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Medienmitteilung

Das wahre Gewicht

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​Die Bilder sind schockierend. Und alarmierend. Immer wieder werden Fotos von gestrandeten Walen mit kiloweise Kunststoff im Magen, vermüllten Stränden und mit Plastik bedeckten Meeren veröffentlicht. Dies zeigt Wirkung: Plastik ist bei Verbrauchern zunehmend unerwünscht. Die Supermarktketten haben bereits reagiert. Obst und Gemüse können auch in wiederverwendbaren Netzen eingepackt werden. An den Bedientheken dürfen für Käse, Wurst, Fleisch und Fisch auch eigene Dosen mitgebracht werden.

Doch wie wird garantiert, dass der Kunde nur das bezahlt, was er auch an Ware bekommt? Und dass nicht das Gewicht des Behältnisses berechnet wird. Das Regierungspräsidium Tübingen überwacht mit seiner landesweit zuständigen Abteilung Eich- und Beschusswesen unter anderem die Waagen in vielen Betrieben - vom kleinen Einzelhandelsbetrieb über Supermärkte bis zu Metzgereien und Bäckereien. Zudem werden Fertigpackungen auf ihr angegebenes Gewicht geprüft. Sind in der Nudelpackung die angegebenen 500 Gramm enthalten und beinhaltet die Milchtüte auch wirklich einen ganzen Liter Milch? „Die Kolleginnen und Kollegen des Eich- und Beschusswesen leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbrauchern und stärken einen fairen Wettbewerb im Handel“, so Regierungspräsident Klaus Tappeser.

Das Verpackungsmaterial darf nicht mit gewogen und dem Kunden auch nicht berechnet werden. Dafür sind bei allen modernen Waagen die Identifikationsnummer von Produkten hinterlegt. Hinter dieser Nummer verbirgt sich der Preis-Nachschlage-Code, der die Ware, deren Preis und auch das Gewicht der Verpackung, das Tara wiedergibt. Beim Wurstsalat ist dies der Plastikbecher, beim Käse das gewachste Papier. 
Wenn ein Kunde die Ware nun in seinem eigenen Behälter mitnehmen will, kann der Verkäufer dieses neue Tara durch Drücken einer Taste kurzfristig abspeichern. Er muss das Gewicht wegtarieren und den Grundpreis des Produktes manuell eingeben.

Eine einfache Rechnung macht deutlich, dass das geringe Gewicht des Verpackungspapiers durchaus beim Gesamtpreis ins Gewicht fallen kann. Wenn beim Einkauf von abgerechneten 100 Gramm Edelsalami zum Preis von 22 Euro pro Kilogramm das zehn Gramm schwere, gewachste Papier mit gewogen wird, muss man zwar 2,20 Euro bezahlen, bekommt allerdings nur 90 Gramm Salami. Bei 1.000 Einkäufen am Tag ergibt der unzulässige Verpackungsaufschlag einen Betrag von täglich 220 Euro oder etwa 69.000 Euro im Jahr, die die Verbraucherinnen und Verbraucher zu Unrecht bezahlen würden.

Eine Aufgabe der rund 190 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Eich- und Beschusswesen des Regierungspräsidiums Tübingen ist die Überprüfung der Waagen im Einzelhandel und in Supermärkten in ganz Baden-Württemberg als auch die Kontrolle der Fertigpackungen. Bei Probeeinkäufen achten sie sowohl auf die Handhabung durch die Verkäuferinnen und Verkäufer, auf die Einstellung der Waagen, wie auch auf die korrekten Mengenangaben in fertig abgepackten Reis oder Apfelsaft. Etwa 2.000 Betriebe werden so jedes Jahr im Land überwacht.

Der Erfolg dieser turnusmäßigen Überprüfung kann sich sehen lassen, denn die Beanstandungsquote ist seit 2015 von 30 auf 20 Prozent gesunken. Verstöße werden direkt vor Ort angesprochen und korrigiert. Zusätzlich werden sie mit einem Verwarnungsgeld bis 55 Euro oder einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet. Mit dem Brutto-für-Netto-Verfahren werden die Verbraucherinnen und Verbraucher davor geschützt, dass sie außer ihrer Wurst oder dem Gemüse auch für die Verpackung bezahlen müssen. Und wenn sie die Verpackung in Form von Dosen und Netzen noch selbst mitbringen, dann helfen sie auch der Umwelt.

Hintergrundinformation:
Als Abteilung 10 gehört der Landesbetrieb Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg zum Regierungspräsidium Tübingen. Dieser Landesbetrieb sorgt in den Dienststellen Albstadt, Donaueschingen, Dornstadt, Fellbach, Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Ravensburg und Schwäbisch Hall und mit der Direktion in Stuttgart durch die Eichung und Prüfung von Messgeräten für das richtige Maß, für richtiges Messen und die Einhaltung der Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes. Damit leistet er einen aktiven Beitrag zum fairen Wettbewerb im Handel und stärkt das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Unternehmen und der Behörden, dass in Baden-Württemberg Maße und Gewichte stimmen und Messgeräte korrekt arbeiten.

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Katrin Rochner, Pressesprecherin, Tel.: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.

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