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Medienmitteilung

Feierliche Verkehrsfreigabe des Scheibengipfeltunnels

Insgesamt rund acht Jahre haben die Arbeiten an dem Scheibengipfel gedauert.

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​Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL hat heute gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Norbert Barthle MdB, dem Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser, der Oberbürgermeisterin von Reutlingen Barbara Bosch und dem Eninger Bürgermeister Alexander Schweizer die B 312 Ortsumgehung von Reutlingen für den Verkehr freigegeben.

„Mit einer erwarteten Verkehrsmenge von 20.000 Kfz pro Tag trägt der Scheibengipfeltunnel zu einer erheblichen Verbesserung der Luftqualität und Lärmsituation im Kernstadtgebiet von Reutlingen bei. Auch wenn mit dem Scheibengipfeltunnel allein nicht alle Probleme der Luftreinhaltung in Reutlingen gelöst werden können, so ist er doch ein zentraler Baustein zur Einhaltung der vorgegebenen Grenzwerte“, so Verkehrsminister Hermann am 27. Oktober 2017 bei der Eröffnung des Tunnels nahe Reutlingen.

 

Insgesamt rund acht Jahre haben die Arbeiten an dem Hauptbauwerk der 3,1 Kilometer langen Ortsumgehung, dem Scheibengipfeltunnel, gedauert. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf über 125 Millionen Euro. Die Stadt Reutlingen und die Gemeinde Eningen unter Achalm sind mit insgesamt 0,5 Millionen Euro an der Maßnahme beteiligt.
 

Weitere Informationen

 

Historie

Die ersten Überlegungen für eine Ortsumgehung von Reutlingen gehen bis Mitte der 1960er-Jahre zurück. Schon damals war die Zielsetzung der Planung die Verbesserung der Verkehrssituation und die Entlastung der Ortsdurchfahrt von Reutlingen. In enger Abstimmung und im Auftrag der Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg hat die Stadt Reutlingen in den Jahren 1993 bis 1997 ein Bebauungsplanverfahren für die „Umgehungsstraße Scheibengipfeltunnel“ durchgeführt. Am 22. Mai 2000 erlangten die Bebauungspläne der Stadt Reutlingen und der Gemeinde Eningen unter Achalm endgültig Rechtskraft.

 

Ausgelöst durch die in den Alpentunnel stattgefundenen schweren Tunnelbrände und der in der Folge durchgeführten Anpassung der Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunnel (RABT) war nachträglich die Einplanung eines Flucht- und Rettungsstollens notwendig geworden. In Verbindung mit den zwischenzeitlich auch geänderten naturschutzrechtlichen Vorgaben mussten zwei ergänzende Planfeststellungsbeschlüsse (30.06.2008 bzw. 09.12.2008) zur Erlangung des Baurechts erlassen werden. Nach Rücknahme der anhängigen Klagen und Aufnahme der Maßnahme in das Konjunkturprogramm II des Bundes fand am 18. August 2009 der feierliche Spatenstich statt.

 

Projektdaten
Im Zuge des Baus der 3,1 Kilometer langen Ortsumgehung von Reutlingen im Verlauf der Bundesstraße 312 kamen 4 Brückenbauwerke, 1 Grundwasserwanne, 1 Pumpwerk mit Regenrückhaltebecken, 2 Lisenenwände (Stützwände bis 8 bzw. 9 Meter Höhe) und 5 Bachdurchlässe zur Ausführung. Zentrales Bauwerk ist der 1,910 Kilometer lange Scheibengipfeltunnel, von dem 1.620 Meter bergmännisch und 290 Meter in offener Bauweise hergestellt wurden. Außerhalb des Tunnels hat die Bundesstraße eine Fahrbahnbreite von 8 Meter. Im Tunnel beträgt die Fahrbahnbreite 7,50 Meter mit links und rechts angeschlossenen 1 Meter breiten Notgehwegen.

 

Die Stadt Reutlingen und die Gemeinde Eningen unter Achalm sind mit insgesamt 0,5 Millionen Euro an der Maßnahme beteiligt. So übernimmt die Stadt Reutlingen u. a. als freiwillige Leistung Lärmschutzwände auf dem Bauwerk 10 zwischen dem nördlichen Efeuknoten und dem Nordportal des Tunnels sowie eine Lärmschutzwand über dem Südportal. Die Gemeinde Eningen unter Achalm ist am Ausbau des Wegenetzes beteiligt.

 

Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen
Bereits im Vorfeld der eigentlichen Straßenbaumaßnahmen und des Tunnelbaus konnte durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Naturschutzgebiet „Listhof“ ein Ersatz für die erforderlichen Eingriffe in die Natur und Landschaft durch u. a. Entsiegelung nicht mehr benötigter Straßenflächen, Freilegen von bestehenden Bachverdolungen und Anlage von Kleingewässern erfolgen.

 

Im Umfeld der eigentlichen Umgehungsstraße wurde der bestehende Landschaftscharakter bei der Einbindung der Straße u. a. durch Magerrasen an den Böschungen und standortgerechten Gehölzpflanzungen berücksichtigt. Durch die Herstellung eines durchgehenden Gewässerrandstreifens entlang des Hätze-, Hundschlee- und Burgholzbaches in Verbindung mit der Entfernung von baulichen Einrichtungen findet eine Verbesserung der Biotopvernetzung statt.

 

Weiter kamen als Ersatzmaßnahmen das Anbringen von Vogel- und Fledermausnistkästen, die zusätzliche Herstellung von Reptilienhabitaten und die Freistellung von Felsbereichen an der Achalm zur Umsetzung. Insgesamt sind die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit einer Summe von rund 900.000 € veranschlagt.

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