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Pressemitteilung

Dr. Anja Dürr ist neue Referatsleiterin des Referates „Verkehr“ des Regierungspräsidiums Tübingen

Dr. Anja Dürr wurde mit Wirkung zum 01. September 2021 von Regierungspräsident Klaus Tappeser zur neuen Leiterin des Referats 46 – Verkehr – bestellt. Die Juristin tritt die Nachfolge von Eva Schöpf an, die Ende August 2021 in den Ruhestand ...

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Dr. Anja Dürr ist neue Referatsleiterin des Referats Verkehr, im Bild mit Regierungspräsident Klaus Tappeser und Abteilungspräsident Rainer Hölz
Dr. Anja Dürr ist neue Referatsleiterin des Referats Verkehr
Dr. Anja Dürr ist neue Referatsleiterin des Referats Verkehr

Frau Dr. Anja Dürr wurde mit Wirkung zum 01. September 2021 von Regierungspräsident Klaus Tappeser zur neuen Leiterin des Referats 46 – Verkehr – bestellt. Die Juristin tritt die Nachfolge von Eva Schöpf an, die Ende August 2021 in den Ruhestand getreten ist.

 

„Es ist gut, dass wir das Referat übergangslos wieder mit hoher fachlicher Kompetenz besetzen können. Frau Dr. Dürr ist für die neue Aufgabe bestens geeignet, da sie vielfältige Erfahrungen aus unterschiedlichen Stationen in der öffentlichen Verwaltung mitbringt,“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser. 

Nach dem Abitur und einem Freiwilligen Sozialen Jahr absolvierte Dr. Anja Dürr ihr Studium und Rechtsreferendariat in Tübingen. Die erste Station in der Landesverwaltung führte sie 2002 ans Landratsamt Freudenstadt. 2004 wechselte sie ans Regierungspräsidium Tübingen. Nach Stationen im Naturschutz, im Referat Planfeststellung und Recht sowie in der Schulabteilung folgte 2017 die Ernennung zur stellvertretenden Leiterin des Planfeststellungs- und Rechtsreferats. 2018 war sie an das Verkehrsministerium abgeordnet und unter anderem mit Vergaberecht und Förderangelegenheiten befasst. Dr. Dürr engagiert sich in der Ausbildung der Bau- und Rechtsreferendare.

 

Hintergrundinformationen:

Das Referat 46 – Verkehr – hat ein breites Aufgabenspektrum und einen großen Kundenkreis: Dazu zählen beispielweise Busunternehmer, Schwertransportunternehmer, Fahrzeughalter, Taxifahrer, Gemeinden und die Landratsämter als Straßenverkehrsbehörden und Straßenverkehrszulassungsbehörden. Das Referat erteilt Genehmigungen und Erlaubnisse und erlässt Widerspruchsbescheide.

Außerdem ist das Verkehrsreferat für den Güterkraftverkehr die Aufsichtsbehörde über die Landratsämter im Regierungsbezirk Tübingen und die Stadt Ulm. Busunternehmen, die in Verkehrsverbünden oder grenzüberschreitend fahren, erhalten von dem Referat ihre Linienverkehrsgenehmigungen.

Ausnahmen von den Vorschriften für die Fahrzeugzulassung, vor allem für Spezialfahrzeuge, werden von dem Referat geprüft und wenn möglich genehmigt. Um Straßen, Brücken und sonstige Infrastruktur zu schützen, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten, koordiniert das Verkehrsreferat die Prüfung, ob Fahrtrouten für Großraum- und Schwertransporte geeignet sind.

Stadt- und Landkreise als Zulassungsbehörden und Verkehrsbehörden sowie Große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften als Verkehrsbehörden benötigen für bestimmte Maßnahmen die Zustimmung des Regierungspräsidiums. Das Referat berät die unteren Behörden bei Fragen zum Straßenverkehrsrecht, zum Personenbeförderungsrecht, zum Güterkraftverkehrsrecht und im Zusammenhang mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen. Außerdem entscheidet es über Widersprüche gegen behördliche Maßnahmen, beispielsweise die Stilllegung eines Fahrzeugs, die Auferlegung eines Fahrtenbuches oder die Ablehnung einer Taxigenehmigung oder einer Parkberechtigung.

 

Bild:

Regierungspräsident Klaus Tappeser, Dr. Anja Dürr und Rainer Hölz

 

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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