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Medienmitteilung

Einladung zur Zwischenbilanz „Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge“ mit Rundgang

Das für den Betrieb vor Ort zuständige Regierungspräsidium Tübingen zieht nun eine Zwischenbilanz.

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​Sehr geehrte Damen und Herren,

die Eröffnung der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Tübingen liegt nun bald ein Jahr zurück. Mit der vom Ministerrat im Dezember 2016 beschlossenen Standortkonzeption des Landes wurde die EA Tübingen als Unterbringungseinrichtung für besonders schutzbedürftige Personen festgelegt. Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit Vermögen und Bau Tübingen in Containerbauweise errichtet und im September 2017 eröffnet. Das für den Betrieb vor Ort zuständige Regierungspräsidium Tübingen zieht nun eine Zwischenbilanz.

 

Ich lade Sie, auch im Namen von Herrn Regierungspräsident Klaus Tappeser, sehr herzlich ein zur

 

Zwischenbilanz der Erstaufnahmeeinrichtung (EA) Tübingen mit Rundgang

am Montag, 23. Juli 2018, 17:30 bis 19:30 Uhr,

in der EA Tübingen,

Wilhelm-Keil-Straße 46/1-5, 72072 Tübingen.

 

Es ist folgender Ablauf vorgesehen:

 

1. Begrüßung
Herr Regierungspräsident Klaus Tappeser

 

2. „Flüchtlingsarbeit vor Ort – Starker Einsatz für ein gutes Miteinander“
Frau Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

 

3. „Erfahrungen aus der psychologischen Betreuung“
Frau Dr. Cornelie Schweizer, Psychologin in der EA Tübingen

 

4. Kurze Fragerunde

 

5. Aufteilung in Gruppen und Führung durch die EA Tübingen
Frau Sandra Brendler / Herr Fabian Heilmann

 

6. Schlusswort und Verabschiedung
Herr Regierungspräsident Klaus Tappeser

 

Über Ihre Teilnahme und Ihre Berichterstattung würden wir uns sehr freuen.

 

Organisatorisches:
Eine verbindliche Anmeldung bis Donnerstag, 19. Juli 2018, erleichtert uns die weitere Organisation. Ihre Anmeldung richten Sie bitte an Frau Roming-Fischer (Tel.: 07071 757-3011, E-Mail: Dagmar.Roming-Fischer@rpt.bwl.de).

 

Bitte beachten Sie, dass nur vorab angemeldete Personen in die Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen eingelassen werden können. Zudem benötigen Sie für den Einlass einen gültigen Ausweis.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez.
Dr. Daniel Hahn
Pressesprecher

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