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Pressemitteilung

Fast 12 Millionen Euro für den Menschen- und Sachschutz im Regierungsbezirk Tübingen; Förderung des Feuerwehrwesens

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In den Regierungsbezirk Tübingen fließen im Jahr 2019 rund 9,1 Millionen Euro als Landes-Zuwendungen zur Projektförderung des Feuerwehrwesens und weitere 2,45 Millionen Euro als Pauschalförderung. „Die Gemeinden und Landkreise erhalten damit eine spürbare Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetz. So stärken wir sowohl den Feuerschutz als auch das Ehrenamt der Feuerwehr. Die Zuschüsse werden helfen, dringend notwendige Beschaffungen für die Feuerwehren vorzunehmen“, freute sich Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat dieser Tage die Bewilligungsmitteilungen zur Feuerwehrförderung an die Landkreise und die Stadt Ulm versandt und den Landratsämtern die Haushaltsmittel zur Unterstützung der landkreisangehörigen Gemeinden zugewiesen.

Insgesamt wurden im Regierungsbezirk Tübingen 137 Anträge auf Zuwendungen zur Projektförderung mit einer Antragssumme von rund          10 Millionen Euro eingereicht. Davon konnten 111 Maßnahmen mit einer Zuwendungssumme von rund 9,1 Millionen Euro gefördert werden. Unterstützt werden insbesondere die Beschaffung von Fahrzeugen und der Bau bzw. die Erweiterung von Feuerwehrhäusern. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Projekte (siehe dazu Anlage 1):

  • 37 Löschfahrzeuge
  • 9 Neubauten oder Erweiterungen/Umbauten von Feuerwehrhäusern
  • 4 Drehleiter-Fahrzeuge
  • 11 Gerätewagen (Logistik bzw. Transport)
  • 5 Rüstwagen und 2 Vorausrüstwagen

 

Ersatzbeschaffungen für Einrichtungen einer Integrierten Leitstelle und Alarmierungseinrichtungen.

Für die Projekte der Landkreise hat das Regierungspräsidium Tübingen in diesem Jahr in sechzehn Fällen Zuwendungsmittel bewilligt, und zwar in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro (siehe dazu Anlage 2). Über diese Förderung von Projekten der Landkreise entscheidet das Regierungspräsidium in eigener Zuständigkeit.

Bei der Projektförderung der kreisangehörigen Kommunen erstellen dagegen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide. Insoweit verteilt das Regierungspräsidium Tübingen lediglich die Mittel an die Landratsämter auf Basis der von diesen vorgelegten priorisierten Maßnahmenlisten.

Neben der Projektförderung fördert das Land Baden-Württemberg mit einer pauschalen Zuwendung pro Feuerwehrangehörigem bzw. Angehörigem der Jugendfeuerwehr auch Ausbildungskosten, Kosten für die Dienst- und Schutzkleidung sowie den Betrieb von Werkstätten. Für das Jahr 2019 beträgt diese Pauschalförderung im Regierungsbezirk Tübingen insgesamt rund 2,4 Millionen Euro. Zudem stehen dem Regierungsbezirk Tübingen Mittel für die Unfallfürsorge der Feuerwehrangehörigen sowie Sachmittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:
Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Mittel für die sogenannte Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg zugewiesen.

Über die Zuwendungen für die Projekte der Landkreise des Regierungsbezirks Tübingen, des Stadtkreises Ulm sowie des Kreisfeuerlöschverbands Biberach (KFLV) entscheidet das Regierungspräsidium Tübingen selbst. Bewilligungsstellen für die Zuwendungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind demgegenüber die Landratsämter.

Für die Projektförderung der kreisangehörigen Kommunen verteilen die Regierungspräsidien die Mittel an die Landratsämter auf Basis der priorisierten Maßnahmenlisten, die von diesen vorgelegt werden. Nach Zuweisung der Mittel erstellen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide für die Projekte der Gemeinden. Daneben erhalten die Kommunen über die Landratsämter pauschalisiert eine Landeszuwendung für jeden Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen in Höhe von 90 Euro und für jeden Jugendfeuerwehrangehörigen in Höhe von 40 Euro.

Die jährliche Mittelzuweisung für die Projektförderung umfasst die neu zu vergebenden Mittel für das laufende Haushaltsjahr sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2021, 2022 und 2023.

Hilfeleistungen im Aufgabenbereich der Feuerwehr über Ländergrenzen hinweg erfolgen unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz kostenlos. Für eine solche unentgeltliche Hilfeleistung von und nach Bayern gilt diese Regelung bis zu einer Entfernung von 15 km Luftlinie ab der Grenze des Gemeindegebiets. In solchen Fällen erhält die Hilfe leistende Gemeinde in Baden-Württemberg auf Antrag Kostenersatz in Form einer Zuwendung vom Land Baden-Württemberg. Die Summe hierfür beläuft sich in diesem Jahr auf ca. 21.500 Euro (s. dazu Anlage 1).

Anlagen:
Anlage 1: Überblick über die Feuerwehrförderung im Regierungsbezirk Tübingen 2019
Anlage 2: Übersicht der Projekte, bei denen die Zuwendungsbewilligung durch das Regierungspräsidium Tübingen erfolgt ist​

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.​

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