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Medienmitteilung

Die Mütter des Grundgesetzes

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​Die Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“ wird am 16. Oktober 2019 um 14:00 Uhr im Foyer des Regierungspräsidiums Tübingen, Konrad-Adenauer-Straße 20 von Regierungspräsident Klaus Tappeser eröffnet. Interessierte sind herzlich willkommen.

Elisabeth Selbert, Helene Weber, Frieda Nadig und Helene Wessel waren die einzigen weiblichen Abgeordnete des 65 Personen umfassenden Parlamentarischen Rates, der von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn tagte.

Sie erkämpften mit Art. 3, Abs. 2 GG – „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz. Ohne das Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die Gleichberechtigung stark machten, wäre es zu dieser Formulierung nicht gekommen.

Die Ausstellung zeichnet auf 17 Tafeln das Leben und Wirken der Frauen nach und würdigt das politische Engagement, das die vier Mütter des Grundgesetzes in den ersten Jahren der Bundesrepublik gezeigt haben.

In der Zeit vom 16. Oktober bis zum 8. November 2019 kann die Ausstellung im Foyer des Regierungspräsidiums Tübingen zu den Öffnungszeiten kostenfrei besucht werden.

Foto: Die Mütter des Grundgesetzes; © Bestand Erna Wagner-Hehmke, Haus der Geschichte, Bonn

Hintergrundinformation:
Die Ausstellung wurde anlässlich des 60-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes durch das Helene Weber Kolleg sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entwickelt. Weiterführende Informationen zur Ausstellung sowie der Ausstellungskonzeption und dem –verleih sind online unter www.frauen-macht-politik.de erhältlich.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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