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Medienmitteilung

Das Regierungspräsidium Tübingen hat das Raumordnungsverfahren für den geplanten Ausbau der B 312 von Biberach - Ringschnait bis Erlenmoos - Edenbachen eingeleitet

Das Landratsamt Biberach plant für das Regierungspräsidium Tübingen den streckenweisen Ausbau der B 312.

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​Regierungspräsidium Tübingen leitet Raumordnungsverfahren für geplanten Ausbau der B 312 von Ringschnait bis Edenbachen ein.

Das Landratsamt Biberach plant für das Regierungspräsidium Tübingen den streckenweisen Ausbau der B 312. Der Ausbau umfasst die Umfahrungen von Biberach-Ringschnait, Ochsenhausen, Erlenmoos und Erlenmoos-Edenbachen im Zuge der B 312 neu. Die Strecke zwischen Biberach und Edenbachen ist Teil der Landesentwicklungsachse Reutlingen/Tübingen - Riedlingen - Biberach - Memmingen und übernimmt die verkehrliche Verbindungsfunktion zwischen den Oberzentren Reutlingen/Tübingen und Memmingen und dient als Zubringer zur Auffahrt Berkheim der Autobahn A 7. Die Planung beginnt westlich von Ringschnait und endet östlich von Edenbachen. Die Gesamtstreckenlänge beträgt rund 14 Kilometer.

Im Raumordnungsverfahren werden die berührten Fachbehörden und Institutionen, unter anderem die betroffenen Kommunen, das Landratsamt, der Regionalverband, Naturschutzverbände oder Versorgungsunternehmen gehört. Auch für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit, sich über das Vorhaben umfassend zu informieren und ihre Anregungen oder Bedenken in das Verfahren einzubringen. Dazu werden die Unterlagen in den betroffenen Städten Biberach und Ochsenhausen sowie der Gemeinde Erlenmoos zur Einsichtnahme ausgelegt. Näheres zur öffentlichen Auslegung, insbesondere Ort, Beginn und Dauer der Auslegung, wird in den jeweiligen Mitteilungsblättern ortsüblich bekannt gemacht. Die Unterlagen werden zudem auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen abrufbar sein unter: ROV B312 Biberach-Ringschnait bis Edenbachen (Bekanntmachungen – Raumordnungsverfahren - B 312).

 

Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Dirk Abel, Pressesprecher, Tel.: 07071 757-3005, gerne zur Verfügung.

 

Hintergrundinformationen:
Das Raumordnungsverfahren ist in erster Linie ein behördeninternes Verwaltungsverfahren. Zweck des Raumordnungsverfahrens ist es, die raumordnerische Verträglichkeit der Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten zu prüfen und die raumordnerisch günstigste Lösung zu ermitteln. In das Raumordnungsverfahren integriert ist auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend des derzeitigen Planungsstands. In einem möglichst frühen Stadium sollen auch im Interesse des Vorhabenträgers und der Kommunen Grundsatzfragen geklärt und dadurch Fehlplanungen und -entwicklungen vermieden werden. Das Ergebnis der raumordnerischen Beurteilung schließt das Raumordnungsverfahren als projektbezogenes Vorverfahren ab. Es fasst die Beurteilung der Raumverträglichkeit des vorliegenden konkreten Vorhabens zusammen und behandelt die wichtigsten umweltrelevanten und raumstrukturellen Konfliktfelder und deren Lösungsmöglichkeiten aus raumordnerischer Sicht für die nachfolgenden Verfahren und das Zulassungsverfahren. Eine Klage gegen das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist direkt nicht möglich, allenfalls gegen eine auf seiner Grundlage erfolgte Zulassung.

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