Zum Inhaltsbereich Zur Hauptnavigation

Lesezeit:

Teilen via:

Medienmitteilung

Die Eichbehörde informiert: Nicht jede Packung Süßigkeiten hält, was sie verspricht!

Verordnung über Fertigpackungen gibt Menge vor, die in jeder Verpackung enthalten sein muss und wie zu kennzeichnen ist.

Lesezeit:

Teilen via:

​Die Verordnung über Fertigpackungen gibt Herstellern vor, welche Menge in jeder Verpackung enthalten sein muss und wie die Kennzeichnung zu erfolgen hat. Doch nicht jede Packung enthält die vorgegebene Menge. Bei Überprüfung durch die am Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Eichbehörde entsprachen mehr als ein Drittel der Verpackungen nicht den Vorgaben.

In der Hochsaison von Fasnet, Fasching und Karneval werden unzählige Bonbons und Süßigkeiten verkauft. Damit die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in die Irre geführt werden und sie die Produkte gut vergleichen können, darf auf verpackten Lebensmitteln nur die Netto-Füllmenge angegeben werden. Geregelt ist dies in der Verordnung über Fertigpackungen. Der Gesetzgeber stellt damit sicher, dass sich die angegebene Füllmenge lediglich auf das verzehrfähige Produkt ohne Verpackungsmaterial bezieht.

 

Da Süßigkeiten in der Umverpackung nochmal einzeln – dem „Einwickler“ – eingepackt sind, fällt besonders bei Süßwaren und Bonbons sehr viel Verpackungsmaterial an. Für die Eichbehörden der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen war dies ein Grund, in einer gemeinsamen Schwerpunktaktion rund 250 Produkte von 77 Herstellern aus dem In- und Ausland zu überprüfen. „Solche Überwachungsaktionen sind wichtig und notwendig, denn sie dienen dem Schutz der Verbraucher und sie sorgen für einen fairen Wettbewerb“, so der am Regierungspräsidium Tübingen zuständige Sachgebietsleiter Andreas Fritz.

 

Die Ergebnisse zeigen, dass bei knapp 36 % der Packungen die Kennzeichnung der Nettofüllmenge und die Anzahl der enthaltenen Einzelpackungen nicht den Vorgaben des Gesetzgebers entsprechen. Beanstandungen wegen Unterfüllung ergaben sich bei rund 17 % der untersuchten Produkte. In einigen Fällen zeigte sich eindeutig, dass die Verpackung und das Einwickelpapier vom Hersteller so behandelt werden, als gehöre es zum verzehrfähigen Produkt.

 

In Baden-Württemberg ist der Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen für die Überwachung und Kontrolle der richtigen Füllmenge und Angaben von sogenannten „Fertigpackungen“ zuständig. Dieser Landesbetrieb ist als Abteilung 10 beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelt. Wegen der hohen Beanstandungsquote sind neben der ständigen Überwachung der Hersteller in diesem Bereich weitere Schwerpunktaktionen geplant.


Hintergrundinformation:
Als Abteilung 10 gehört der Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg zum Regierungspräsidium Tübingen. Der Landesbetrieb sorgt in den Dienststellen Albstadt, Donaueschingen, Dornstadt, Fellbach, Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Ravensburg und Schwäbisch Hall durch die Eichung und Prüfung von Messgeräten für das richtige Maß, für richtiges Messen und die korrekte Füllmenge von abgepackten Waren. Damit leistet er einen aktiven Beitrag zum fairen Wettbewerb im Handel und stärkt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Unternehmen und der Behörden, dass in Baden-Württemberg Maße und Gewichte stimmen und Messgeräte korrekt arbeiten.

 

Weiterführende Informationen zum Thema „Fertigpackungen“ sind auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Tübingen unter http://www.rp-tuebingen.de zu finden.

 

Bild:
Das Verpackungsmaterial von Süßigkeiten gehört nicht zur angegebenen Netto-Füllmenge; Fotografie: Regierungspräsidium Tübingen.

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dr. Daniel Hahn, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3078, gerne zur Verfügung.

Weitere aktuelle Meldungen

  • Das Foto zeigt die B 31 Brücke über den Anschluss-West

    B 31 Neubau der Brücke über den Anschlussast-West bei Überlingen-Brünnensbach

    | Brücken

    Erkundungsbohrungen ab Montag, 26. Januar 2026

  • Das Foto zeigt die B 311 dreistreifiger Ausbau und Umbau des Knotenpunktes B 311/L 259 bei Ehingen („Borstkreuzung“)

    Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „B 311 dreistreifiger Ausbau und Umbau des Knotenpunktes B 311/L 259 bei Ehingen“

    | Planfeststellung

    Auslage der Planunterlagen

  • Das Foto zeigt die Eyach die durch einen Wald fließt

    Gewässerschau an der Eyach in Haigerloch

    | Gewässer
  • Das Foto zeigt die Umleitungsskizze Eggwald-Rotheidlen

    B 32 Neubau eines Radwegs zwischen Grünkraut-Eggwald und Bodnegg-Rotheidlen

    | Radverkehr

    Vollsperrung der Bundesstraße B 32 am Montag, 19. Januar 2026, bis Mittwoch, 21. Januar 2026, wegen Rodungsarbeiten als Vorarbeiten

  • Das Foto zeigt eine Überführung. Auf der Straße darunter steht ein Erkundungsbohrungsfahrzeug.

    B 31 Neubau der Überführung K 7772 über die B 31 bei Überlingen-Goldbach

    | Brücken

    Erkundungsbohrungen ab Montag, 19. Januar 2026

  • Zwei Frauen stehen hinter einem Messestand des Biosphärengebiets auf der CMT in Stuttgart. Zwei interessierte Personen informieren sich.

    Biosphärengebiet Schwäbische Alb auch 2026 auf der CMT

    | Biosphärengebiet Schwäbische Alb

    Genuss im Einklang mit der Natur

  • Das Foto zeigt Straßenbaumaßnahmen an der B 10 in Ulm. Im Hintergrund Industriegebäude und Wohnhäuser.

    Land unterstützt die Stadt Ulm bei Erneuerung der B 10 durch zusätzliche Fördermittel

    | Straßen

    Umsetzung eines neuen Planungsverfahrens zur Effizienzsteigerung

  • Das Foto zeigt den Neckar bei Rottenburg. Die Sonne spiegelt sich in Regenbogenfarben im Wasser.

    Gewässerschau am Neckar bei Rottenburg

    | Gewässer
  • Das Foto zeigt die Brücke B 31 im Wald. Darunter verläuft ein Feldweg

    B 31 Neubau der Brücken über den Goldbach bei Überlingen

    | Brücken

    Erkundungsbohrungen ab Montag, 12. Januar 2026

  • Das Foto zeigt eine Illustration auf der fünf Mäuse abgebildet sind. Zwischen den Mäusen sieht man einen Wecker, eine Glühbirne und ein Flugzeug

    Torben Kuhlmann | Illustrationen und Bücher

    | Bibliotheken

    Die Ausstellung ist vom 15. Januar bis zum 11. Februar 2026 in der Stadtbibliothek Bad Saulgau zu sehen

  • Das Foto zeigt einen frisch geteerten Weg, der auf eine Baustellenabsperrung zuläuft. Im Hintergrund am Hang sieht man eine Ortschaft.

    B 28 Bad Urach – Ausbau der Knotenpunkte „Wasserfall“ und „Hochhaus“

    | Straßen

    Geänderte Fußgängerführung am Knotenpunkt „Wasserfall“ ab dem 12. Januar 2026

  • Das Foto zeigt den Tunnel in Albstadt-Laufen von innen

    B 463, Instandsetzung Tunnel Albstadt-Laufen

    | Mobilität

    Aktualisierung von Hard- und Softwarekomponenten führt zu neuem Freigabetermin

  • Das Foto zeigt Abteilungspräsident Stephan Czarnecki, neuer Referatsleiter Chemikaliensicherheit - Heiko Herbrand, Regierungspräsident Klaus Tappeser im Foyer des RP Tübingen

    Heiko Herbrand ist neuer Leiter des Referats Chemikaliensicherheit des Regierungspräsidiums Tübingen

    | Abteilung 11
  • Das Foto zeigt den Tunnel in Albstadt-Laufen von innen

    B 463 Instandsetzung Tunnel Albstadt-Laufen

    | Mobilität

    Arbeiten in der Balinger Straße oberhalb des Tunnelportals ab Mittwoch, 07. Januar 2026

  • Das Foto zeigt die B 28 Anschluss Bleiche

    B 28 Dettingen an der Erms - Umbau des Anschlusses „Bleiche“

    | Straßen

    Baumfällarbeiten am Donnerstag, 8. Januar 2026

  • Die Bücher von der Axel Scheffler-Ausstellung "Grüffelo und Co." liegen auf einem Tisch

    Grüffelo & Co. | Ausstellung mit Büchern von Axel Scheffler

    | Bibliotheken

    Die Ausstellung ist vom 07. Januar bis zum 06. Februar 2026 in der Gemeindebücherei in Lichtenstein zu sehen

  • Das Foto zeigt zwei Windräder von oben inmitten einer grünen bewaldeten Landschaft

    Austausch zwischen Behörden und Projektierern beim Windenergie-Dialog im Regierungspräsidium Tübingen

    | Energie
  • Das Foto zeigt Mitarbeitende der Marktüberwachung und des Zolls bei einer Vorortkontrolle in einer Halle.

    Zoll und Marktüberwachung Baden-Württemberg stärken Zusammenarbeit

    | Marktüberwachung
  • Das Foto zeigt ein großes Fenster vor dem Einbau

    Fenster und Außentüren als harmonisierte Bauprodukte: Verlässliche EU-Standards für Sicherheit, Qualität und Energieeffizienz

    | Marktüberwachung
  • Symbolbild Energieeffizienz

    EU-Kommission verabschiedet Anforderungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Tablets

    | Marktüberwachung