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Medienmitteilung

EU-Schulprogramm bringt Kindern eine Extraportion Obst, Gemüse und Milch

Das neue EU-Schulprogramm ist ein großer Erfolg.

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Anmeldung für Schulen und Kitas noch bis 18. Mai 2018 möglich.

Das neue EU-Schulprogramm ist ein großer Erfolg. Mit ihm können in Baden-Württemberg aktuell rund 340.000 Kinder an 4.000 Grundschulen und Kitas regelmäßig bis zu zwei Mal pro Woche kostenlos eine Extraportion frisches Obst und Gemüse sowie ein Mal leckere Milch und Milchprodukte genießen.

Regierungspräsident Klaus Tappeser lobt das neue Programm: „Mit dem EU-Schulprogramm erfahren Kinder, dass Obst, Gemüse und Milch nicht nur gesund sind, sondern auch lecker schmecken.“ Die Kinder erhalten Obst, Gemüse und Milch kostenlos. Jede Portion, die über das EU-Schulprogramm verteilt wird, ist mit EU-Mitteln gefördert.

 

Der Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2018/2019 endet am 18. Mai 2018. Kernzielgruppe des EU-Schulprogramms sind Schulen im Primarbereich (Klassenstufen 1 - 4). Darüber hinaus können sich auch Kindertageseinrichtungen einschließlich Kindergärten anmelden.

 

Bunte Früchte und frische Milch schmecken lecker und machen als Teil einer ausgewogenen Ernährung fit für den Kita- und Schulalltag. Kinder kommen damit auf den Geschmack dieser Lebensmittel und lernen bereits in jungen Jahren ganz nebenbei, sie in ihren Essalltag zu integrieren. Die pädagogische Begleitung des EU-Schulprogramms vermittelt den Kindern zugleich mehr über die Herkunft von Lebensmitteln und eine ausgewogene Ernährungsweise.


Hintergrundinformation zum Anmeldeverfahren:
Für die Zulassung von Einrichtungen zum EU-Schulprogramm ist landesweit das Regierungspräsidium Tübingen zuständig. Die Entscheidung erfolgt jeweils mit schriftlichem Bescheid.

Alle Einrichtungen müssen sich zur Teilnahme jährlich neu anmelden. Die Anmeldung ist nur online möglich, und zwar über folgenden Link: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/ernaehrung/eu-schulprogramm/.


Hintergrundinformation zum EU-Schulprogramm
Das neue EU-Schulprogramm startete in Baden-Württemberg ab September 2017. Es bündelt die zuvor separaten EU-Programme „Schulmilch“ und „Schulobst und -gemüse (Schulfrucht)“.

Jede Portion, die über das EU-Schulprogramm verteilt wird, ist mit einem festen Betrag aus EU-Mitteln gefördert. Dieser Betrag deckt etwa 75 % der Kosten für Produktion und Lieferung (abzüglich Mehrwertsteuer) ab.

 

Für die restlichen 25 % der Kosten (zuzüglich Mehrwertsteuer) benötigen die Einrichtungen Sponsoren. Sponsor kann beispielsweise die Gemeinde, ein Förderverein oder ein Unternehmen aus der Umgebung sein. Die Belieferung der Einrichtungen erfolgt durch einen regionalen Schulfrucht-Lieferanten. Erzeuger, Einzelhändler, Großmärkte und andere Vermarktungseinrichtungen sind eingeladen, sich als Lieferanten am Erfolg des Programms zu beteiligen.


Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Telefon: 0 70 71 / 7 57-3078, gerne zur Verfügung.

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