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Medienmitteilung

Fördermittel für innovative Projekte im Biosphärengebiet Schwäbische Alb zu vergeben

Das Förderprogramm unterstützt mit jährlich 200.000 Euro Projekte im Biosphärengebiet Schwäbische Alb

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​Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ unterstützt mit jährlich 200.000 Euro innovative und nachhaltige Projekte im Biosphärengebiet Schwäbische Alb. Für die nun anstehende Förderrunde 2017 müssen die vollständig ausgefüllten Anträge bis spätestens 15. November 2016 in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb vorliegen.

Bereits über 2,0 Millionen Euro aus dem Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ konnten pfiffigen Projektideen die notwendige finanzielle Anschubfinanzierung geben. Seit 2008 sind damit über 200 Projekte aus den Handlungsfeldern „Bildung für nachhaltige Entwicklung“, „Nachhaltige Regionalentwicklung“, „Historisch-kulturelles Erbe“, „Biodiversität und Forschung“ sowie „Öffentlichkeitsarbeit“ im Biosphärengebiet Schwäbische Alb auf den Weg gebracht worden.

 

Für die nun anstehende Förderrunde 2017 können ab sofort von Vereinen und Verbänden, Kommunen, Erzeugerzusammenschlüssen und Unternehmen sowie von Privatpersonen Anträge eingereicht werden. Die Fördervoraussetzungen für ein mögliches Projekt, Fördersätze sowie das Antragsformular sind online unter www.biosphaerengebiet-alb.de einsehbar, gerne helfen aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb weiter. Diese können den Antragsstellern im persönlichen Kontakt Tipps und Hilfestellung für eine Förderung geben und begleiten die Projekte auch nach der erhofften Antragsbewilligung.

 

Ganz wichtig für eine erfolgreiche Beantragung der finanziellen Unterstützung ist die fristgerechte Einreichung der Unterlagen. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss bis spätestens 15. November 2016 in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb eingegangen sein. Neben der ausführlichen Projektbeschreibung sind zu diesem Zeitpunkt bereits vergleichende Angebote, ein detaillierter Zeitplan sowie erforderliche Genehmigungen beizulegen.

 

Ab Mitte November werden die Anträge von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Biosphärengebiets gesichtet und mit den betroffenen Fachbehörden abgestimmt. Neben der Prüfung, ob eine Förderung über die Landschaftspflegerichtlinie möglich ist, muss das Projekt die Ziele des Biosphärengebiets unterstützen. Der Beirat des Vereins „Biosphärengebiet Schwäbische Alb e.V.“ wird dann am 17. März 2017 über die Vergabe der Mittel entscheiden.


Hintergrundinformationen
Das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“ erstreckt sich auf eine 85.300 ha große Gebietskulisse, bestehend aus den 29 Städten und Gemeinden im Biosphärengebiet Schwäbische Alb.


Anträge können von Kommunen, Vereinen und Verbänden, Interessensgemeinschaften oder auch Privatpersonen gestellt werden. Ehe die Projekte dem Beirat zur Entscheidung vorgelegt werden, prüfen die Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb sowie das Regierungspräsidium Tübingen und die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg die Anträge auf ihre inhaltliche und förderrechtliche Eignung. Die Landschaftspflegerichtlinie ist landesweit die rechtliche Grundlage für die Förderung von Naturschutzprojekten und somit auch Grundlage für das Förderprogramm „Biosphärengebiet Schwäbische Alb“.

 

Ansprechpartner für Antragsteller in der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung stehen Ihnen Frau Katrin Rochner von der Geschäftsstelle Biosphärengebiet Schwäbische Alb, Tel.: 07381/932938-21, oder Herr Simon Kistner, Pressereferent, Regierungspräsidium Tübingen, Tel. 07071/757-3080, gerne zur Verfügung.

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