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Pressemitteilung

Fortschreibungen der Luftreinhaltepläne Reutlingen, Tübingen und Ulm sind fertiggestellt

Fortgeschriebene Luftreinhaltepläne werden ab 22. April 2024 ausgelegt.

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Das Foto zeigt Schilder einer Umweltzone durchgestrichen
Schild Umweltzone
Schild Umweltzone

Die Luftqualität im Regierungsbezirk Tübingen hat sich aufgrund der durch Land und Städte ergriffenen Maßnahmen weiter verbessert. Das Regierungspräsidium Tübingen hat daher die Luftreinhaltepläne Reutlingen, Tübingen und Ulm fortgeschrieben und die grünen Umweltzonen aufgehoben. Selbst bei konservativer Betrachtung wird der derzeit geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel weiterhin sicher eingehalten. Zum 22. April 2024 legt das Regierungspräsidium Tübingen die Fortschreibungen öffentlich aus.

 

Die laufenden Messungen der Luftschadstoffe haben ergeben, dass sich die Luftqualität in den Gebieten der Städte Reutlingen, Tübingen und Ulm in den letzten Jahren deutlich verbessert hat. Die Immissionskonzentrationen von Stickstoffdioxid liegen nun deutlich unterhalb des aktuellen Grenzwertes für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³. Die Grenzwerte für Feinstaub werden flächendeckend in Baden-Württemberg bereits seit dem Jahr 2018 eingehalten.

 

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat 2021 die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg gebeten, die Aufhebung grüner Umweltzonen zu prüfen. Die Auswirkungen der Aufhebung der Umweltzonen wurde gutachterlich von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg untersucht. Das Gutachten der LUBW legt plausibel dar, dass der aktuelle Grenzwert für Stickstoffdioxid weiterhin sicher eingehalten werden kann. Aufgrund der positiven Entwicklung der Schadstoffkonzentrationen sind die Umweltzonen mit ihren Verkehrsverboten nicht mehr verhältnismäßig. Die Umweltzonen sowie einige weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Geschwindigkeitsreduzierungen, werden daher zum 4. Juni 2024 bzw. zum 31. Dezember 2024 in Reutlingen, Tübingen und Ulm aufgehoben. Die drei Städte prüfen derzeit, ob die bisher aus Gründen der Luftreinhaltung angeordneten Geschwindigkeitsreduzierungen aus anderen Gründen, wie beispielsweise Lärmschutz, angeordnet werden.

 

Alle übrigen Maßnahmen in den Luftreinhaltplänen bleiben bestehen.

 

Ab 22. April 2024 liegen die Luftreinhaltepläne einschließlich des Gutachtens der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und einer Darstellung des Ablaufs des Beteiligungsverfahrens sowie der Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffenen Entscheidungen beruhen, für zwei Wochen bis 6. Mai 2024, zu den Dienstzeiten im Regierungspräsidium Tübingen, den Rathäusern Reutlingen, Tübingen und Ulm für jedermann zur Einsicht aus.

Darüber hinaus stehen die Dokumente ab 22. April 2024 im Internet unter Luftreinhaltepläne - Regierungspräsidium Tübingen (baden-wuerttemberg.de) zur Verfügung.

 

Hintergrundinformation:
Die Unterlagen liegen an folgenden Stellen öffentlich aus (Vorherige Terminvereinbarungen sind nicht erforderlich):

  • Regierungspräsidium Tübingen
    Besprechungsraum Zimmer N 227
    Konrad-Adenauer-Straße 20
    72072 Tübingen
  • Stadtverwaltung Reutlingen
    Eingangsbereich des Rathauses
    Marktplatz 22
    72764 Reutlingen
  • Universitätsstadt Tübingen
    Foyer des Technischen Rathauses
    Brunnenstraße 3
    72072 Tübingen
  • Stadt Ulm
    Verwaltungsgebäude Bürgerservice Bauen
    Münchner Straße 2
    89073 Ulm

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Sabrina Lorenz, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

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