und Überwachung verantwortlich.

Nach der im Regelfall nicht länger als sechs Monate dauernden Unterbringung in der Erstaufnahme werden die Asylsuchenden gemäß dem Asyl- und dem Flüchtlingsaufnahmegesetz unter Zugrundelegung eines Bevölkerungsschlüssels auf die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg verteilt. Die landesweite Zuständigkeit für die Steuerung, Planung und Durchführung der Verteilung liegt beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

 

In den Erstaufnahmen werden den Asylsuchenden Sachleistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Zusätzlich erhalten sie Geldleistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens.

 

Ein weiteres Aufgabengebiet des Referates 15.2 ist die Rückkehrberatungsstelle für Bewohnerinnen und Bewohner, die freiwillig in ihr Heimatland oder in andere aufnahmebereite Drittstaaten ausreisen möchten.

 

Bild:

Regierungspräsident Klaus Tappeser (rechts) mit Regierungsvizepräsident und Abteilungsleiter Dr. Utz Remlinger (links) bei der Ernennung von Frank Maier (Mitte) zum neuen Referatsleiter „Flüchtlingsaufnahme“; © Robert Wehner | RP Tübingen

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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