Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Lesezeit:

Teilen via:

Pressemitteilung

Fast 10 Millionen Euro für die Feuerwehren im Regierungsbezirk Tübingen - alle Förderanträge wurden bewilligt!

Lesezeit:

Teilen via:

​Retten – Löschen – Bergen – Schützen. Um dafür optimale Voraussetzungen zu schaffen, fließen in den Regierungsbezirk Tübingen im Jahr 2020 rund sieben Millionen Euro als Landeszuwendungen zur Projektförderung des Feuerwehrwesens und weitere rund 2,5 Millionen Euro als Pauschalförderung. „Investitionsschwerpunkte sind Fahrzeuge und Feuerwehrhäuser. Diese Zuschüsse unterstützen die Gemeinden und Landkreise dabei, ihre Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetz zu erfüllen. So stärken wir sowohl den Feuerschutz als auch das Ehrenamt der Feuerwehr. Ein gutes Signal für unsere Feuerwehren,“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat dieser Tage die Bewilligungsmitteilungen zur Feuerwehrförderung an die Landkreise und die Stadt Ulm versandt und den Landratsämtern die Haushaltsmittel zur Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden zugewiesen.

Insgesamt wurden im Regierungsbezirk Tübingen 102 Anträge auf Zuwendungen zur Projektförderung mit einer Antragssumme von rund sieben Millionen Euro eingereicht. Davon konnten alle Maßnahmen gefördert werden. Unterstützt werden insbesondere die Beschaffung von Fahrzeugen und der Bau bzw. die Erweiterung von Feuerwehrhäusern. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Projekte (Details dazu siehe Anlage 1):
 

  • 26 Löschfahrzeuge
  • 5 Neubauten oder Erweiterungen/Umbauten von Feuerwehrhäusern
  • 2 Drehleiter-Fahrzeuge
  • 9 Gerätewagen (Logistik bzw. Transport)
  • 8 Netzersatzanlagen (für einen evtl. Stromausfall)
  • Ersatzbeschaffungen für Einrichtungen einer Integrierten Leitstelle und Alarmierungseinrichtungen


Für die Projekte der Landkreise und der Stadt Ulm hat das Regierungspräsidium Tübingen in diesem Jahr in fünf Fällen Zuwendungsmittel bewilligt, und zwar in Höhe von rund 125.000 Euro (siehe dazu Anlage 2). Über diese Förderung von Projekten der Landkreise und der Stadt Ulm entscheidet das Regierungspräsidium in eigener Zuständigkeit.

Bei der Projektförderung der Gemeinden erstellen dagegen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide. Insoweit verteilt das Regierungspräsidium Tübingen lediglich die Mittel an die Landratsämter. Dies erfolgt auf Basis von priorisierten Maßnahmenlisten, die die Landratsämter dem Regierungspräsidium vorgelegt haben.

Neben der Projektförderung fördert das Land Baden-Württemberg mit einer pauschalen Zuwendung pro Feuerwehrangehörigem bzw. Angehörigem der Jugendfeuerwehr Ausbildungskosten, Kosten für die Dienst- und Schutzkleidung sowie den Betrieb von Werkstätten. Für das Jahr 2020 beträgt diese Pauschalförderung im Regierungsbezirk Tübingen insgesamt rund 2,5 Millionen Euro. Zudem stehen dem Regierungsbezirk Tübingen Mittel für die Unfallfürsorge der Feuerwehrangehörigen sowie Sachmittel in Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:
Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Mittel für die sogenannte Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg zugewiesen. Über die Zuwendungen für die Projekte der Landkreise des Regierungsbezirks Tübingen, des Stadtkreises Ulm sowie des Kreisfeuerlöschverbands Biberach (KFLV) entscheidet das Regierungspräsidium Tübingen selbst. Bewilligungsstellen für die Zuwendungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind demgegenüber die Landratsämter. Für die Projektförderung der kreisangehörigen Kommunen verteilen die Regierungspräsidien die Mittel an die Landratsämter auf Basis der priorisierten Maßnahmenlisten, die von diesen vorgelegt werden. Nach Zuweisung der Mittel erstellen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide für die Projekte der Gemeinden. Daneben erhalten die Kommunen über die Landratsämter pauschalisiert eine Landeszuwendung für jeden Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen in Höhe von 90 Euro und für jeden Jugendfeuerwehrangehörigen in Höhe von 40 Euro. Die jährliche Mittelzuweisung für die Projektförderung umfasst die neu zu vergebenden Mittel für das laufende Haushaltsjahr sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2022, 2023 und 2024.

Hilfeleistungen im Aufgabenbereich der Feuerwehr über Ländergrenzen hinweg erfolgen unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz kostenlos. Für eine solche unentgeltliche Hilfeleistung von und nach Bayern gilt diese Regelung bis zu einer Entfernung von 15 Kilometer Luftlinie ab der Grenze des Gemeindegebiets. In solchen Fällen erhält die Hilfe leistende Gemeinde in Baden-Württemberg auf Antrag Kostenersatz in Form einer Zuwendung vom Land Baden-Württemberg. Die Summe hierfür beläuft sich in diesem Jahr auf rund 15.000 Euro (siehe dazu Anlage 1).

Anlagen:
Anlage 1: Überblick über die Feuerwehrförderung im Regierungsbezirk Tübingen 2020
Anlage 2: Übersicht der Projekte, bei denen die Zuwendungsbewilligung durch das Regierungspräsidium Tübingen erfolgt ist

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel,
Telefon: 07071/757-3005, gerne zur Verfügung.

Weitere aktuelle Meldungen

  • Das Foto zeigt eine Karte mit eingezeichneten Umleitungsstrecken und der gesperrten Strecke zwischen Ringhausen und Hasenweiler

    L 288 Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Horgenzell- Ringenhausen und Hasenweiler ab Montag, 30. März 2026

    | Straßen
  • Das Foto zeigt ein Haupt- und Umspannwerksschema für 115 kV. Mit Blendlicht, das durch Bestrahlung entgegen der Sonnenrichtung entsteht.

    Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für den Umbau der Freileitungsanbindung an das Umspannwerk Dellmensingen in der Gemeinde Erbach

    | Planfeststellung
  • Das Bild zeigt zwei Personen von hinten sitzend auf einer Bank auf einem Berg, die den Ausblick auf eine Landschaft und den Sonnenaufgang betrachten.

    Naturerwachen mit Alpenblick und regionalem Frühstück

    | Biosphärengebiet Schwäbische Alb
  • Das Foto zeigt eine Drohnenaufnahme von Brochenzell nach einem Hochwasserereignis. Man sieht die über das Ufer getretene Schussen und teilweise überschwemmtes Gelände

    Gewässerschau in Brochenzell an der Schussen

    | Gewässer
  • Das Foto zeigt eine Luftaufnahme von Rotasweiher-Degermoos

    Landesübergreifendes Moorprojekt im Degermoos: Wiedervernässung im Abschnitt Rotasweiher startet

    | Naturschutz
  • Man sieht ein Bild mit verschiedenen Symbolen: z. B. Apfel, Besteck, Haus, Personen, Kalender und den Schriftzügen "Der Alltag im Berufsfeld Hauswirtschaft", "Einfach mal Danke sagen" und dem Hinweis auf den Tag der Hauswirtschaft am 21. März"

    „Gesund essen, nachhaltig leben: Die Zukunft auf dem Teller“

    | Hauswirtschaft

    Am 21. März ist Tag der Hauswirtschaft!

  • Das Foto zeigt die Sirchinger Steige. Ein Verbotsschild über 3,5 Tonnen und Straßenschilder mit dem Schriftzug St. Johann und Bad Urach. Und ein Schild "Wasserschutzgebiet"

    L 249 Sanierungsarbeiten an der Sirchinger Steige zwischen Bad Urach und Sirchingen - Wiederaufnahme der Arbeiten ab Montag, 23. März 2026

    | Straßen
  • Wie transportiert man ein 80 Meter langes Windrad-Rotorblatt durch enge Straßen auf der Schwäbischen Alb?

    | Erneuerbare Energien
  • Das Foto zeigt ein Portrait von Bernadette Behr

    Bernadette Behr ist Leiterin des Staatlichen Schulamtes Markdorf

    | Schule
  • Das Bild zeigt eine Straße mit einem Baustelleninformationsschild.

    B 31 Vorankündigung der Fahrbahnsanierung zwischen Kressbronn und der Landesgrenze ab 13. April 2026

    | Straßen
  • Das Foto zeigt den Anschluss Bleiche aus der Luft

    B 28 Dettingen an der Erms – Umbau des Anschlusses „Bleiche“

    | Straßen

    Beginn der Bauphase 3 ab Freitag, 20. März 2026

  • Das Foto zeigt eine Fahrbahnsetzungen im Verlauf der L 442

    B 463 Instandsetzung des Tunnels Albstadt-Laufen und weitere Erhaltungsmaßnahmen

    | Straßen

    Sanierungsarbeiten der Umleitungsstrecke auf der L 442 zwischen Balingen-Zillhausen und Albstadt-Pfeffingen ab Mittwoch, 18.03.2026

  • Ein junger Mann steht zwischen Kleiderständern und blickt auf das Kleidungsetikett

    Fast Fashion im Onlinehandel: Marktüberwachung Baden-Württemberg stellt bei jedem zweiten Kleidungsstück Kennzeichnungsmängel fest

    | Marktüberwachung

    Am 15. März ist Deutscher Verbrauchertag!

  • Das Foto zeigt eine Illustration auf der fünf Mäuse abgebildet sind. Zwischen den Mäusen sieht man einen Wecker, eine Glühbirne und ein Flugzeug

    Torben Kuhlmann | Illustrationen und Bücher

    | Bibliotheken

    Die Ausstellung ist vom 16. März bis zum 11. April 2026 in der Stadtbücherei in Riedlingen zu sehen

  • Das Foto zeigt den Knotenpunkt Wasserfall und die stattfindenden Asphaltarbeiten von oben

    B 28 Bad Urach, Ausbau der Knotenpunkte „Wasserfall“ und „Hochhaus“

    | Straßen

    Schrittweise Umstellung auf die Verkehrsphase 2 ab Mittwoch, 11. März 2026

  • Das Bild zeigt das Bodenseeufer bei Überlingen mit einem Bootssteg.

    Gewässerschau in Überlingen am Bodensee

    | Gewässer
  • Das Foto zeigt mehrere Kleidungssstücke aufgehängt auf Bügeln

    Glückstag für Fashion-Fans

    | Biosphärengebiet Schwäbische Alb

    25. Klamottentauschparty in Münsingen

  • Die Bücher von der Axel Scheffler-Ausstellung "Grüffelo und Co." liegen auf einem Tisch

    Grüffelo & Co. | Ausstellung mit Büchern von Axel Scheffler

    | Bibliotheken

    Die Ausstellung ist vom 9. März bis zum 2. April 2026 in der Gemeindebücherei in Dettingen an der Erms zu sehen

  • Das Foto zeigt eine Informationsveranstaltung. Mehrere Personen an Tischen in einem großen Raum. Man blickt auf eine Leinwand mit einer Präsentation zum Thema "B 30, Friedrichshafen - Ravensburg"

    B 30neu zwischen Friedrichshafen und Ravensburg/Eschach

    | Straßenplanung

    Regierungspräsidium Tübingen informiert Gemeinde- und Ortschaftsräte von Tettnang, Meckenbeuren und Kau über den Planungsstand und das weitere Vorgehen

  • Das Bild zeigt ein Verbotsschild mit Schriftzug 3,5 Tonnen auf blauem Hintergrund

    L 371 Brücke über den Neckar und Kanal bei Tübingen-Hirschau

    | Brücken

    Sperrung für Schwerverkehr wird nicht eingehalten: Gewichtsbeschränkung auf 3,5 Tonnen notwendig