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Medienmitteilung

​EU-Schulprogramm liefert Extraportion Obst, Gemüse und Milch

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EU-Schulprogramm sorgt für Obst und Gemüse oder Milchprodukte in Kitas, Kindergärten und Grundschulen. Die Umsetzung des EU-Schulprogramms ist ein großer Erfolg. Aktuell nehmen etwa 410.000 Kinder und 4.800 Einrichtungen am EU-Schulprogramm teil. Die Anmeldung für neue Programmrunde startet ab 20. April 2020.

Bunte Früchte und frische Milch schmecken richtig lecker und machen fit für den Kita-, Kindergarten- und Schulalltag. Ausgewogenen Ernährung ist für ein gesundes Aufwachsen und die Gesundheit im späteren Leben wichtig. Durch das EU-Schulprogramm erhalten junge Menschen in Kitas, Kindergärten und Grundschulen regelmäßig eine kostenlose Extraportion Obst und Gemüse oder Milch(-produkte) von einem regionalen Lieferanten aus der Umgebung der Einrichtung. Kinder kommen damit auf den Geschmack dieser Lebensmittel und lernen bereits in jungen Jahren ganz nebenbei, sie in ihren Essalltag zu integrieren. Durch die pädagogische Begleitung des Programms erfahren Kinder mehr über die Herkunft von Lebensmitteln und eine ausgewogene Ernährungsweise, zudem stärken sie wichtige Alltagskompetenzen.

 

Die Kinder erhalten Obst, Gemüse und Milch kostenlos. Alle Einrichtungen, die im kommenden Schuljahr am Schulprogramm teilnehmen möchten, müssen sich beim Regierungspräsidium Tübingen unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/ernaehrung/eu-schulprogramm/ anmelden.

 

Der Anmeldezeitraum für das neue Schuljahr startet am 20. April 2020 und endet am 29. Mai 2020. Die Anmeldung ist nur online möglich.

 

Hintergrundinformation:

Das Regierungspräsidium Tübingen ist landesweit für die Zulassung von Einrichtungen für das EU-Schulprogramm zuständig. Die Entscheidung ergeht jeweils durch schriftlichen Bescheid. Kernzielgruppe des EU-Schulprogramms sind Schulen im Primarbereich (Klassenstufen 1-4). Darüber hinaus können sich auch Kindertageseinrichtungen (einschließlich Kindergärten) zur Teilnahme anmelden.

 

Jede Portion, die über das EU-Schulprogramm an die Kinder verteilt wird, wird mit einem festen Betrag aus EU-Mitteln gefördert. Dieser Betrag deckt etwa 75 Prozent der Kosten für Produktion und Lieferung (abzüglich Mehrwertsteuer) ab. Für die restlichen 25 % der Kosten (zuzüglich Mehrwertsteuer) benötigen die Einrichtungen Sponsoren. Sponsor kann beispielsweise die Gemeinde, ein Förderverein oder ein Unternehmen aus der Umgebung sein. Die Belieferung der Einrichtungen erfolgt durch einen zugelassenen Schulfrucht-Lieferanten.

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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