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Medienmitteilung

Die Marktüberwachung des Regierungspräsidiums Tübingen kontrolliert Energielabels und Ökodesignanforderungen. Energieeffizienzklasse A+++ - eine Marketingstrategie?

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In den Elektrofachgeschäften, Baumärkten, im Einzel- und Großhandel sind viele verschiedene Produkte mit dem Energielabel gekennzeichnet. Doch welchen Zweck erfüllt dieses Label? Und wer kontrolliert die Werte, die zur Einstufung der Energieeffizienzklasse führen?

Das Kaufverhalten der Konsumenten wird durch viele Faktoren beeinflusst. Neben dem Preis spielen immer häufiger die Betriebskosten, der Energieverbrauch und die Umweltbelastung eine Rolle. Energiesparen ist also ein Thema, das viele Menschen beschäftigt. Die Tatsache, dass die Ressourcen endlich sind, tritt immer mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Im Zeitalter der globalen Erwärmung kommt dem Energieverbrauch eine stetig wachsende Bedeutung zu.
Mit der Energieverbrauchskennzeichnung sollen Kundinnen und Kunden in die Lage versetzt werden, sich ganz bewusst für effiziente Produkte zu entscheiden. Dadurch können sie den Energieverbrauch in ihrem Haushalt verringern, Ressourcen schonen und bares Geld sparen. In den EU-Bestimmungen zur Energieverbrauchskennzeichnung ist festgelegt, welche Angaben beim Verkauf von bestimmten Produkten über deren Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen gemacht werden müssen. Dazu sind einheitliche Etiketten (Energielabel) und Produktinformationen vorgeschrieben. Unter die Bestimmungen fallen z.B. Haushaltsgeräte, Heizkessel, PKWs und Reifen. Die Regelungen gelten nicht nur für im Laden ausgestellte Ware. Auch in Werbeprospekten und im Online-Handel angebotene Produkte sind betroffen.
Betrachtet man das Energielabel, ist die Effizienzklasse die augenfälligste Angabe. Sie ist farblich abgestuft. Die ursprüngliche Einteilung bei der Einführung der Label sah hierfür eine Skala von A (grün, beste Klasse) bis G (rot, schlechteste Klasse) vor. Durch den technischen Fortschritt wurden aber im Laufe der Zeit für etliche Produktgruppen zusätzliche Effizienzklassen eingeführt, bis hin zu der aktuell bestmöglichen Klasse A+++. Ab März 2021 sehen neue Bestimmungen wieder für alle Produktgruppen eine einheitliche Skala von A bis G vor und ein Label im neuen Design.

Zusätzlich zur Energieverbrauchskennzeichnung gibt es die EU-Ökodesign-Richtlinie, die den Rahmen für produktspezifische Verordnungen bildet. Hier werden die Anforderungen an umweltrelevante Eigenschaften festgelegt. So darf z. B. der Stand-by-Verlust von herkömmlichen Elektrokleingeräten nicht höher als 0,5 W sein, Waschmaschinen müssen über ein Eco-Programm verfügen oder Elektromotoren einen bestimmten Mindest-Wirkungsgrad erreichen.
Neben Bestimmungen zum Energie- und Ressourcenverbrauch während der Produktnutzung gewinnen Anforderungen an die Lebensdauer und das Nutzungsende immer mehr an Bedeutung. Dazu gehören z.B. Reparierbarkeit, Demontierbarkeit und Ersatzteilverfügbarkeit.
Die Hersteller müssen für die Konformität ihrer Produkte mit den Vorgaben der einzelnen Verordnungen geradestehen. Um zu zeigen, dass sie ihrer Verantwortung nachgekommen sind, bringen sie dafür an den Produkten das CE-Zeichen an.
Die Ökodesign-Bestimmungen legen Mindeststandards für Produkte fest, die zum Verkauf angeboten werden dürfen. Die Energieverbrauchskennzeichnung soll durch die Möglichkeit einer bewussten Kaufentscheidung die Nachfrage nach effizienten Produkten erhöhen. Diese Rechtsvorschriften sind ein wichtiger Baustein für das Erreichen der EU-Klimaschutzziele und die Umsetzung der EU-Kreislaufwirtschaftsstrategie. Außerdem soll der Verbraucherschutz gefördert, der freie Warenverkehr in der EU gewährleistet und Wettbewerbsverzerrung vermieden werden.

Die Richtigkeit der Herstellerangaben, also z. B. die Werte auf dem Label und in den Datenblättern, kontrollieren die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. In Baden-Württemberg sind die Marktüberwachungsaufgaben landesweit im Regierungspräsidium Tübingen in der Abteilung 11 angesiedelt. Im Sachgebiet „Energieverbrauchsrelevante Produkte“ des Referats 115 überprüfen derzeit zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ob Produkte, die sich im Handel befinden, den Ökodesign-Bestimmungen entsprechen und die Anforderungen an die Energieverbrauchskennzeichnung erfüllen. Die eigentliche Marktüberwachung kann in Form einer aktiven oder reaktiven Überprüfung erfolgen:
Im Rahmen der aktiven Marktüberwachung führt das Regierungspräsidium Tübingen auf Grundlage eines bundesweit abgestimmten Marktüberwachungsprogrammes stichprobenartige Kontrollen an im Handel vorgefundenen Produkten durch. Im Fokus stehen 2020 typische Verbraucherprodukte aus den Bereichen Haushaltselektronik und Beleuchtung, wie beispielsweise vernetzte und sprachgesteuerte Lautsprecher, Smart Displays und LED-Lampen. Außerdem werden Gebäudetechnik- und Industriekomponenten wie Warmwasserbereiter, Lüftungsgeräte und Elektromotoren überprüft.
Im Bereich der reaktiven Marktüberwachung gehen die Expertinnen und Experten des Referats 115 Hinweisen und Beschwerden aus dem Markt nach, beispielsweise von Mitbewerbern oder Verbrauchern, und kontrollieren die beanstandeten Produkte. 

Hierbei wird eng mit dem Zoll zusammengearbeitet, um Produkten, die nicht den Anforderungen der gesetzlichen europäischen Vorgaben (Verordnungen) entsprechen, die Einfuhr zu verweigern. Da die Verordnungen im gesamten Europäischen Binnenmarkt gültig sind, findet die Kommunikation mit anderen Marktüberwachungsbehörden über eine europaweite elektronische Informationsplattform (ICSMS) statt.

Um zu überprüfen, ob die technischen Angaben auf dem Produkt, wie z. B. die Leistungsaufnahme in Watt, auch den tatsächlichen Werten entsprechen, werden die technischen Eigenschaften des Gerätes kontrolliert. Diese technischen Produktprüfungen werden in Zusammenarbeit mit der Geräteuntersuchungsstelle des Landes bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) oder durch externe Prüfstellen durchgeführt. Die Laborprüfungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang können sehr kostenintensiv und zeitaufwändig sein. Daher ist es sinnvoll, vorab orientierend zu messen, um beurteilen zu können, ob sich eine weitere Untersuchung im Labor lohnt oder nicht. So testet das Team des Regierungspräsidiums Tübingen beispielsweise regelmäßig LED-Lampen oder den Standby-Verbrauch von Elektrogeräten im Präsenzhandel mit Hilfe von mobilen Prüfgeräten.
Kommt es bei der Überprüfung zu Mängeln, treten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den verantwortlichen Wirtschaftsakteuren, in der Regel dem Hersteller oder dem Importeur, in Kontakt und wirken auf die Beseitigung der Mängel hin. Erfolgt dies nicht freiwillig, kann die Behörde geeignete Maßnahmen (z. B. das Verbot des weiteren Inverkehrbringens) anordnen.

Hintergrundinformationen:
Die Abteilung 11, Marktüberwachung, des Regierungspräsidiums Tübingen überprüft landesweit Maschinen und Anlagen, Verbraucherprodukte und Chemieerzeugnisse hinsichtlich deren Produkt- und Chemikaliensicherheit. Des Weiteren wird geprüft, ob Produkte energieeffizient sind und ob Bauprodukte die vom Hersteller erklärten Leistungen erbringen.
Die Marktüberwachung stellt Verbraucherinnen und Verbrauchern z. B. Tipps und Hinweise für den Einkauf von Produkten im Internet zur Verfügung: Sicherer Onlinehandel
Referat 115

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Telefon: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.

Bildunterschrift:
Bild 1: Energielabel aktuell Beispiel Kühlgerät, Quelle: Internet Website der Europäischen Kommission

Bild 2: Energielabel künftig (ab März 2021) Beispiel Kühlgerät, Quelle: Internet Website der Europäischen Kommission

Bild 1: Energielabel aktuell Beispiel Kühlgerät, Quelle: Internet Website der Europäischen KommissionEnergielabel künftig (ab März 2021) Beispiel Kühlgerät, Quelle: Internet Website der Europäischen Kommission


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