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Bevölkerungsschutz

Erste 100 Notfalltreffpunkte startklar – Sicherheit für alle!

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Das Foto zeigt das LOGO Notfalltreffpunkt. Es sind mehrere Personen in einem Kreis versammelt.
LOGO Notfalltreffpunkt
LOGO Notfalltreffpunkt
Das Foto zeigt einen Mann, der Notfalltreffpunkt-Sets von einem LKW vor einer Halle ablädt
Ausgabe von Notfalltreffpunkt-Sets in Sigmaringen
Ausgabe von Notfalltreffpunkt-Sets in Sigmaringen
Das Foto zeigt verpackte Notfalltreffpunkt-Sets auf Paletten in einer Halle in Sigmaringen
Notfalltreffpunkt-Sets in einer Halle in Sigmaringen
Notfalltreffpunkt-Sets in einer Halle in Sigmaringen

Im Regierungsbezirk Tübingen sind die ersten 100 Notfalltreffpunkt-Sets an die Gemeinden ausgegeben. Durch solche Notfalltreffpunkte ist die Bevölkerung im Ernstfall nun noch besser geschützt.

 

Grundlage dieser Anlaufstellen ist die „Rahmenempfehlung für die Planung und den Betrieb von Notfalltreffpunkten für die Bevölkerung in Baden-Württemberg (RE Notfalltreffpunkte)“, die das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg im Herbst 2022 auf den Weg gebracht hat. Seitdem haben bereits viele Gemeinden einen Antrag auf ein Musterausstattungs-Set zur Einrichtung eines Notfalltreffpunkts gestellt.

 

Was ist ein Notfalltreffpunkt?

Ein Notfalltreffpunkt ist eine freiwillige Anlaufstelle der Gemeinde für die Bevölkerung in einem Ereignisfall wie beispielsweise einem länger andauernden Stromausfall. Die Bevölkerung kann in den Notfalltreffpunkten Schutz finden und Erste Hilfe sowie nützliche Informationen zur aktuellen Lage erhalten. Zudem kann man sich dort mit dem dringend Nötigsten, etwa Wasser und Lebensmitteln, versorgen.

 

Die hierfür erforderlichen Ressourcen stellen die Gemeinden grundsätzlich in eigener Zuständigkeit zur Verfügung. Allerdings erhält jede Gemeinde einmalig vom Land Baden-Württemberg ein Ausstattungsset als Muster überlassen, an dem sich weitere Notfalltreffpunkte auf Gemeindegebiet orientieren können. Das Musterausstattungs-Set umfasst u.a. eine Notstromversorgung, ein Erste-Hilfe-Set, eine einheitliche Beschilderung des Notfalltreffpunkts sowie Büromaterial.

 

Können noch weitere Musterausstattungs-Sets beantragt werden?

Ja! Alle Gemeinden, die bisher noch keinen Antrag auf ein Musterausstattungs-Set gestellt haben, können dies gerne tun. Das Formblatt dafür ist über die untere Katastrophenschutzbehörde einzureichen und bei dem jeweiligen Landratsamt bzw. beim Bürgermeisteramt der Stadtkreise erhältlich.

 

Das Ziel des Regierungspräsidiums Tübingen ist es, dass möglichst bald in allen Gemeinden im Regierungsbezirk Tübingen Notfalltreffpunkte vorgeplant und flächendeckend vorhanden sind.

Weitere Informationen zu den Notfalltreffpunkten finden sich hier: Notfalltreffpunkt – Mein Anlaufpunkt im Notfall

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