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Pressemitteilung

Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Balingen fertiggestellt

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Öffentliche Auslegung der ersten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Balingen beginnt am 16. Oktober 2020

​Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Luftreinhalteplan Balingen fortgeschrieben. Die Luftqualität hat sich durch die umgesetzten Maßnahmen erheblich verbessert. Selbst bei konservativer Betrachtung wird der Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel auch nach Aufhebung der Umweltzone weiterhin sicher eingehalten. Zum 16. Oktober 2020 legt das Regierungspräsidium die erste Fortschreibung öffentlich aus.

In Balingen wurde im Jahr 2013 eine Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid im Jahresmittel gemessen, weshalb 2016 ein Luftreinhalteplan aufgestellt wurde. Die Luftreinhalteplanmaßnahmen zeigten unmittelbaren Erfolg, sodass seit 2017 der Grenzwert von 40 μg/m³ im Jahresmittel unterschritten wurde.

Aufgrund dieser erfreulichen Verbesserung der Luftqualität werden mit der ersten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Balingen die Maßnahmen „Aufhebung der Umweltzone“ und „Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der gesamten Ortsdurchfahrt der B 27 – Endingen“ zum 1. November 2020 festgesetzt.

Die Stadt Balingen hält aus Lärmschutzgründen an der Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf der gesamten Ortsdurchfahrt der B 27 fest. Außerdem bleiben die beiden planunabhängigen Maßnahmen der Stadt Balingen – die Linksabbiegespur auf der B 27 Ortsdurchfahrt Endingen in Fahrtrichtung Rottweil vor der Abzweigung zur Lehrstraße und der Kreisverkehr an der Wilhelmstraße/Am Spitaltörle – weiterhin bestehen.

Die Auswirkung der Aufhebung der Umweltzone wurde gutachterlich von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg untersucht. Dazu wurden konservative Annahmen getroffen. Den Berechnungen zufolge steigt die Stickstoffdioxid-Belastung in Balingen durch die Aufhebung der Umweltzone im Bereich der Schömberger Straße im schlechtesten Fall um maximal 10 % (knapp 3 μg/m³). Bezogen auf die Stickstoffdioxid-Belastung von 28 µg/m³ im Jahresmittel 2019 steigt die Konzentration somit auf maximal 31 µg/m³ im Jahresmittel 2020 an. Auch unter Berücksichtigung von wetterbedingten Schwankungen wird der Stickstoffdioxid-Immissionsgrenzwert von 40 μg/m³ im Jahresmittel in Balingen weiterhin sicher eingehalten.

Ab 16. Oktober 2020 liegt der Luftreinhalteplan einschließlich des Gutachtens der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg für zwei Wochen bis 30. Oktober 2020, während den Dienstzeiten, im Regierungspräsidium Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20, Raum S 202, und der Stadtverwaltung Balingen, Neue Straße 31, Eingangsbereich, zur Einsicht aus. Die Dienststellen sind nur mit entsprechenden Schutzmasken sowie unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zu betreten.

Darüber hinaus stehen die Dokumente ab 16. Oktober 2020 im Internet unter Luftreinhalteplan für die Stadt Balingen zur Verfügung.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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