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Medienmitteilung

EU-Schulprogramm – Regierungspräsidium Tübingen bewilligt 4.500 Grundschulen und Kitas in ganz Baden-Württemberg die Teilnahme

Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Das neue EU-Schulprogramm ist ein großer Erfolg.

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​Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Das neue EU-Schulprogramm ist ein großer Erfolg. Noch nie profitierten in Baden-Württemberg so viele Kinder von der Extraportion Obst, Gemüse und Milch. Unser Online-Anmeldeverfahren hat sich bestens bewährt: Wir konnten die Rekordzahlen bewältigen, ohne Sonderschichten einzulegen.“

 Die Anmeldezahlen für das EU-Schulprogramm sind auf Rekordniveau erneut gestiegen. Mit diesem Programm werden im Schuljahr 2018/2019 rund 385.000 Kinder an 4.500 Grundschulen und Kitas in ganz Baden-Württemberg erreicht. Dadurch können diese Kinder kostenlos eine Extraportion frisches Obst und Gemüse sowie Schulmilch pro Woche erhalten. Im Schuljahr 2017/2018 nahmen 4.000 Grundschulen und Kitas mit rund 340.000 Kindern am EU-Schulprogramm teil.

Das neue EU-Schulprogramm ist ein großer Erfolg“, lobt Regierungspräsident Klaus Tappeser. „Noch nie profitierten in Baden-Württemberg so viele Kinder von der Extraportion Obst, Gemüse und Milch. Unser Online-Anmeldeverfahren hat sich bestens bewährt: Wir konnten die Rekordzahlen bewältigen, ohne Sonderschichten einzulegen“, so Tappeser weiter.

Kernzielgruppe des EU-Schulprogramms sind Schulen im Primarbereich (Klassenstufen 1 - 4). Darüber hinaus richtet sich das Programm auch an Kindertageseinrichtungen einschließlich Kindergärten. Jede Portion Obst, Gemüse und Milch, die über das EU-Schulprogramm verteilt wird, ist mit EU-Mitteln gefördert.

Frisches Obst und Gemüse sowie frische Milch schmecken lecker und machen als Teil einer ausgewogenen Ernährung fit für den Kita- und Schulalltag. Kinder kommen damit auf den Geschmack dieser Lebensmittel und lernen bereits in jungen Jahren ganz nebenbei, sie in ihren Essalltag zu integrieren. Die pädagogische Begleitung des EU-Schulprogramms vermittelt den Kindern zugleich mehr über die Herkunft von Lebensmitteln und eine ausgewogene Ernährungsweise. Nähere Informationen zur bewussten Kinderernährung (BeKi) finden sich unter: https://lern-bw.de/,Lde/startseite/ernaehrungsbildung/landesinitiative-beki-bewusste-kinderernaehrung.


Hintergrundinformation zur Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Tübingen:
Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Zulassung von Einrichtungen zum EU-Schulprogramm zuständig. Die Entscheidung erfolgt jeweils mit schriftlichem Bescheid.

Alle Einrichtungen müssen sich zur Teilnahme jährlich neu online beim Regierungspräsidium Tübingen anmelden. Sie können sich wahlweise für einen oder für beide Programmteile entscheiden.

Für das Schuljahr 2018/2019 ist keine Anmeldung mehr möglich. Wie in den Vorjahren konnte das Regierungspräsidium Tübingen erneut alle Einrichtungen zulassen, die eine Teilnahme am EU-Schulprogramm beantragt hatten. Das Land Baden-Württemberg erhält für das Schuljahr 2018/2019 allerdings rund 800.000 Euro weniger für dieses Programm von der EU als im Schuljahr 2017/2018. Aufgrund des reduzierten Budgets erhalten die Kinder daher im neuen Schuljahr jeweils lediglich maximal eine Extraportion Obst und Gemüse pro Woche (und nicht, wie im Vorjahr, maximal zwei Portionen; keine Veränderung gibt es dagegen bei der Schulmilch); im Gegenzug wurde die Förderung der Obst- und Gemüseportion jeweils um 2 Cent erhöht.


Hintergrundinformation zum EU-Schulprogramm:
Das neue EU-Schulprogramm startete in Baden-Württemberg im September 2017. Es bündelt die zuvor separaten EU-Programme „Schulmilch“ und „Schulobst und -gemüse (Schulfrucht)“.

Jede Portion, die über das EU-Schulprogramm verteilt wird, ist mit einem festen Betrag aus EU-Mitteln gefördert. Dieser Betrag deckt etwa 75 % der Kosten für Produktion und Lieferung (abzüglich Mehrwertsteuer) ab.

 

Für die restlichen 25 % der Kosten (zuzüglich Mehrwertsteuer) benötigen die Einrichtungen Sponsoren. Sponsor kann beispielsweise die Gemeinde, ein Förderverein oder ein Unternehmen aus der Umgebung sein. Die Belieferung der Einrichtungen erfolgt durch einen regionalen Schulfrucht- bzw. Schulmilch- Lieferanten. Erzeuger, Einzelhändler, Großmärkte und andere Vermarktungseinrichtungen sind eingeladen, sich als Lieferanten am Erfolg des Programms zu beteiligen.

Die EU hat dem Land Baden-Württemberg für das Schuljahr 2018/2019 insgesamt rund 5,3 Mio. Euro für das EU-Schulprogramm zur Verfügung gestellt. Davon entfallen auf den Programmteil Schulobst und -gemüse rund 4,1 Mio. Euro sowie 1,2 Mio. Euro auf den Programmteil Schulmilch.


Hinweis für die Redaktionen: 
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Telefon: 0 70 71 / 7 57-3078, gerne zur Verfügung.

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